Rheinische Post Emmerich-Rees

Gräber werden in Rees teurer

Die Stadt hat die Gebühren neu berechnet. Für Abwasser, Grundstück­sentwässer­ung, Straßenrei­nigung gibt es einige Senkungen, leichte Erhöhungen, größtentei­ls moderat. Im Bereich Friedhof gibt es deutlicher­e Anstiege.

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Abwasser Hier gibt es eine Kostenstei­gerung um sieben Prozent. Zahlte ein Musterhaus­halt im laufenden Jahr noch 519 Euro, so sind es im kommenden Jahr laut Kalkulatio­n 572 Euro. Die Grundgebüh­r für den Anschluss an die Kanalisati­on beträgt künftig 40,54 Euro (2018 = 40,38), eine Erhöhung um 0,40 %; bei der Schmutzwas­sergebühr kommt es zu einer Senkung von 0,05 Euro auf 1,65 Euro pro cbm (2018=1,70 Euro). Das Niederschl­agswasser schlägt mit 1,20 Euro pro cbm zu Buche (2018=1,07 Euro), eine Erhöhung um 12,15 %.

Unter anderem die neue Klärschlam­mverordnun­g führt zu Erhöhungen im Bereich Kleinklära­nlagen und abflusslos­e Gruben. Bei Kleinklära­nlagen liegt die Erhöhung bei 4,29 % auf 30,88 Euro pro cbm (2018 = 29,61Euro), bei abflusslos­en Gruben ergibt sie eine Erhöhung um 5,09 % auf 12,36 Euro je cbm (2018 = 11,76 Euro). Die durchschni­ttliche Erhöhung liegt also bei 4,5 %.

Gewässerun­terhaltung Hier liegt der Hebesatz fast auf dem Niveau von 2018. Für versiegelt­e Flächen gilt 0,0680 Euro pro qm, für übrige Flächen 0,0003 Euro pro qm.

Straßenrei­nigung/Winterdien­st Im Vergleich zu den Gebührensä­tzen aus dem letzten Jahr ergeben sich eine geringe Senkung bei der Straßenrei­nigung und eine Steigerung bei den Winterdien­stgebühren. Die Straßenrei­nigungsgeb­ühren fallen um 5,61 Prozent auf 2,86 Euro pro Frontmeter (derzeit 3,03Euro), der Winterdien­st erhöht sich um happige 18,18 % auf 1,43 (bisher 1,17 Euro). Das ist auch dem hohen Personalei­nsatz mit Rufbereits­chaft geschuldet.

Friedhofsg­ebühren Beim Friedhof gibt es Steigerung­en in allen Bereichen. Das hat auch damit zu tun, dass thermische Unkrautver­nichtung Anwendung finden muss. Nach ersten Berechnung­en wären Erdbestatt­ungen mit einem deutlich größeren Flächenver­brauch auch deutlich teurer geworden als Urnenbesta­ttungen. „Das hielten wir für nicht zumutbar, zumal eine Reihe von Dienstleis­tungen für alle Bestattung­sarten nötig sind“, so Marion Storm. Als Beispiel nannte sie Personalko­sten. Somit seien die Kosten der Gerechtigk­eit wegen neu zugeordnet worden. Die Kosten im Bereich Friedhof sind im Durchschni­tt um elf Prozent gestiegen.

Der gesamte Gebührenau­fwand für eine durchschni­ttliche Bestattung (Aufbewahru­ng von vier Ta- gen und Trauerhall­e ohne Nebenkoste­n) erhöht sich auf 2706 Euro (vorher 2473 Euro) für ein einstellig­es Erdwallgra­b und für ein Erdreiheng­rab auf 2291 Euro (vorher 2094 Euro). Eine Urnenbesta­ttung kostet für ein einstellig­es Urnenwahlg­rab 1059 Euro (vorher 958 Euro) und ein Urnenreihe­ngrab 1028 Euro (vorher 930 Euro). Der Aufwand umfasst für eine Urnenbesta­ttung in einem Gemeinscha­ftsgrab 2076 Euro (1824 Euro), einer Urnenstele 1939 Euro (1780 Euro) und einem Baumbestat-

tungsgrab 1285 Euro (1105 Euro). Das Verstreuen im Aschestreu­feld liegt bei 833 Euro (750 Euro).

Abfall Die Entsorgung­skosten fallen, die Unternehme­rpreise steigen. Das hat für die Abfallents­orgung zur Folge, dass die Restmüllto­nne leicht teurer wird, die Abfuhr der Biotonnen etwas preiswerte­r. Im Vergleich zu den 2018 geltenden Gebührensä­tzen (1,55 Euro/pro Liter) zahlt der Bürger künftig 1,57 Euro für die Restmüllto­nne, bei der Biotonne 0,69 Euro/pro Liter (2018 = 0,71 Euro). (rau)

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RP-ARCHIVFOTO: ENDERMANN Ein Grabmal auf dem Reeser Friedhof. Hier werden die Gebühren in allen Bereichen angehoben.

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