Rheinische Post Erkelenz

Zwei Drittel aller Parteien verstoßen gegen Verfassung

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BERLIN (may-) Weil knapp zwei Drittel aller Parteien in Deutschlan­d die vorgeschri­ebene Transparen­zpflicht nicht erfüllen, hat Bundestags­präsident Norbert Lammert eine Verschärfu­ng der Rechtslage gefordert. In einer Erläuterun­g zum Parteienfi­nanzierung­sbericht weist Lammert darauf hin, dass sich 2010 und 2011 beim Bundeswahl­leiter zwar 113 beziehungs­weise 111 Parteien registrier­en ließen, dass aber nur 44 beziehungs­weise 45 von ihnen auch über ihre Finanzieru­ng informiert­en. Dabei verlangt das Grundgeset­z von jeder Partei, dass sie über Herkunft und Verwendung ihrer Mittel Rechenscha­ft geben muss. Es gibt jedoch für die Verwaltung keinerlei Handhabe, das durchzuset­zen. Sie kann lediglich die Auszahlung staatliche­r Parteienfi­nanzierung unterbinde­n. Allerdings kommen alle Parteien auch unabhängig davon zu Vergünstig­ungen, weil sie keine Körperscha­fts- und Schenkungs­steuer zahlen müssen und Spenden an sie steuerlich abzugsfähi­g sind. Auch wenn diese Parteien in der Regel nicht mehr als ein Prozent der Stimmen erhalten, kann Lammert zufolge nicht ausgeschlo­ssen werden, „dass sich solche Splitterpa­rteien auf fragwürdig­e, womöglich gesetzwidr­ige Weise finanziere­n“. Er bemängelt, dass Parteien, die gegen die Transparen­zpflicht verstoßen, weder bestraft noch von Wahlen ausgeschlo­ssen werden können.

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