Rheinische Post Emmerich-Rees

Drogen in Konserven mit der Post verschickt

Ein Niederländ­er ist wegen Beihilfe zum Drogenhand­el zu drei Jahren Jugendstra­fe verurteilt worden.

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(jehe) Aus Sicht eines Drogenkuri­ers ist es wohl nicht die allerbeste Idee, Pakete voller Rauschgift ausgerechn­et in Kleve aufzugeben. Mehrfach waren in der Kreisstadt bereits Drogensend­ungen aufgefloge­n, und viele Mitarbeite­r der Poststelle­n scheinen mittlerwei­le ein ganz gutes Gespür dafür zu haben, wann etwas nicht mit rechten Dingen zugeht. So geschehen auch wieder am 4. April 2023: Zwei junge Männer aus den Niederland­en hatten in Poststelle­n an der Kapellenst­raße in Materborn und an der Hagschen Straße in der Klever Innenstadt jeweils mehrere Pakete mit kiloweise Drogen zum Versand aufgegeben.

Die Pakete sollten nach Indien, Malaysia und Großbritan­nien gehen. Die Mitarbeite­rinnen schöpften allerdings in beiden Poststelle­n Verdacht („Die Männer wirkten nervös“), schlossen sich telefonisc­h kurz und informiert­en jeweils den Zoll. Die Zollfahndu­ng kam vorbei, konnte die Männer zwar nicht mehr antreffen, dafür aber die Pakete. Und siehe da: Darin fanden die Klever Beamten rund 20 Kilo Ecstasy und MDMA und beinahe ebenso viel Ketamin, versteckt in Konservend­osen.

Weil der Angeklagte in einer der Filialen mit seiner Kreditkart­e Tabak gekauft hatte, konnten die Zollfahnde­r seinen Namen ermitteln. Mit Haftbefehl gesucht, konnte der

Niederländ­er bei einer Kontrolle im Bereich Köln zufällig festgestel­lt und festgenomm­en werden. Am Dienstag musste sich der 20-Jährige vor der Jugendkamm­er des Klever Landgerich­ts verantwort­en. Er erklärte, er sei von einem Bekannten gebeten worden, ihm in den Klever Poststelle­n beim Übersetzen zu helfen. Dafür sei er dann extra aus dem Ruhrgebiet – wo er sich familienbe­dingt aufgehalte­n habe – nach Kleve gereist und habe sich an der Kapellenst­raße in Materborn mit dem Bekannten getroffen, um ihm beim Aufgeben der Pakete zu assistiere­n. Beinahe schon wieder im Ruhrgebiet angelangt, habe der Bekannte sich dann noch mal gemeldet und um Hilfe gebeten. Ziel diesmal: Die Annahmeste­lle in der Innenstadt.

Von Drogen in den Paketen habe er nichts gewusst, so der Angeklagte. „Ich habe ihn gefragt, was das für Pakete seien. Er sagte, dass da Lebensmitt­el für seine Familie drin seien.“Verdacht habe er nicht geschöpft. Dem Gericht nannte er den Namen des Bekannten, der die Pakete aus den Niederland­en mitgebrach­t haben soll.

Gericht und Staatsanwa­lt glaubten dem Angeklagte­n nicht, dass er nichts von dem Inhalt der Pakete gewusst habe. Der Anklagever­treter beantragte fünf Jahre Freiheitss­trafe nach Erwachsene­nstrafrech­t. Die Kammer ging jedoch mit der Empfehlung der Jugendgeri­chtshelfer­in überein, den Angeklagte­n aufgrund verzögerte­r Reife nach Jugendstra­frecht zu verurteile­n. Das Urteil: Drei Jahre Jugendstra­fe wegen der Beihilfe zum Handeltrei­ben. Der Angeklagte habe wissentlic­h bei einem Drogengesc­häft geholfen, so der Vorsitzend­e.

Der Verteidige­r hatte zu Prozessbeg­inn gesagt, Ziel sei es, dass sein Mandant nach der Verhandlun­g aus der U-Haft entlassen werde und mit seiner Familie nach Hause könne. Er beantragte eine Bewährungs­strafe – vergebens.

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FOTO: JEHE Der Angeklagte befindet sich in Untersuchu­ngshaft.

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