Goch will Ansiedlung von Ärzten fördern
Maximal 50.000 Euro sollen Mediziner bekommen, die sich im Stadtgebiet mit eigener Praxis niederlassen. Die Zuwendung muss nicht zurückgezahlt werden. Das Thema steht auf der Tagesordnung des Rates am 14. März.
Das Thema brennt unter den Nägeln: Eltern, die nicht wissen, wohin sie mit ihrem kranken Kind gehen sollen, älteren Menschen, die sich mit einem echten Hausarzt an der Seite sicherer fühlen, chronisch Kranke, die regelmäßige Hilfe benötigen. Im Grunde ist jeder betroffen, denn wenn man sich nicht gut fühlt, braucht man einen Arzt. Keinen Notdienst, keinen Rettungswagen, sondern einfach einen niedergelassenen Allgemeinmediziner, der ansprechbar ist. Junge Ärzte können sich allerdings nur schwer überwinden, dem Niederrhein eine Chance zu geben. In der Stadt locken mehr Patienten, mehr Privatversicherte, das vermeintlich attraktivere urbane Leben. Pech für ländliche Kreise und Kommunen, in denen immer mehr Praxen aufgegeben werden, weil der Nachwuchs fehlt. Die Stadt Goch will nun in puncto Werbung um junge Ärzte selbst tätig werden.
Auf der Tagesordnung der nächsten Ratssitzung am Dienstag, 14. März, steht die „Richtlinie der Stadt Goch zur Förderung der Niederlassung von Ärztinnen und Ärzten im Gebiet der Stadt Goch“zur Entscheidung an. Da die Politik eine solche Richtlinie von der Verwaltung verlangt hatte, ist damit zu rechnen, dass sie verabschiedet wird. In der Sitzungsvorlage heißt es: „Zentrales Ziel der Stadt Goch ist es, allen Bürgern eine wohnortnahe und qualitativ hochwertige ambulante medizinische Versorgung zu gewährleisten. Altersbedingt geben bereits jetzt und auch in den nächsten Jahren viele Ärztinnen und Ärzte ihre Praxis auf. Da sich immer weniger Mediziner für eine Niederlassung im ländlichen Raum entscheiden, ist es erforderlich, zusätzliche finanzielle Anreize zu schaffen.“
Um eine Neugründung oder Übernahme
einer Praxis oder Filialpraxis zu unterstützen, bietet die Stadt als finanzielle Zuwendung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses maximal 50.000 Euro an. Die Zweckbindung soll fünf Jahre betragen, danach wird evaluiert, ob das Angebot angenommen wurde und etwas gebracht hat. Sollte das der Fall sein, könnte die Förderung auch längerfristig angeboten werden. Zu überprüfen sei allerdings in jedem Jahr, ob die Summe aus den verfügbaren Haushaltsmitteln entnommen werden kann.
Zuwendungsfähige Ausgaben sind nach der Richtlinie Investitionen in Renovierung oder Umbau von Praxisräumen, die Anschaffung
von medizinischen Gerätschaften sowie von Büro- und Geschäftsausstattung, außerdem Maßnahmen
zur Schaffung von Barrierefreiheit. Der Höchstbetrag der Förderung in Höhe von 50.000 Euro muss nicht zurückgezahlt werden. Um eine mögliche Versteuerung dieser Zuwendung muss sich der Zuwendungsempfänger selbst kümmern, ebenso wie er der Stadt gegenüber die Verwendung des Geldes nachweisen muss. Außerdem muss „der Zuwendungsempfänger die ärztliche Tätigkeit innerhalb von sechs Monaten nach der zulassungsrechtlichen Entscheidung“aufnehmen, verlangt die Regelung.
Der Antrag samt Aufstellung der zuwendungsfähigen Ausgaben ist schriftlich an den Bürgermeister der Stadt Goch zu richten. Die Richtlinie soll bereits am 1. April 2023 in Kraft treten. Die Stadt hofft auf Bewerbungen.