Drogen in Konserven mit der Post verschickt
Ein Niederländer ist wegen Beihilfe zum Drogenhandel zu drei Jahren Jugendstrafe verurteilt worden.
(jehe) Aus Sicht eines Drogenkuriers ist es wohl nicht die allerbeste Idee, Pakete voller Rauschgift ausgerechnet in Kleve aufzugeben. Mehrfach waren in der Kreisstadt bereits Drogensendungen aufgeflogen, und viele Mitarbeiter der Poststellen scheinen mittlerweile ein ganz gutes Gespür dafür zu haben, wann etwas nicht mit rechten Dingen zugeht. So geschehen auch wieder am 4. April 2023: Zwei junge Männer aus den Niederlanden hatten in Poststellen an der Kapellenstraße in Materborn und an der Hagschen Straße in der Klever Innenstadt jeweils mehrere Pakete mit kiloweise Drogen zum Versand aufgegeben.
Die Pakete sollten nach Indien, Malaysia und Großbritannien gehen. Die Mitarbeiterinnen schöpften allerdings in beiden Poststellen Verdacht („Die Männer wirkten nervös“), schlossen sich telefonisch kurz und informierten jeweils den Zoll. Die Zollfahndung kam vorbei, konnte die Männer zwar nicht mehr antreffen, dafür aber die Pakete. Und siehe da: Darin fanden die Klever Beamten rund 20 Kilo Ecstasy und MDMA und beinahe ebenso viel Ketamin, versteckt in Konservendosen.
Weil der Angeklagte in einer der Filialen mit seiner Kreditkarte Tabak gekauft hatte, konnten die Zollfahnder seinen Namen ermitteln. Mit Haftbefehl gesucht, konnte der
Niederländer bei einer Kontrolle im Bereich Köln zufällig festgestellt und festgenommen werden. Am Dienstag musste sich der 20-Jährige vor der Jugendkammer des Klever Landgerichts verantworten. Er erklärte, er sei von einem Bekannten gebeten worden, ihm in den Klever Poststellen beim Übersetzen zu helfen. Dafür sei er dann extra aus dem Ruhrgebiet – wo er sich familienbedingt aufgehalten habe – nach Kleve gereist und habe sich an der Kapellenstraße in Materborn mit dem Bekannten getroffen, um ihm beim Aufgeben der Pakete zu assistieren. Beinahe schon wieder im Ruhrgebiet angelangt, habe der Bekannte sich dann noch mal gemeldet und um Hilfe gebeten. Ziel diesmal: Die Annahmestelle in der Innenstadt.
Von Drogen in den Paketen habe er nichts gewusst, so der Angeklagte. „Ich habe ihn gefragt, was das für Pakete seien. Er sagte, dass da Lebensmittel für seine Familie drin seien.“Verdacht habe er nicht geschöpft. Dem Gericht nannte er den Namen des Bekannten, der die Pakete aus den Niederlanden mitgebracht haben soll.
Gericht und Staatsanwalt glaubten dem Angeklagten nicht, dass er nichts von dem Inhalt der Pakete gewusst habe. Der Anklagevertreter beantragte fünf Jahre Freiheitsstrafe nach Erwachsenenstrafrecht. Die Kammer ging jedoch mit der Empfehlung der Jugendgerichtshelferin überein, den Angeklagten aufgrund verzögerter Reife nach Jugendstrafrecht zu verurteilen. Das Urteil: Drei Jahre Jugendstrafe wegen der Beihilfe zum Handeltreiben. Der Angeklagte habe wissentlich bei einem Drogengeschäft geholfen, so der Vorsitzende.
Der Verteidiger hatte zu Prozessbeginn gesagt, Ziel sei es, dass sein Mandant nach der Verhandlung aus der U-Haft entlassen werde und mit seiner Familie nach Hause könne. Er beantragte eine Bewährungsstrafe – vergebens.