Einbruch von KfW-Fördermitteln
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau hat 2023 deutlich weniger Maßnahmen im Kreis Kleve gefördert als noch im Jahr zuvor. Kritik kommt vom Bundestagsabgeordneten Stefan Rouenhoff. Anträge auf Heizungsförderung jetzt möglich.
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW ) als Förderbank des Bundes und der Länder hat Bürger, Unternehmen und Kommunen im Kreis Kleve im Jahr 2023 mit 160,6 Millionen Euro gefördert. Im Vorjahr waren es mit 250,8 Millionen Euro noch deutlich mehr. Dies teilt der Kreis Klever Bundestagsabgeordnete Stefan Rouenhoff (CDU) mit.
Die Fördergelder für den Bereich „Energieeffizienz und erneuerbare Energien“bei privaten Kunden sinken im Jahr 2023 auf 38,4 Millionen Euro (Vorjahr 128,9 Millionen Euro). Besonders stark eingebrochen ist die Nachfrage nach der Fördermaßnahme Kredit Energieeffizienzhaus, nachdem die Ampel-Regierung Neubau-Vorhaben vom Empfängerkreis ausgeschlossen hatte, so Rouenhoff. Im Jahr 2023 seien hier im Vergleich zum Vorjahr über 50 Prozent weniger Anträge gestellt worden. Das Fördervolumen reduzierte sich auf 26,2 Millionen Euro (Vorjahr: 81,4 Millionen Euro).
Der Christdemokrat kritisiert die Ampel-Politik: „Die Regierung hat mit ihren politischen Entscheidungen der letzten Jahre potenzielle private und gewerbliche Bauherren massiv verunsichert. Die finanzielle Planbarkeit von Bauprojekten ist damit auch für bauwillige Familien völlig durcheinandergeraten“, sagt er. Die Folge sei eine Flaute in der Bauwirtschaft. „Das spiegelt sich jetzt auch in den Zahlen der Kreditanstalt für Wiederaufbau wider. In Zeiten steigender Bau- und Finanzierungskosten
sollte die Förderpolitik der Bundesregierung den Familien als verlässlicher Partner zur Seite stehen und nicht wie in den vergangen zwei Jahren Unruhe und Unsicherheit stiften.“
Im Bereich „Wohnen und Leben“gab es 343 Förderanträge (Vorjahr 548) und bewilligte Mittel in Höhe von 25,3 Millionen Euro. Unternehmen und Kommunen wurden
bei Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz mit insgesamt 51,9 Millionen Euro unterstützt. Im Rahmen der Soforthilfe und Preisbremse Gas und Wärme flossen insgesamt 25,1 Millionen Euro an die Kommunen.
Übrigens: Hausbesitzer, die auf klimafreundlichere Heizungen umsteigen wollen, können seit Dienstag Anträge bei der Förderbank
KfW stellen. Zunächst gilt das für Eigentümer von Einfamilienhäusern, die diese selbst bewohnen. Hintergrund der neuen Förderungen ist das Heizungsgesetz der Ampel-Koalition, das seit dem 1. Januar gilt. Hauseigentümer können bis zu 70 Prozent der förderfähigen Kosten beantragen. So gibt es für den Einbau einer als klimafreundlich geltenden Heizung
wie einer Wärmepumpe eine Grundförderung von 30 Prozent. Dazu können Boni gezahlt werden, wenn das Haus selbst genutzt und eine bestimmte Gehaltsgrenze unterschritten wird. Voraussetzung ist außerdem ein Vertrag mit einem Fachunternehmen.
Über das Heizungsgesetz hatte es monatelang heftigen Streit gegeben. Generell gilt: Funktionierende Heizungen können weiterbetrieben werden. Das gilt auch, wenn eine Heizung kaputtgeht, aber noch repariert werden kann. Vorgeschrieben ist seit 1. Januar, dass Neubauten in Neubaugebieten eine Heizung mit 65 Prozent erneuerbaren Energien haben müssen. Das ist in vielen Fällen eine Wärmepumpe.
Die Bundesregierung will mit der Reform für mehr Klimaschutz vor allem die Wärmewende im Gebäudebereich voranbringen.