Gewalttätiger Vater vor dem Amtsgericht
Er stimmte der Beziehung seiner Tochter nicht zu.
EMMERICH (tia) Seine Tochter soll Schnittverletzungen davon getragen haben: Ein 50-Jähriger Vater stellte sich im Emmericher Amtsgericht schweren Vorwürfen der Körperverletzung. Laut Anklage habe er im Januar dieses Jahres mit zwei dicken Ästen auf ein Auto eingeschlagen, in dem seine Tochter saß.
Das Fahrzeug stand dabei auf einer Seitenstraße in der Nähe der Leegmeerschule. Das Fenster der Beifahrerseite sei gänzlich zersprungen und das Fenster der Fahrerseite des Autos gerissen. Glasscherben der demolierten Scheiben sollen seine Tochter am Unterarm verletzt haben. Zuletzt soll er ihr gedroht haben, er würde sie im umbringen wollen.
Das Motiv: Der fünffache Vater sei mit der Beziehung seiner Tochter nicht einverstanden gewesen. Als er sie aufsuchte, kehrte sie gerade von einem Treffen mit ihrem missbilligtem Lebenspartner zurück. Der Angeklagte focht das Motiv weder an, noch bestätigte er es. Eine Begründung der Tat blieb aus. Die Strafvorwürfe hingegen wies der 50-Jährige über seine Anwältin von sich: „Er wollte seine Tochter auf gar keinen Fall verletzen, er hat nie unmittelbar mit dem Ast auf sie geschlagen. Das war fahrlässig, aber nicht vorsätzlich.“Auch die Morddrohung habe er nicht getätigt.
Die Geschädigte machte vom Zeugenverweigerungsrecht gebrauch, das ihr aufgrund der Verwandtschaft zustand. Den Polizist, der am Tattag sowie beim Prozess vor Ort war, schränkte dies in seiner Aussage ein. So durfte er nichts wiederholen, was die Geschädigte je zu ihm sagte. „Das Fahrzeug, das wir vorfanden, war stark demoliert und da der Angeklagte als einziger in der Nähe war, gehe ich stark davon aus, dass er es war“, sagte der Beamte in Richtung des 50-Jährigen.
Eine gefährliche oder gar vorsätzliche Körperverletzung habe er jedoch nicht erkennen können: „Die Verletzungen waren sehr klein und sind offensichtlich durch die Scherben, also nicht vorsätzlich, entstanden.“
Auch, dass seine Tochter trotz der vermeintlichen Tat weiterhin zuhause wohnt, sprach für den 50-Jährigen. Hinsichtlich der Prozessentwicklung plädierte dieser auf Einstellung des Verfahrens. „Zuerst möchte ich, dass Sie einsehen und gestehen, dass es falsch ist, die körperliche Integrität seiner Tochter zu verletzen“, stellte Richter Simeon Spans Bedingungen.
Der Angeklagte zeigte sich verdutzt über die Aussage: „Ja, natürlich ist das falsch.“Gegen eine Auflage von 500 Euro wurde das Verfahren eingestellt.