Wo es in Emmerich zu laut ist
Die Stadt Emmerich arbeitet an der vierten Auflage des Lärmaktionsplans. 32 Stellungnahmen von Bürgern gingen im Rathaus ein. Wenig überraschend ist der Verkehr das Hauptproblem.
(tt) Lärm macht krank. Das ist wissenschaftlich unbestritten. Und zwar auf unterschiedliche Weise. Kurze, laute Geräusche um die 120 Dezibel können zu Tinnitus, Schwerhörigkeit oder Hörsturz führen. Dauerlärm hingegen greift das psychische Wohlbefinden an.
Aber nicht nur. Schon im Jahr 2015 stellte eine Studie des Umweltbundesamts bei überwiegend älteren Menschen in Berlin fest, dass diese ein fast 50 Prozent höheres Risiko dafür hatten, wegen Bluthochdrucks in medizinischer Behandlung zu sein, wenn nachts vor ihrem Schlafzimmerfenster im Schnitt 55 Dezibel oder mehr Lärm auftraten, verglichen mit Menschen, bei denen dieser Lärm unter 50 Dezibel im Schnitt lag.
Nun ist Emmerich nicht Berlin, aber Lärm gibt es überall. Ein enormer Faktor in diesem Bereich ist der motorisierte Verkehr. Das ist jetzt noch einmal deutlich festgestellt worden. Denn die Stadt Emmerich ist gerade dabei, die Lärmaktionsplanung IV aufzustellen. Die Umgebungslärmrichtlinie sieht ein mehrstufiges Konzept der Lärmaktionsplanung vor, das in Abständen von fünf Jahren durch die Kommunen fortzuschreiben ist. In Emmerich wurde die grundlegende Lärmkartierung als LAP I im Jahr 2008 vom Ingenieurbüro Accon aus Köln durchgeführt.
2014 erfolgte die Überprüfung und Fortschreibung der Untersuchung auf alle Hauptverkehrsstraßen mit einer Verkehrsbelastung von mehr als drei Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr.
Ergänzend zu der Pflichtkartierung wurden seinerzeit auch weitere Stadtstraßen betrachtet, um die Lärmbelastungssituation an kritischen Punkten im Stadtgebiet trotz Unterschreitung der Auslösewerte besser einschätzen zu können. 2020 erfolgte die Lärmaktionsplanung Stufe III. Es galt, den vorherigen Lärmaktionsplan der zweiten Stufe daraufhin zu prüfen, ob und wo sich gegebenenfalls Veränderungen ergeben haben, die eine Überarbeitung erforderlich machen (wie zum
Beispiel Änderungen des Verkehrsaufkommens, Neu- und Umbauten von Straßen, sonstige Baumaßnahmen). Mitbetrachtet wurde hier erstmals die Anlage und Eröffnung der neuen Autobahn-Anschlussstelle Emmerich-Ost wie auch die Auswirkungen der mittlerweile errichteten Lärmschutzwand am Zeisigweg.
In der in diesem Jahr durchzuführenden Lärmaktionsplanung Stufe IV ist nun wiederum der vorangegangene Lärmaktionsplan der dritten Stufe hinsichtlich etwaiger Veränderungen im Stadtgebiet zu überprüfen. Dabei ist in der Zeit vom 18. Dezember 2023 bis 17. Januar 2024 der erste Schritt der Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt worden. 32 Stellungnahmen von Bürgern sind eingegangen. Einige Anmerkungen zusammengefasst:
Feldhausener Weg: Durch die
Sperrung des Feldhausener Wegs werden Zassentrik und Waldkreuz als Ausweichstrecken genutzt, was entsprechend mehr Lärm an dieser Stelle bedeutet.
Beeker Straße: Vor allem im Bereich der Aral-Tankstelle soll es zu Lärmbelästigungen (häufig in den Abendstunden) durch Motoren-, Reifen- und Auspuffgeräuschen kommen.
Emmericher Straße: Besonders an Sonn- und Feiertagen gibt es hier eine erhöhte Belastung.
Goebelstraße: Hier soll das Tempo 30 abends und in der Nacht nicht eingehalten werden.
Dr.-van-Heek-Straße: Ein nicht näher definiertes Dröhnen wird in diesem Bereich wahrgenommen. Die Ursache ist unbekannt. Anwohner vermuten den Einsatz von Generatoren aus dem Gewerbegebiet.
L7: Aufheulende Motoren von Motorrädern in der Sommersaison werden hier kritisiert.
In den Seisen: Die zulässige Geschwindigkeit von 30 km/h wird nicht eingehalten. Die entsprechende Beschilderung ist schlecht erkennbar.
Im Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz gab es einige Nachfragen, nachdem die Planung vorgestellt wurde. Vor allem das Fehlen der Lärmbelästigung durch die Betuwe wurde angemerkt. Allerdings wurde die Kartierung der Haupteisenbahnstrecken des Bundes und die Aufstellung entsprechender Lärmaktionspläne zwischenzeitlich vom Eisenbahnbundesamt (EBA) vorgenommen, die in dieser Frage zuständig sind und deshalb in der nun aufzustellenden Lärmaktionsplanung nicht vorkommen.