Oberliga: Sportgericht weist Beschwerde von TuRU ab
Für TuRU Düsseldorf setzte es beim Versuch, doch noch an der Aufstiegsrunde der FußballOberliga teilnehmen zu dürfen, eine Niederlage vor Gericht. Das Sportgericht des Fußball-Verbandes Niederrhein (FVN) wies die eingereichte Beschwerde des Klubs gegen die Zuordnung in die Abstiegsrunde der Oberliga in kurzer und knapper Form ab. Wegen des Einspruchs war am vergangenen Samstag die Partie des 1. FC Kleve beim TSV Meerbusch kurzfristig abgesetzt worden.
Laut Urteil sei die Entscheidung von Staffelleiter Clemens Lüning, TuRU Düsseldorf nach Beendigung der Hinrunde aufgrund des verlorenen direkten Vergleichs trotz eines besseren Torverhältnisses auf Platz zwölf hinter dem punktgleichen TSV Meerbusch einzuordnen, „zutreffend erfolgt und sportrechtlich nicht zu beanstanden“. Für Manuel Rey kam das Urteil nicht überraschend. „Ich fand die Begründung sehr sparsam formuliert. Aber ich habe letztlich nichts Anderes erwartet als dieses Urteil in erster Instanz“, sagte der TuRU-Präsident.
Bleibt die Frage, wie es nun weitergeht. Der Ball liegt nun wieder bei den Düsseldorfern. Der Verein hat jetzt nur drei Tage Zeit, zu entscheiden, ob er Einspruch einlegen will. Wenn TuRU Düsseldorf sich in nächster Instanz an den Westdeutschen Fußball-Verband (WDFV) wenden würde, könnte das weitere Spielabsagen zur Folge haben.
Dass der WDFV in dieser Angelegenheit zu einem anderen Urteil als der FVN kommt, ist nicht zu erwarten. Somit bliebe eigentlich nur der Gang vor ein Zivilgericht. „Der Weg, den man gehen muss, um zu einer fachgerechten Entscheidung zu kommen, ist vorgegeben“, stellt Rey dazu vielsagend fest. Doch ob der Verein den Atem hat, um solch einen langen Weg zu bestreiten, bleibt abzuwarten.