Gräber werden in Rees teurer
Die Stadt hat die Gebühren neu berechnet. Für Abwasser, Grundstücksentwässerung, Straßenreinigung gibt es einige Senkungen, leichte Erhöhungen, größtenteils moderat. Im Bereich Friedhof gibt es deutlichere Anstiege.
Abwasser Hier gibt es eine Kostensteigerung um sieben Prozent. Zahlte ein Musterhaushalt im laufenden Jahr noch 519 Euro, so sind es im kommenden Jahr laut Kalkulation 572 Euro. Die Grundgebühr für den Anschluss an die Kanalisation beträgt künftig 40,54 Euro (2018 = 40,38), eine Erhöhung um 0,40 %; bei der Schmutzwassergebühr kommt es zu einer Senkung von 0,05 Euro auf 1,65 Euro pro cbm (2018=1,70 Euro). Das Niederschlagswasser schlägt mit 1,20 Euro pro cbm zu Buche (2018=1,07 Euro), eine Erhöhung um 12,15 %.
Unter anderem die neue Klärschlammverordnung führt zu Erhöhungen im Bereich Kleinkläranlagen und abflusslose Gruben. Bei Kleinkläranlagen liegt die Erhöhung bei 4,29 % auf 30,88 Euro pro cbm (2018 = 29,61Euro), bei abflusslosen Gruben ergibt sie eine Erhöhung um 5,09 % auf 12,36 Euro je cbm (2018 = 11,76 Euro). Die durchschnittliche Erhöhung liegt also bei 4,5 %.
Gewässerunterhaltung Hier liegt der Hebesatz fast auf dem Niveau von 2018. Für versiegelte Flächen gilt 0,0680 Euro pro qm, für übrige Flächen 0,0003 Euro pro qm.
Straßenreinigung/Winterdienst Im Vergleich zu den Gebührensätzen aus dem letzten Jahr ergeben sich eine geringe Senkung bei der Straßenreinigung und eine Steigerung bei den Winterdienstgebühren. Die Straßenreinigungsgebühren fallen um 5,61 Prozent auf 2,86 Euro pro Frontmeter (derzeit 3,03Euro), der Winterdienst erhöht sich um happige 18,18 % auf 1,43 (bisher 1,17 Euro). Das ist auch dem hohen Personaleinsatz mit Rufbereitschaft geschuldet.
Friedhofsgebühren Beim Friedhof gibt es Steigerungen in allen Bereichen. Das hat auch damit zu tun, dass thermische Unkrautvernichtung Anwendung finden muss. Nach ersten Berechnungen wären Erdbestattungen mit einem deutlich größeren Flächenverbrauch auch deutlich teurer geworden als Urnenbestattungen. „Das hielten wir für nicht zumutbar, zumal eine Reihe von Dienstleistungen für alle Bestattungsarten nötig sind“, so Marion Storm. Als Beispiel nannte sie Personalkosten. Somit seien die Kosten der Gerechtigkeit wegen neu zugeordnet worden. Die Kosten im Bereich Friedhof sind im Durchschnitt um elf Prozent gestiegen.
Der gesamte Gebührenaufwand für eine durchschnittliche Bestattung (Aufbewahrung von vier Ta- gen und Trauerhalle ohne Nebenkosten) erhöht sich auf 2706 Euro (vorher 2473 Euro) für ein einstelliges Erdwallgrab und für ein Erdreihengrab auf 2291 Euro (vorher 2094 Euro). Eine Urnenbestattung kostet für ein einstelliges Urnenwahlgrab 1059 Euro (vorher 958 Euro) und ein Urnenreihengrab 1028 Euro (vorher 930 Euro). Der Aufwand umfasst für eine Urnenbestattung in einem Gemeinschaftsgrab 2076 Euro (1824 Euro), einer Urnenstele 1939 Euro (1780 Euro) und einem Baumbestat-
tungsgrab 1285 Euro (1105 Euro). Das Verstreuen im Aschestreufeld liegt bei 833 Euro (750 Euro).
Abfall Die Entsorgungskosten fallen, die Unternehmerpreise steigen. Das hat für die Abfallentsorgung zur Folge, dass die Restmülltonne leicht teurer wird, die Abfuhr der Biotonnen etwas preiswerter. Im Vergleich zu den 2018 geltenden Gebührensätzen (1,55 Euro/pro Liter) zahlt der Bürger künftig 1,57 Euro für die Restmülltonne, bei der Biotonne 0,69 Euro/pro Liter (2018 = 0,71 Euro). (rau)