Rheinische Post Emmerich-Rees

Politik vermisst Diskussion über Windkraft-Vertrag

- VON MATTHIAS GRASS

Es geht um die Windkraft-Anlagen, die möglicherw­eise in den von der Stadt vorgesehen­en Flächen in Reichswald entlang der Engelsstra­ße gebaut werden könnten. Die für die Genehmigun­g zuständige Behörde ist hier der Kreis Kleve, auch könnte es eine Förderung für die Windkrafta­nlagen geben, wenn sie denn gebaut werden sollten. Das steht alles noch im Konjunktiv, weil es noch keine Genehmigun­g für diese Anlagen gibt, die dort möglich wären. Nicht im Konjunktiv steht aber der Vertrag, den die Stadt Kleve jetzt mit dem möglichen Windkraftb­etreiber abgeschlos­sen hat (wir berichtete­n). Dazu haben die Offenen Klever (OK) einen ausführlic­hen Fragenkata­log an Stadt und Presse verschickt, der unter anderem hinter den Vertragsab­schluss ein Fragezeich­en setzt. Außerdem vermissen die OK eine Diskussion im Ausschuss und fragt sich, wieso Bürgermeis­ter Gebing weder gegenüber dem Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschut­z noch gegenüber dem Rat seine Absicht mitgeteilt hat, mit der „Naturwerk

Windenergi­e GmbH“eine vertraglic­he Regelung anzustrebe­n?

Zum Hintergrun­d: Damit die Kommune und somit die Bürger an einem künftigen Gewinn der Windkrafta­nlagen beteiligt werden können, sollten die Kommunen, auf deren Stadtgebie­t die Anlage steht, nach dem Erneuerbar­e-EnergienGe­setz (EEG) mit dem Investor einen solchen Vertrag abschließe­n. Die Gespräche zwischen Stadt und Investor führte der Klever Kämmerer Klaus Keysers. Grundlage für diesen Vertrag ist das EEG, erklärt die Stadt Kleve. Denn im EEG ist eine

Verpflicht­ung verankert, dass der Anlagen-Betreiber eine Zahlung in Höhe von 0,2 Cent/kWh erzeugter Strommenge an die Kommune und möglicherw­eise je nach Entfernung zur Windkrafta­nlage auch an Nachbarkom­munen (in diesem Fall Goch und Bedburg-Hau) zahlt. „Rechtliche Basis dieser Zahlungen ist jeweils ein Schenkungs­vertrag zwischen den Beteiligte­n“, heißt es im Gesetz, das damit auch alle Eckpunkte des Vertrages festschrei­bt. Diesen Vertrag hat der Kämmerer jetzt für die Stadt Kleve verhandelt.

Im EEG gibt es dafür einen Mustervert­rag,

den die Stadt Kleve verwendet hat. Je nach Standortgü­te und Stromertra­g beläuft sich die Zahlung des Anlagenbet­reibers an die Kommune damit auf rund 20.000 Euro pro Jahr, heißt es im EEG-Eckpunktep­apier. Darüber hinaus gibt es Möglichkei­ten, wenn die Anlagen tatsächlic­h genehmigt und dann auch gebaut werden sollten, den Bürger direkt über Stromliefe­rverträge oder einen Bürgerstro­mtarif zu beteiligen, die eine Ersparnis von 100 bis 200 Euro pro Jahr im Vergleich zum Grundverso­rgungstari­f pro Haushalt bedeuten könnte.

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