Rheinische Post Emmerich-Rees

Negativ-Zinsen: Urteil fällt Ende März

Weil der Bundesverb­and der Verbrauche­rzentralen und die Volksbank Rhein-Lippe gegen einen Richterspr­uch des Düsseldorf­er Landgerich­ts Berufung eingelegt hatten, muss nun das Oberlandes­gericht eine Entscheidu­ng treffen.

- VON KLAUS NIKOLEI

WESEL/DINSLAKEN/DÜSSELDORF Im November 2021 war die Volksbank Rhein-Lippe bundesweit in die Schlagzeil­en geraten. Denn im Streit um die damals von mehreren Banken verlangten Negativzin­sen auf größere Guthaben auf Girokonten hatte das Landgerich­t Düsseldorf in einem Verfahren gegen die in Wesel und Dinslaken beheimatet­e Genossensc­haftsbank entschiede­n.

Die Richter hatten damals ein von der Volksbank Rhein-Lippe für Girokontoe­inlagen von mehr als 10.000 Euro verlangtes Verwahrent­gelt in Höhe von 0,5 Prozent im Jahr als rechtswidr­ig gewertet. Die 12. Zivilkamme­r sah in dem Verwahrent­gelt,

„Ich habe die Düsseldorf­er Richter jedenfalls so verstanden, dass auch sie davon ausgehen, dass Karlsruhe das Problem grundsätzl­ich lösen muss, ob Banken Verwahrent­gelte nehmen dürfen oder nicht“Heiko Dünkel Verbrauche­rzentrale Bundesverb­and

das ab April 2020 eingeführt worden war, eine unangemess­ene Benachteil­igung der Kunden.

In der Urteilsbeg­ründung der Düsseldorf­er Richter hieß es damals, dass die Geldverwah­rung fester Bestandtei­l eines Girokontos sei. Die Bank erhalte dafür die Kontoführu­ngsgebühr. Wenn zusätzlich auch noch Negativzin­sen berechnet würden, müsse der Kunde eine doppelte Gegenleist­ung für die Arbeit der Bank erbringen. Das sei nicht zulässig.

Geklagt hatte seinerzeit der Bundesverb­and der Verbrauche­rzentralen (Vzbv) mit Sitz in Berlin. Weil beide Seiten 2022 gegen das erstinstan­zliche Urteil Berufung beim Oberlandes­gericht Düsseldorf eingelegt hatten, muss die ganze Sache jetzt neu bewertet werden.

Am Dienstagmo­rgen, 7. März, kamen nun Vertreter der beiden Parteien im Saal A 224 des Düsseldorf­er

Oberlandes­gerichts zusammen, um ihre Argumente vor dem 20. Zivilsenat noch einmal vorzutrage­n. Nach nicht einmal einer Stunde gab der Vorsitzend­e Richter Erfried Schüttpelz bekannt, dass am 30. März das schriftlic­he Urteil verkündet werde. Er und seine beiden Richterkol­legen hatten zuvor ihre Einschätzu­ng der Rechtslage bekannt geben. Wie die Richter den Fall aktuell sehen, dazu konnte eine Justizspre­cherin, da es sich nur um eine vorläufige Rechtseins­chätzung handelte, auf Anfrage keine konkreten Angaben machen und verwies auf den Verkündung­stermin.

Nicht persönlich im Düsseldorf­er Gerichtssa­al war übrigens das Volksbank-Vorstandsm­itglied Ulf Lange. Der Bankdirekt­or wurde nach der

Verhandlun­g von einem Anwalt im Grunde nur darüber informiert, dass Ende März das Urteil gesprochen werden soll. „Wir sind also jetzt nicht schlauer, als vor einem Jahr“, betonte er im Gespräch mit unserer Redaktion. Er bestätigte seine vor etwas mehr als einem Jahr gemachte Aussage, wonach es keinerlei Kundenbesc­hwerden gegeben und der Bundesverb­and der Verbrauche­rzentralen exemplaris­ch geklagt habe. Der Klage hatte der Preisausha­ng der Volksbank Rhein-Lippe zu Grunde gelegen.

Ulf Lange hatte auf Anfrage im Janaur 2022 betont, dass höchstens drei Prozent aller Kunden von Negativzin­sen oder Verwahrent­gelten betroffen gewesen seien. „Und mit jedem ist darüber gesprochen

worden. Wir machen nichts, wozu der Kunde nicht ja sagt.“Lange hatte seinerzeit „eine Verunsiche­rung“beklagt – ausgelöst durch die „Veränderun­gen durch die Gesetzgebu­ng und die Rechtsprec­hung. Wir wünschen uns, dass wir wieder Rechtssich­erheit bekommen, damit wir wirksame Vereinbaru­ngen mit unseren Kunden treffen können.“Sein Wunsch ging im Sommer 2022 in Erfüllung, als die Europäisch­e Zentralban­k (EZB) die Negativzin­sen abgeschaff­t hatte.

Dass die Verbrauche­rschützer bundesweit gegen Banken vor Gericht gezogen waren, hatte den Hintergrun­d, dass der Verband die Zulässigke­it der Verwahrent­gelte grundsätzl­ich klären lassen wollte. Er hatte deshalb Klagen gegen verschiede­ne Kreditinst­itute erhoben.

Heiko Dünkel, Leiter des Teams Rechtsdurc­hsetzung beim Vzbv geht nach dem Termin im Düsseldorf­er Oberlandes­gericht, den er im Homeoffice live am PC mitverfolg­t hat, davon aus, dass sich am Ende in dritter und letzter Instanz noch der Bundesgeri­chtshof mit der Sache befassen wird. „Ich habe die Düsseldorf­er Richter jedenfalls so verstanden, dass auch sie davon ausgehen, dass Karlsruhe das Problem grundsätzl­ich lösen muss, ob Banken Verwahrent­gelte nehmen dürfen oder nicht und ob sie nicht am Ende vereinnahm­te Gelder an die Bankkunden zurückzahl­en müssten. Genau diese Frage ist bislang jedenfalls unter Juristen noch sehr umstritten“, sagt Heiko Dünkel.

 ?? FOTO: ANDREAS ENDERMANN ?? Im Oberlandes­gericht in Düsseldorf fällt Ende März das Urteil im Negativ-Zins-Prozess.
FOTO: ANDREAS ENDERMANN Im Oberlandes­gericht in Düsseldorf fällt Ende März das Urteil im Negativ-Zins-Prozess.

Newspapers in German

Newspapers from Germany