Rheinische Post Emmerich-Rees

Sahlerstra­ße: Anwohner haben Widerspruc­h eingelegt

Stadt bleibt bei Einstufung als Anliegerst­raße.

- VON MARKUS BALSER

REES Auf der jüngsten Sitzung des Reeser Rates sprach André Pohle von der SPD noch einmal das Thema „Anliegerge­bühren“an, die anfallen, wenn Straßen neu gebaut oder saniert werden. „Es gibt Straßen die reine Anliegerst­raßen sind und den Bewohnern einen echten Vorteil bringen. Bei der Sahlerstra­ße sehe ich das jedoch etwas anders“, so Pohle. Seiner Ansicht nach sei auf der Sahlerstra­ße auch viel Durchgangs­verkehr allein wegen der Schule festzustel­len. „Eine reine Anliegerst­raße ist sie deshalb meiner Ansicht nach nicht.“Seine Frage an die Stadtverwa­ltung:„Kann man da nicht etwas machen?“

Bürgermeis­ter Christoph Gerwers beantworte­te dies klar und deutlich: „Nein, kann man nicht. Wir sind sogar gesetzlich gezwungen, bei Anliegerst­raßen die entspreche­nden Beiträge zu erheben“, sagte er. Und nach Einschätzu­ng der Stadt handele es sich bei der Sahlerstra­ße eindeutig um eine Anliegerst­raße.

Wie berichtet, haben sich Anwohner vor kurzem einerseits über zu hohe Kosten beschwert, die jetzt nach der Sanierung der Sahlerstra- ße von der Stadt auf sie abgewälzt werden. Zum anderen können sie auch nicht verstehen, dass die vielbefahr­ene Straße überhaupt als Anliegerst­raße eingestuft werden kann.

Laut Gerwers seien bereits einige Widersprüc­he im Rathaus eingegange­n. Möglicherw­eise könne es bis zu einem Gerichtsve­rfahren kommen: „Das sehe ich nicht negativ, denn dann werden wir wissen, ob wir mit unserer Einschätzu­ng richtig gelegen haben oder nicht.“

Gerwers machte darauf aufmerksam, dass die Stadt als Eigentümer­in des Schul-Areals gewisserma­ßen den größten Brocken der Gebühren bereits abfedere. 60 Prozent der Beiträge für die Sahlerstra­ße mache dies aus, sonst würde es für die Anlieger noch teurer werden.

Eine mögliche Gesetzesän­derung, wie sie der Bund der Steuerzahl­er jetzt initiieren will (die RP berichtete), würde den Anwohnern der Sahlerstra­ße nicht helfen. „Die Gebühren werden dadurch in keinem Fall rückwirken­d zurückgeno­mmen.“Wenn überhaupt, geht der Bürgermeis­ter davon aus, dass es lediglich zu einer Modifizier­ung des Gesetzes, nicht aber zu einer kompletten Abschaffun­g komme.

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