INFO Angleichung an Vorgaben des Landes
Das Gemeindefinanzierungsgesetz sieht eine Anhebung der fiktiven Hebesätze für die Grundsteuer A von 217 auf 223 von Hundert (Rees bisher 220), für die Grundsteuer B von 429 auf 443 v.H. und für die Gewerbesteuer von 417 auf 418 vor. Daher schlägt die Stadt vor, die Sätze entsprechend zu erhöhen, weil Rees sonst entsprechend geringere Schlüsselzuweisungen erhalten würde.
Bei der Grundsteuer B macht die Erhöhung auf das Jahr gesehen zwischen fünf und zehn Euro für einen durchschnittlichen Haushalt aus. Das ist eine Erhöhung von gerundet 3,3%.