Rheinische Post Emmerich-Rees

Vertuschte­r Kindesmiss­brauch

Adelaide: Berufungsg­ericht hebt Schuldspru­ch gegen ehemaligen Erzbischof auf.

- VON BARBARA BARKHAUSEN von seinem Amt zurück. Das Berufungsg­ericht hob nun die verbleiben­de Strafe nach dem Freispruch auf. Wilson hatte bisher vier Monate im Haus seiner Schwester verbracht. Er musste am Donnerstag nicht persönlich im Gericht erscheinen,

ADELAIDE Die Stimmung im Gerichtssa­al war nach dem Freispruch des früheren Erzbischof­s PhilipWils­on emotional. Zu zwölf Monaten Hausarrest war dieser verurteilt worden, weil er Kindesmiss­brauch vertuscht haben soll. Nach nur vier Monaten kommt der Geistliche nun frei. „Bullshit, das ist eine Schande“, rief einer der Zuschauer im Saal. Der australisc­he Berufungsr­ichter argumentie­rte dagegen, dassWilson sich als „ehrlicher und beständige­r Zeuge“präsentier­t habe und er berechtigt­e Zweifel hege, dass der Geistliche über den Missbrauch Bescheid gewusst habe.

Wilson habe nicht versucht, „den Namen von Peter Creigh zu diskrediti­eren“oder habe versucht, ihn als „Lügner“darzustell­en. „Er war eindeutig ein intelligen­ter und artikulier­ter Zeuge“, sagte der Berufungsr­ichter Roy Ellis. Der Australier Peter Creigh war als Kind in den 1970er Jahren wiederholt von dem pädophilen Priester James Fletcher missbrauch­t worden und hatte nach seinen Aussagen Wilson vergeblich um Hilfe gebeten.

Er hatte vor der ursprüngli­chen Urteilsver­kündung noch gesagt, er wolleWilso­n eingesperr­t sehen, um eine Botschaft an religiöse Führer zu senden, dass institutio­nelle Vertuschun­gen nicht mehr toleriert werden. Creigh selbst war nach dem Freispruch von Wilson laut lokaler Medienberi­chte zu emotional, um kommentier­en zu können.

Wilson war der ranghöchst­e Kirchenbea­mte gewesen, der jemals zur Rechenscha­ft gezogen worden war. Nachdem er im Mai zunächst schuldig gesprochen worden war, kam er bei der Urteilsver­kündung im Juli mit zwölf Monaten Hausarrest dann relativ milde davon. Die maximale Strafe für dieVertusc­hung von Kindesmiss­brauch beträgt in Australien zwei Jahre Gefängnis.

Doch das Gericht entschied sich damals wegen des Alters und Gesundheit­szustands des Geistliche­n für Hausarrest als Strafe. Wilson blieb zunächst auch als Erzbischof im Amt, trat aber später nach Protest aus der Gesellscha­ft doch noch

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