Erhaltungssatzung für obere Lindenallee geplant
Einstimmig empfiehlt der Ausschuss für Kultur und Stadtgestaltung die Denkmalbereichssatzung für „Biesenkamp“in Kellen.
KLEVE Die Straße Biesenkamp in Kellen wird Denkmalbereich. Das empfahl der Ausschuss für Kultur und Stadtgestaltung einstimmig. Rainer Hoymann, Vorsitzender des Klevischen Vereins für Kultur und Geschichte und für die CDU sachkundiger Bürger im Ausschusses, begrüßte den Beschluss „außerordentlich“: Sein Urgroßvater habe die Anlage einst gebaut, die jetzt fast 100 Jahre überdauert habe. Er habe dort auch Besitz, freue sich aber dennoch über das Denkmal. Er hoffe, dass sich alle anderen Eigentümer auch damit arrangieren können. Kleves Technischer Beigeordneter Jürgen Rauer erklärte nach Rückfragen von Franz-Theo Dirmeier (CDU), dessen Geschäftshaus ebenfalls betroffen ist, dass die Bauverwaltung für Fragen zum Denkmalschutz bereit stehe. Es ließen sich immer Lösungen finden, wenn Änderungen vonnöten seien, sagte er.
Zuvor diskutierte der Ausschuss, wie man Bereiche der Stadt, die erhaltenswert sind, auch tatsächlich erhalten kann. Dazu hatte Meike Rohwer, Fachbereichsleiterin Bauen und Planen, die „Werkzeuge“„Gestaltungssatzung“, „Erhaltungssatzung“und „Denkmalbereich“vorgestellt. Ein Denkmalbereich müsse künstlerische, wissenschaftliche und städtebauliche Gründe erfüllen und im Benehmen mit dem Denkmalschutz genehmigt werden. Eine Erhaltungssatzung könne der Rat beschließen und müsse nicht zwingend diese Kriterien erfüllen. Hier könnten auch nur Stadt-Strukturen geschützt werden. Die Gestaltungssatzung hingegen eigne sich nur bedingt dazu. Auf Nachfrage bestätigte Rohwer, dass die Stadt an einer neuen Gestaltungssatzung für Kleve arbeite, die bald auch vorgestellt werden soll.
Die Diskussion wurde am Beispiel obere Lindenallee und „Dreieck“Lindenallee/ Brabanterstraße festgemacht. Hier wird die Verwaltung jetzt prüfen, wie man diesen
Bereich schützen kann, ausgehend von der oberen Lindenallee bis hin zu den beiden van-de-Sandt-Häusern aus den 1920er Jahren, von denen eines als „Schlösschen“Haus Schmidthausen nachempfindet. Zu dem Bereich sollen auch die auf der Höhe stehenden villenartigen Häuser bis in die obere Brabanterstraße hinein gehören.
Es gehe an der Lindenallee um die offene Bauweise mit viel Grünfläche unter hohen Alleebäumen, um die Stadtstruktur, erklärte Rohwer. Eine Erhaltungssatzung könnte die offene Bauweise und Struktur der Gebäudetypen festschreiben, Änderungen wären dann genehmigungspflichtig. Zusätzlich wird die Verwaltung den Landschaftsverband Rheinland bitten, auch die Denkmalwürdigkeit zumindest der van-de-Sandt-Bauten zu prüfen, so Wiltrud Schnütgen (Grüne). Schnütgen hatte zudem gesagt, dass die Grünen diesen Stadtbereich wie den Biesenkamp als wichtiges Beispiel für die Stadtentwicklung sehen. Das unterstützte auch Gerd Driever (CDU), vor allem mit Blick auf die Prüfung der Denkmalwürdigkeit der van-de-Sandt-Häuser.