Negativ-Zinsen: Urteil fällt Ende März
Weil der Bundesverband der Verbraucherzentralen und die Volksbank Rhein-Lippe gegen einen Richterspruch des Düsseldorfer Landgerichts Berufung eingelegt hatten, muss nun das Oberlandesgericht eine Entscheidung treffen.
WESEL/DINSLAKEN/DÜSSELDORF Im November 2021 war die Volksbank Rhein-Lippe bundesweit in die Schlagzeilen geraten. Denn im Streit um die damals von mehreren Banken verlangten Negativzinsen auf größere Guthaben auf Girokonten hatte das Landgericht Düsseldorf in einem Verfahren gegen die in Wesel und Dinslaken beheimatete Genossenschaftsbank entschieden.
Die Richter hatten damals ein von der Volksbank Rhein-Lippe für Girokontoeinlagen von mehr als 10.000 Euro verlangtes Verwahrentgelt in Höhe von 0,5 Prozent im Jahr als rechtswidrig gewertet. Die 12. Zivilkammer sah in dem Verwahrentgelt,
„Ich habe die Düsseldorfer Richter jedenfalls so verstanden, dass auch sie davon ausgehen, dass Karlsruhe das Problem grundsätzlich lösen muss, ob Banken Verwahrentgelte nehmen dürfen oder nicht“Heiko Dünkel Verbraucherzentrale Bundesverband
das ab April 2020 eingeführt worden war, eine unangemessene Benachteiligung der Kunden.
In der Urteilsbegründung der Düsseldorfer Richter hieß es damals, dass die Geldverwahrung fester Bestandteil eines Girokontos sei. Die Bank erhalte dafür die Kontoführungsgebühr. Wenn zusätzlich auch noch Negativzinsen berechnet würden, müsse der Kunde eine doppelte Gegenleistung für die Arbeit der Bank erbringen. Das sei nicht zulässig.
Geklagt hatte seinerzeit der Bundesverband der Verbraucherzentralen (Vzbv) mit Sitz in Berlin. Weil beide Seiten 2022 gegen das erstinstanzliche Urteil Berufung beim Oberlandesgericht Düsseldorf eingelegt hatten, muss die ganze Sache jetzt neu bewertet werden.
Am Dienstagmorgen, 7. März, kamen nun Vertreter der beiden Parteien im Saal A 224 des Düsseldorfer
Oberlandesgerichts zusammen, um ihre Argumente vor dem 20. Zivilsenat noch einmal vorzutragen. Nach nicht einmal einer Stunde gab der Vorsitzende Richter Erfried Schüttpelz bekannt, dass am 30. März das schriftliche Urteil verkündet werde. Er und seine beiden Richterkollegen hatten zuvor ihre Einschätzung der Rechtslage bekannt geben. Wie die Richter den Fall aktuell sehen, dazu konnte eine Justizsprecherin, da es sich nur um eine vorläufige Rechtseinschätzung handelte, auf Anfrage keine konkreten Angaben machen und verwies auf den Verkündungstermin.
Nicht persönlich im Düsseldorfer Gerichtssaal war übrigens das Volksbank-Vorstandsmitglied Ulf Lange. Der Bankdirektor wurde nach der
Verhandlung von einem Anwalt im Grunde nur darüber informiert, dass Ende März das Urteil gesprochen werden soll. „Wir sind also jetzt nicht schlauer, als vor einem Jahr“, betonte er im Gespräch mit unserer Redaktion. Er bestätigte seine vor etwas mehr als einem Jahr gemachte Aussage, wonach es keinerlei Kundenbeschwerden gegeben und der Bundesverband der Verbraucherzentralen exemplarisch geklagt habe. Der Klage hatte der Preisaushang der Volksbank Rhein-Lippe zu Grunde gelegen.
Ulf Lange hatte auf Anfrage im Janaur 2022 betont, dass höchstens drei Prozent aller Kunden von Negativzinsen oder Verwahrentgelten betroffen gewesen seien. „Und mit jedem ist darüber gesprochen
worden. Wir machen nichts, wozu der Kunde nicht ja sagt.“Lange hatte seinerzeit „eine Verunsicherung“beklagt – ausgelöst durch die „Veränderungen durch die Gesetzgebung und die Rechtsprechung. Wir wünschen uns, dass wir wieder Rechtssicherheit bekommen, damit wir wirksame Vereinbarungen mit unseren Kunden treffen können.“Sein Wunsch ging im Sommer 2022 in Erfüllung, als die Europäische Zentralbank (EZB) die Negativzinsen abgeschafft hatte.
Dass die Verbraucherschützer bundesweit gegen Banken vor Gericht gezogen waren, hatte den Hintergrund, dass der Verband die Zulässigkeit der Verwahrentgelte grundsätzlich klären lassen wollte. Er hatte deshalb Klagen gegen verschiedene Kreditinstitute erhoben.
Heiko Dünkel, Leiter des Teams Rechtsdurchsetzung beim Vzbv geht nach dem Termin im Düsseldorfer Oberlandesgericht, den er im Homeoffice live am PC mitverfolgt hat, davon aus, dass sich am Ende in dritter und letzter Instanz noch der Bundesgerichtshof mit der Sache befassen wird. „Ich habe die Düsseldorfer Richter jedenfalls so verstanden, dass auch sie davon ausgehen, dass Karlsruhe das Problem grundsätzlich lösen muss, ob Banken Verwahrentgelte nehmen dürfen oder nicht und ob sie nicht am Ende vereinnahmte Gelder an die Bankkunden zurückzahlen müssten. Genau diese Frage ist bislang jedenfalls unter Juristen noch sehr umstritten“, sagt Heiko Dünkel.