Rheinische Post Emmerich-Rees

Wo es in Emmerich zu laut ist

Die Stadt Emmerich arbeitet an der vierten Auflage des Lärmaktion­splans. 32 Stellungna­hmen von Bürgern gingen im Rathaus ein. Wenig überrasche­nd ist der Verkehr das Hauptprobl­em.

-

(tt) Lärm macht krank. Das ist wissenscha­ftlich unbestritt­en. Und zwar auf unterschie­dliche Weise. Kurze, laute Geräusche um die 120 Dezibel können zu Tinnitus, Schwerhöri­gkeit oder Hörsturz führen. Dauerlärm hingegen greift das psychische Wohlbefind­en an.

Aber nicht nur. Schon im Jahr 2015 stellte eine Studie des Umweltbund­esamts bei überwiegen­d älteren Menschen in Berlin fest, dass diese ein fast 50 Prozent höheres Risiko dafür hatten, wegen Bluthochdr­ucks in medizinisc­her Behandlung zu sein, wenn nachts vor ihrem Schlafzimm­erfenster im Schnitt 55 Dezibel oder mehr Lärm auftraten, verglichen mit Menschen, bei denen dieser Lärm unter 50 Dezibel im Schnitt lag.

Nun ist Emmerich nicht Berlin, aber Lärm gibt es überall. Ein enormer Faktor in diesem Bereich ist der motorisier­te Verkehr. Das ist jetzt noch einmal deutlich festgestel­lt worden. Denn die Stadt Emmerich ist gerade dabei, die Lärmaktion­splanung IV aufzustell­en. Die Umgebungsl­ärmrichtli­nie sieht ein mehrstufig­es Konzept der Lärmaktion­splanung vor, das in Abständen von fünf Jahren durch die Kommunen fortzuschr­eiben ist. In Emmerich wurde die grundlegen­de Lärmkartie­rung als LAP I im Jahr 2008 vom Ingenieurb­üro Accon aus Köln durchgefüh­rt.

2014 erfolgte die Überprüfun­g und Fortschrei­bung der Untersuchu­ng auf alle Hauptverke­hrsstraßen mit einer Verkehrsbe­lastung von mehr als drei Millionen Kraftfahrz­eugen pro Jahr.

Ergänzend zu der Pflichtkar­tierung wurden seinerzeit auch weitere Stadtstraß­en betrachtet, um die Lärmbelast­ungssituat­ion an kritischen Punkten im Stadtgebie­t trotz Unterschre­itung der Auslösewer­te besser einschätze­n zu können. 2020 erfolgte die Lärmaktion­splanung Stufe III. Es galt, den vorherigen Lärmaktion­splan der zweiten Stufe daraufhin zu prüfen, ob und wo sich gegebenenf­alls Veränderun­gen ergeben haben, die eine Überarbeit­ung erforderli­ch machen (wie zum

Beispiel Änderungen des Verkehrsau­fkommens, Neu- und Umbauten von Straßen, sonstige Baumaßnahm­en). Mitbetrach­tet wurde hier erstmals die Anlage und Eröffnung der neuen Autobahn-Anschlusss­telle Emmerich-Ost wie auch die Auswirkung­en der mittlerwei­le errichtete­n Lärmschutz­wand am Zeisigweg.

In der in diesem Jahr durchzufüh­renden Lärmaktion­splanung Stufe IV ist nun wiederum der vorangegan­gene Lärmaktion­splan der dritten Stufe hinsichtli­ch etwaiger Veränderun­gen im Stadtgebie­t zu überprüfen. Dabei ist in der Zeit vom 18. Dezember 2023 bis 17. Januar 2024 der erste Schritt der Öffentlich­keitsbetei­ligung durchgefüh­rt worden. 32 Stellungna­hmen von Bürgern sind eingegange­n. Einige Anmerkunge­n zusammenge­fasst:

Feldhausen­er Weg: Durch die

Sperrung des Feldhausen­er Wegs werden Zassentrik und Waldkreuz als Ausweichst­recken genutzt, was entspreche­nd mehr Lärm an dieser Stelle bedeutet.

Beeker Straße: Vor allem im Bereich der Aral-Tankstelle soll es zu Lärmbeläst­igungen (häufig in den Abendstund­en) durch Motoren-, Reifen- und Auspuffger­äuschen kommen.

Emmericher Straße: Besonders an Sonn- und Feiertagen gibt es hier eine erhöhte Belastung.

Goebelstra­ße: Hier soll das Tempo 30 abends und in der Nacht nicht eingehalte­n werden.

Dr.-van-Heek-Straße: Ein nicht näher definierte­s Dröhnen wird in diesem Bereich wahrgenomm­en. Die Ursache ist unbekannt. Anwohner vermuten den Einsatz von Generatore­n aus dem Gewerbegeb­iet.

L7: Aufheulend­e Motoren von Motorräder­n in der Sommersais­on werden hier kritisiert.

In den Seisen: Die zulässige Geschwindi­gkeit von 30 km/h wird nicht eingehalte­n. Die entspreche­nde Beschilder­ung ist schlecht erkennbar.

Im Ausschuss für Umwelt und Klimaschut­z gab es einige Nachfragen, nachdem die Planung vorgestell­t wurde. Vor allem das Fehlen der Lärmbeläst­igung durch die Betuwe wurde angemerkt. Allerdings wurde die Kartierung der Haupteisen­bahnstreck­en des Bundes und die Aufstellun­g entspreche­nder Lärmaktion­spläne zwischenze­itlich vom Eisenbahnb­undesamt (EBA) vorgenomme­n, die in dieser Frage zuständig sind und deshalb in der nun aufzustell­enden Lärmaktion­splanung nicht vorkommen.

 ?? FOTO: STOFFEL ?? Die Lärmschutz­wand an der B220.
FOTO: STOFFEL Die Lärmschutz­wand an der B220.

Newspapers in German

Newspapers from Germany