Rheinische Post Emmerich-Rees

INFO Angleichun­g an Vorgaben des Landes

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Das Gemeindefi­nanzierung­sgesetz sieht eine Anhebung der fiktiven Hebesätze für die Grundsteue­r A von 217 auf 223 von Hundert (Rees bisher 220), für die Grundsteue­r B von 429 auf 443 v.H. und für die Gewerbeste­uer von 417 auf 418 vor. Daher schlägt die Stadt vor, die Sätze entspreche­nd zu erhöhen, weil Rees sonst entspreche­nd geringere Schlüsselz­uweisungen erhalten würde.

Bei der Grundsteue­r B macht die Erhöhung auf das Jahr gesehen zwischen fünf und zehn Euro für einen durchschni­ttlichen Haushalt aus. Das ist eine Erhöhung von gerundet 3,3%.

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