Politik vermisst Diskussion über Windkraft-Vertrag
Es geht um die Windkraft-Anlagen, die möglicherweise in den von der Stadt vorgesehenen Flächen in Reichswald entlang der Engelsstraße gebaut werden könnten. Die für die Genehmigung zuständige Behörde ist hier der Kreis Kleve, auch könnte es eine Förderung für die Windkraftanlagen geben, wenn sie denn gebaut werden sollten. Das steht alles noch im Konjunktiv, weil es noch keine Genehmigung für diese Anlagen gibt, die dort möglich wären. Nicht im Konjunktiv steht aber der Vertrag, den die Stadt Kleve jetzt mit dem möglichen Windkraftbetreiber abgeschlossen hat (wir berichteten). Dazu haben die Offenen Klever (OK) einen ausführlichen Fragenkatalog an Stadt und Presse verschickt, der unter anderem hinter den Vertragsabschluss ein Fragezeichen setzt. Außerdem vermissen die OK eine Diskussion im Ausschuss und fragt sich, wieso Bürgermeister Gebing weder gegenüber dem Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz noch gegenüber dem Rat seine Absicht mitgeteilt hat, mit der „Naturwerk
Windenergie GmbH“eine vertragliche Regelung anzustreben?
Zum Hintergrund: Damit die Kommune und somit die Bürger an einem künftigen Gewinn der Windkraftanlagen beteiligt werden können, sollten die Kommunen, auf deren Stadtgebiet die Anlage steht, nach dem Erneuerbare-EnergienGesetz (EEG) mit dem Investor einen solchen Vertrag abschließen. Die Gespräche zwischen Stadt und Investor führte der Klever Kämmerer Klaus Keysers. Grundlage für diesen Vertrag ist das EEG, erklärt die Stadt Kleve. Denn im EEG ist eine
Verpflichtung verankert, dass der Anlagen-Betreiber eine Zahlung in Höhe von 0,2 Cent/kWh erzeugter Strommenge an die Kommune und möglicherweise je nach Entfernung zur Windkraftanlage auch an Nachbarkommunen (in diesem Fall Goch und Bedburg-Hau) zahlt. „Rechtliche Basis dieser Zahlungen ist jeweils ein Schenkungsvertrag zwischen den Beteiligten“, heißt es im Gesetz, das damit auch alle Eckpunkte des Vertrages festschreibt. Diesen Vertrag hat der Kämmerer jetzt für die Stadt Kleve verhandelt.
Im EEG gibt es dafür einen Mustervertrag,
den die Stadt Kleve verwendet hat. Je nach Standortgüte und Stromertrag beläuft sich die Zahlung des Anlagenbetreibers an die Kommune damit auf rund 20.000 Euro pro Jahr, heißt es im EEG-Eckpunktepapier. Darüber hinaus gibt es Möglichkeiten, wenn die Anlagen tatsächlich genehmigt und dann auch gebaut werden sollten, den Bürger direkt über Stromlieferverträge oder einen Bürgerstromtarif zu beteiligen, die eine Ersparnis von 100 bis 200 Euro pro Jahr im Vergleich zum Grundversorgungstarif pro Haushalt bedeuten könnte.