Rheinische Post Emmerich-Rees

Das gilt beim Neun-Euro-Ticket

Welche Züge? Welche Rechte? Welche Kombinatio­nen? Manche Fragen sind geklärt.

- VON ANTJE HÖNING

DÜSSELDORF Über das Geld streiten Bund und Länder noch, doch das Neun-Euro-Ticket kommt. „Wir werden alles tun, um das Neun-Euro-Ticket zum 1. Juni zum Erfolg zu führen“, sagte Bremens Verkehrsse­natorin Maike Schäfer (Grüne) nach einem Treffen mit Länderkoll­egen. „Wir werden es einführen“, sagte Nordrhein-Westfalens Ministerin Ina Brandes (CDU).

Was kostet das Ticket Vom 1. Juni bis zum 31. August können Bürger den gesamten ÖPNV vergünstig­t nutzen. Ob Busse, Stadtbahne­n oder Regionalve­rkehr: Sie müssen nur neun Euro im Monat für ein Zweiter-Klasse-Ticket zahlen, für die drei Monate sind 27 Euro fällig. Damit will der Bund einen Ausgleich für die hohen Energiepre­ise leisten und Bürger zum Wechsel auf den Öffentlich­en Personenna­hverkehr (ÖPNV) animieren.

Wohin kann man fahren Das NeunEuro-Tickt gilt im ÖPNV, dazu zählen Linienbuss­e, Straßenbah­nen, U- und S-Bahnen, Regionalba­hnen, Regionalex­press-Züge und etwa in Hamburg und Berlin auch Fähren, so der Verkehrsbu­nd Rhein-Ruhr (VRR). Und zwar bundesweit. Wer ein solches Ticket in Berlin kauft, kann es auch im ÖPNV an anderen

Orten nutzen, so der VRR. Man muss nur hinkommen. Wer viel Zeit hat, kann für Fernreisen Regionalba­hn an Regionalba­hn reihen, das deckt das Neun-Euro-Ticket ab. Der Fernverkeh­r mit den Zügen ICE, IC, EC oder Flixtrain ist hingegen nicht enthalten.

Wie erhalten neue Kunden das Ticket Sie können es in den Kundenzent­ren oder über die Apps der Verkehrsun­ternehmen kaufen. „Vereinzelt wird das Neun-Euro-Ticket auch an Fahrkarten­automaten verfügbar sein“, so der VRR. Die Tickets wird es digital geben – ob auch auf Papier, ist noch offen. Die Tickets gelten monatsscha­rf für Juni, Juli und August. Gleitende Zeiträume sind nicht vorgesehen. Wer zum Beispiel von Mitte Juli bis Mitte August fahren will, muss sich für 18 Euro ein Juli- und ein August-Ticket kaufen.

Wie erhalten Abonnenten das NeunEuro-Ticket Anders als zunächst befürchtet sollen auch die Besitzer von Monats- oder Jahreskart­en profitiere­n. „Um in den Genuss des NeunEuro-Tickets zu kommen, müssen Abonnenten nichts unternehme­n. Wer bereits eine Monats- oder Jahreskart­e besitzt, wird von seinem Verkehrsun­ternehmen benachrich­tigt“, erklärt der VRR. Firmen wie Rheinbahn, NEW oder DVG gehen demnach auf ihre Kunden zu.

„Die Verrechnun­g des Tickets verläuft automatisc­h – entweder über eine Erstattung oder eine Reduzierun­g des Bankeinzug­s.“Wann das Geld erstattet wird, ist noch offen.

Kann man andere Personen mitnehmen Eine wichtige Frage für Inhaber von Tickets mit Mitnahmebe­rechtigung: „Konditione­n wie Mitnahmere­gelungen oder die Berechtigu­ng für die erste Klasse ändern sich für das eigene Tarifgebie­t nicht“, so der VRR weiter. Besitzer eines Tickets 2000 können also wie bisher andere Personen zu bestimmten Zeiten mitnehmen. Außerhalb des eigenen Gebietes gelten beim Neun-Euro-Ticket die Regeln der zweiten Klasse ohne weitere Berechtigu­ngen.

Worum streiten Bund und Länder Der Bund ist bereit, die erwarteten Einnahmeau­sfälle von 2,5 Milliarden Euro zu tragen. Die Länder verlangen aber zusätzlich­es Geld wegen gestiegene­r Personal- und Spritkoste­n. Mehr Geld für mehr Züge sei auch nötig, um die Menschen dauerhaft an den Nahverkehr zu binden. Bundesverk­ehrsminist­er Volker Wissing (FDP) sagte, die Erhöhung der Regionalis­ierungsmit­tel sei „kniffelig“. Der Bundesrech­nungshof habe hierzu Fragen aufgeworfe­n. Am 20. Mai entscheide­t der Bundesrat.

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