Die allerletzte Generation
Daniel, 22 Jahre alt, sitzt mit Warnweste auf einer Straße in Heilbronn – schon wieder. Der Klimaaktivist der Letzten Generation ist vom örtlichen Amtsgericht gerade erst zu einer mehrmonatigen Haftstrafe ohne Bewährung verdonnert worden, schon wiederholt er seine Straftat. Die Begründung der Richter für die besondere Härte der Strafe, nämlich „Einwirkung auf die Täterpersönlichkeit“, wenn keine Besserung erwartet wird, scheint bei diesem Anblick folgerichtig.
Vielleicht brächten auch einige wenige Tage Gefängnis ein Umdenken, ja. Doch der junge Mann gibt sich nicht nur dadurch großspurig, dass er noch im Gericht ankündigt, sich gleich wieder festzukleben. Auch sein Statement nach Urteilsverkündung zeigt ein verqueres Verständnis von Rechtsstaatlichkeit. Das Gericht habe entschieden, „den Protest zu verurteilen, zu verdammen, als nicht gerechtfertigt anzusehen“, so der 22-Jährige, der offenbar nicht verstanden hat, welche Aufgabe Gerichtsbarkeit hat. Nämlich sicherzustellen, dass die Regeln des Rechtsstaates eingehalten werden. Das bedeutet mitnichten, dass Umweltproteste nicht ihre Berechtigung haben oder zu „verdammen“sind.
Für den Klimaschutz hat der Mann, der mit vier weiteren Aktivisten vor Gericht stand, jedenfalls wenig getan. Und dem Großteil nicht-straffälliger Umweltschützer einen Bärendienst erwiesen. Auch die „Kalte-Dusche“-Aktion vor dem Bundesverkehrsministerium als Protest im Streit über das in der EU geplante Aus für Verbrenner geht in die Richtung. Der Wasserschlauch hat Polizei und (die echte) Feuerwehr beschäftigt – Verkehrsminister Wissing eher weniger. Will die Letzte Generation nicht als allerletzte daherkommen, sollte sie sich etwas Besseres überlegen als reine Aufmerksamkeitshascherei. Die Gespräche mit politischen Entscheidern, wie in Tübingen und Hannover, sind ein Anfang.