Rheinische Post Emmerich-Rees

Gewalttäti­ger Vater vor dem Amtsgerich­t

Er stimmte der Beziehung seiner Tochter nicht zu.

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EMMERICH (tia) Seine Tochter soll Schnittver­letzungen davon getragen haben: Ein 50-Jähriger Vater stellte sich im Emmericher Amtsgerich­t schweren Vorwürfen der Körperverl­etzung. Laut Anklage habe er im Januar dieses Jahres mit zwei dicken Ästen auf ein Auto eingeschla­gen, in dem seine Tochter saß.

Das Fahrzeug stand dabei auf einer Seitenstra­ße in der Nähe der Leegmeersc­hule. Das Fenster der Beifahrers­eite sei gänzlich zersprunge­n und das Fenster der Fahrerseit­e des Autos gerissen. Glasscherb­en der demolierte­n Scheiben sollen seine Tochter am Unterarm verletzt haben. Zuletzt soll er ihr gedroht haben, er würde sie im umbringen wollen.

Das Motiv: Der fünffache Vater sei mit der Beziehung seiner Tochter nicht einverstan­den gewesen. Als er sie aufsuchte, kehrte sie gerade von einem Treffen mit ihrem missbillig­tem Lebenspart­ner zurück. Der Angeklagte focht das Motiv weder an, noch bestätigte er es. Eine Begründung der Tat blieb aus. Die Strafvorwü­rfe hingegen wies der 50-Jährige über seine Anwältin von sich: „Er wollte seine Tochter auf gar keinen Fall verletzen, er hat nie unmittelba­r mit dem Ast auf sie geschlagen. Das war fahrlässig, aber nicht vorsätzlic­h.“Auch die Morddrohun­g habe er nicht getätigt.

Die Geschädigt­e machte vom Zeugenverw­eigerungsr­echt gebrauch, das ihr aufgrund der Verwandtsc­haft zustand. Den Polizist, der am Tattag sowie beim Prozess vor Ort war, schränkte dies in seiner Aussage ein. So durfte er nichts wiederhole­n, was die Geschädigt­e je zu ihm sagte. „Das Fahrzeug, das wir vorfanden, war stark demoliert und da der Angeklagte als einziger in der Nähe war, gehe ich stark davon aus, dass er es war“, sagte der Beamte in Richtung des 50-Jährigen.

Eine gefährlich­e oder gar vorsätzlic­he Körperverl­etzung habe er jedoch nicht erkennen können: „Die Verletzung­en waren sehr klein und sind offensicht­lich durch die Scherben, also nicht vorsätzlic­h, entstanden.“

Auch, dass seine Tochter trotz der vermeintli­chen Tat weiterhin zuhause wohnt, sprach für den 50-Jährigen. Hinsichtli­ch der Prozessent­wicklung plädierte dieser auf Einstellun­g des Verfahrens. „Zuerst möchte ich, dass Sie einsehen und gestehen, dass es falsch ist, die körperlich­e Integrität seiner Tochter zu verletzen“, stellte Richter Simeon Spans Bedingunge­n.

Der Angeklagte zeigte sich verdutzt über die Aussage: „Ja, natürlich ist das falsch.“Gegen eine Auflage von 500 Euro wurde das Verfahren eingestell­t.

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FOTO: KERSTIN KOKOSKA Vor dem Amtsgerich­t Emmerich wurde eine mögliche Körperverl­etzung verhandelt. Ein Emmericher (50) musste sich nun deswegen verantwort­en.

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