Säugling zu Tode geschüttelt – Vater steht in Kleve vor Gericht
Ein Mann aus Kleve soll sein fünf Monate altes Baby zu Tode geschüttelt haben. Ab dem 11. April muss er sich vor dem Klever Landgericht verantworten.
Es war erst fünf Monate alt, hatte das ganze Leben noch vor sich. Doch am 23. Oktober vorigen Jahres hörte das Herz eines Säuglings aus Kleve in der Radboud-Klinik in Nimwegen auf zu schlagen. Das Mädchen starb an einem Schütteltrauma – es hatte schwerwiegende
Hirnverletzungen erlitten, weil es gewaltsam geschüttelt wurde.
Am 17. Oktober – sechs Tage vor dem Tod des Babys – hatten es seine Eltern in das Klever Krankenhaus gebracht. Das Kind hatte bei Einlieferung keine Vitalzeichen mehr, wurde von dem Klinikpersonal in Kleve reanimiert und stabilisiert und später in die niederländische
Spezialklinik transportiert. Doch die Hirnschäden waren zu gravierend – knapp eine Woche später verstarb das kleine Mädchen.
Verantwortlich für den Tod des fünf Monate alten Säuglings soll der Vater sein, ein heute 30-jähriger Mann mit polnischem Pass. Er wurde nach dem Tod des Säuglings und Ermittlungen der Krefelder
Mordkommission im Oktober festgenommen und sitzt seitdem auf Antrag der Staatsanwaltschaft Kleve in Untersuchungshaft.
Nun steht fest, wann sich der Vater des Babys vor Gericht verantworten muss: Am Donnerstag, 11. April, beginnt der Strafprozess um 12 Uhr vor der Schwurgerichtskammer des Klever Landgerichtes.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten Körperverletzung mit Todesfolge und Missbrauch von Schutzbefohlenen vor.
Für den ersten Verhandlungstermin am 11. April sind fünf Zeugen und eine Dolmetscherin geladen. Zwei Fortsetzungstermine sind für den 29. April um 9 Uhr und den 6. Mai um 11 Uhr angesetzt. Sollten sich die Anklagevorwürfe bestätigen, erwartet den 30-jährigen Angeklagten eine Freiheitsstrafe: Körperverletzung mit Todesfolge wird laut Paragraf 227 des Strafgesetzbuches mit Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren bestraft. In minder schweren Fällen ist auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen.