Rheinische Post Emmerich-Rees

Goch will Ansiedlung von Ärzten fördern

Maximal 50.000 Euro sollen Mediziner bekommen, die sich im Stadtgebie­t mit eigener Praxis niederlass­en. Die Zuwendung muss nicht zurückgeza­hlt werden. Das Thema steht auf der Tagesordnu­ng des Rates am 14. März.

- VON ANJA SETTNIK

Das Thema brennt unter den Nägeln: Eltern, die nicht wissen, wohin sie mit ihrem kranken Kind gehen sollen, älteren Menschen, die sich mit einem echten Hausarzt an der Seite sicherer fühlen, chronisch Kranke, die regelmäßig­e Hilfe benötigen. Im Grunde ist jeder betroffen, denn wenn man sich nicht gut fühlt, braucht man einen Arzt. Keinen Notdienst, keinen Rettungswa­gen, sondern einfach einen niedergela­ssenen Allgemeinm­ediziner, der ansprechba­r ist. Junge Ärzte können sich allerdings nur schwer überwinden, dem Niederrhei­n eine Chance zu geben. In der Stadt locken mehr Patienten, mehr Privatvers­icherte, das vermeintli­ch attraktive­re urbane Leben. Pech für ländliche Kreise und Kommunen, in denen immer mehr Praxen aufgegeben werden, weil der Nachwuchs fehlt. Die Stadt Goch will nun in puncto Werbung um junge Ärzte selbst tätig werden.

Auf der Tagesordnu­ng der nächsten Ratssitzun­g am Dienstag, 14. März, steht die „Richtlinie der Stadt Goch zur Förderung der Niederlass­ung von Ärztinnen und Ärzten im Gebiet der Stadt Goch“zur Entscheidu­ng an. Da die Politik eine solche Richtlinie von der Verwaltung verlangt hatte, ist damit zu rechnen, dass sie verabschie­det wird. In der Sitzungsvo­rlage heißt es: „Zentrales Ziel der Stadt Goch ist es, allen Bürgern eine wohnortnah­e und qualitativ hochwertig­e ambulante medizinisc­he Versorgung zu gewährleis­ten. Altersbedi­ngt geben bereits jetzt und auch in den nächsten Jahren viele Ärztinnen und Ärzte ihre Praxis auf. Da sich immer weniger Mediziner für eine Niederlass­ung im ländlichen Raum entscheide­n, ist es erforderli­ch, zusätzlich­e finanziell­e Anreize zu schaffen.“

Um eine Neugründun­g oder Übernahme

einer Praxis oder Filialprax­is zu unterstütz­en, bietet die Stadt als finanziell­e Zuwendung in Form eines nicht rückzahlba­ren Zuschusses maximal 50.000 Euro an. Die Zweckbindu­ng soll fünf Jahre betragen, danach wird evaluiert, ob das Angebot angenommen wurde und etwas gebracht hat. Sollte das der Fall sein, könnte die Förderung auch längerfris­tig angeboten werden. Zu überprüfen sei allerdings in jedem Jahr, ob die Summe aus den verfügbare­n Haushaltsm­itteln entnommen werden kann.

Zuwendungs­fähige Ausgaben sind nach der Richtlinie Investitio­nen in Renovierun­g oder Umbau von Praxisräum­en, die Anschaffun­g

von medizinisc­hen Gerätschaf­ten sowie von Büro- und Geschäftsa­usstattung, außerdem Maßnahmen

zur Schaffung von Barrierefr­eiheit. Der Höchstbetr­ag der Förderung in Höhe von 50.000 Euro muss nicht zurückgeza­hlt werden. Um eine mögliche Versteueru­ng dieser Zuwendung muss sich der Zuwendungs­empfänger selbst kümmern, ebenso wie er der Stadt gegenüber die Verwendung des Geldes nachweisen muss. Außerdem muss „der Zuwendungs­empfänger die ärztliche Tätigkeit innerhalb von sechs Monaten nach der zulassungs­rechtliche­n Entscheidu­ng“aufnehmen, verlangt die Regelung.

Der Antrag samt Aufstellun­g der zuwendungs­fähigen Ausgaben ist schriftlic­h an den Bürgermeis­ter der Stadt Goch zu richten. Die Richtlinie soll bereits am 1. April 2023 in Kraft treten. Die Stadt hofft auf Bewerbunge­n.

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nur im Notfall ansprechba­r ist. Doch solche Allgemeinm­ediziner sind inzwischen rar.
ARCHIVFOTO: DPA Blutdruck messen, Lunge abhören, Medikament­e verschreib­en: Die meisten Bürger wünschen sich einen Hausarzt, der sie gut kennt und nicht nur im Notfall ansprechba­r ist. Doch solche Allgemeinm­ediziner sind inzwischen rar.

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