Freiburgs Einspruch ist der richtige Weg
An dieser Stelle soll es nicht in erster Linie darum gehen, ob der SC Freiburg nach dem Wechselfehler des FC Bayern am Wochenende die drei Punkte zugesprochen bekommen soll oder es ein Wiederholungsspiel geben muss. Die Ausgangslage scheint relativ klar: Der Fehler beim Münchener 4:1-Sieg in Freiburg lag beim Schiedsrichter-Gespann um Christian Dingert. Die vier Offiziellen hätten die Pflicht gehabt, die Spieler-Anzahl zu kontrollieren, bevor wieder angepfiffen wird. Es war also eine Tatsachenentscheidung, die das Spielgeschehen beim Stand von 3:1 nicht großartig beeinflusste.
Und dennoch ist der Einspruch des SC Freiburg richtig. Schließlich geht es um die juristische Klärung eines komplizierten Sachverhalts, der ohne einen Freiburger Protest gar nicht auf den Tisch des DFB-Sportgerichts kommen würde. Aus diesem Grund musste Freiburg Einspruch gegen die Wertung des Spiels einlegen, um den offensichtlichen Regelverstoß vernünftig aufzuarbeiten und für die Zukunft einen Präzedenzfall zu schaffen. Bis heute ist nicht abschließend geklärt, wie wirklich bei einem solchen Regelverstoß vorgegangen werden muss, wenngleich dieser keinen Einfluss auf das Spielgeschehen hatte.
Ganz abgesehen übrigens davon, dass die Verantwortlichen des SC Freiburg qua Amt in der Pflicht stehen, Schaden vom Unternehmen abzuwenden. Und durch den Einspruch entsteht erst gar nicht der Eindruck, dass sich niemand mit dem großen FC Bayern anlegen will oder dass für den Rekordmeister Ausnahmen vom Regelwerk gelten könnten.