Im Trostwald gilt die Leinenpflicht
Bei Verstößen gegen die Friedhofssatzung drohen hohe Bußgelder.
HALDERN (seul/tt) Der zuständige Fachausschuss in Rees hat jetzt einstimmig eine Friedhofssatzung für den Bestattungswald mit dem Namen Trostwald Haldern beschlossen. Bei der eigentlichen Formalie ließ jedoch ein Wortbeitrag von Peter Friedmann aufhorchen: Der Fraktionsvorsitzende der SPD bezog sich auf die Benutzungsregeln im Paragraph 8. So ist es in Zukunft innerhalb des Bestattungswaldes nicht gestattet, Hunde frei laufen zu lassen. Friedmann machte deutlich, dass er sich Hinweise vor Ort wünsche, da bei Nichtbeachtung „Ordnungswidrigkeiten bis zu 1000 Euro entsprechend vereinbart sind“.
Ordnungsamtsleiter Frank Postulart machte deutlich, dass die Benutzungsregeln am Eingang ausgehängt werden, damit Besucher sich über die Rechte und Pflichten informieren können. Doch was ist mit dem von Friedmann ins Spiel gebrachten Bußgeld in vierstelliger Höhe? „Es gibt bei Bußgeldern immer einen gewissen Spielraum“, klärte Stadtsprecher Jörn Franken auf. „Hundebesitzer, die gegen die geltende Satzung verstoßen und ihre Tiere dort nicht angeleint laufen lassen, werden sicherlich nicht sofort beim ersten Mal mit einem Bußgeld von 1000 Euro rechnen müssen.“Von Seiten der Stadt Rees werde man die Situation vor Ort beobachten, so bald dort die ersten Bestattungen vorgenommen werden, hieß es weiter aus dem Rathaus.
Erst in der vergangenen Woche war es in einem Waldstück in Haldern zu einem handfesten Streit zwischen zwei Hundebesitzern gekommen, weil eines der beteiligten Tiere nicht angeleint gewesen war.
Abgesehen von den Pflichten für Hundebesitzer schreibt die Friedhofssatzung unter anderem auch vor, dass es nicht gestattet ist, Veranstaltungen jeglicher Art innerhalb des Bestattungswaldes durchzuführen. Auch das Picknicken, Campieren oder Feuer machen, ist innerhalb es Areals verboten.