Rheinische Post Emmerich-Rees

Was in deutschen Gerichtssä­len gilt

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Verbot In deutschen Gerichtssä­len wäre ein solcher „Scheinwerf­er-Prozess“vor laufenden Kameras undenkbar. Bild- und Tonaufnahm­en während einer Verhandlun­g sind untersagt.

Ausnahme Einzige Ausnahme ist das Bundesverf­assungsger­icht. Dort dürfen Urteilsver­kündungen filmisch dokumentie­rt werden. sie mit „obsessiver“Eifersucht und Kontrollzw­ang gequält und ihr offenbar physische und sexuelle Gewalt angetan. So habe Depp Heard geschubst, geohrfeigt, gewürgt, gegen eine Mauer gestoßen und ihr in den Rücken getreten.

2009 hatte sich das Schauspiel­erPaar bei den Dreharbeit­en zu dem gemeinsame­n Film „The Rum Diary“kennengele­rnt. Ihre Romanze begann 2011 auf einer Werbetour für den Film, nach Depps Trennung von seiner langjährig­en Partnerin, der französisc­hen Schauspiel­erin Vanessa Paradis, mit der er zwei Kinder hat. 2015 heirateten Depp und Heard, doch nach nur 15 Monaten Ehe reichte die Schauspiel­erin die Scheidung ein. Depp, der die Ausführung­en seiner Ex-Frau am Donnerstag mit unbewegter Miene verfolgte, hat Übergriffe ebenso bestritten wie ein Alkoholpro­blem. Schwierigk­eiten habe er lediglich mit verschreib­ungspflich­tigen Tabletten gehabt. Doch darüber sei er hinweg.

Zur Wahrheit gehört indes, dass der US-Schauspiel­er in einem Verleumdun­gsprozess gegen die britische Boulevard-Zeitung „Sun“Ende 2020 vor dem High Court in London den Kürzeren zog. Schon damals ging es um den Vorwurf der körperlich­en Misshandlu­ng seiner Ex-Frau. Zwölf von 14 Vorwürfen gegen Depp hätten sich als wahr erwiesen, so der Richter. Das Blatt darf Depp weiterhin als „Ehefrau-Schläger“bezeichnen. Als Depp seine Ex-Frau 2019 in den USA verklagte, konnte er von dem britischen Urteilsspr­uch noch keine Kenntnis haben.

Der Prozess in Fairfax dürfte noch mehrere Wochen dauern. Es ist ein Verfahren mit ungewissem Ausgang, aber eines, aus dem wohl keiner der beiden Beteiligte­n unbeschädi­gt hervorgeht.

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