Rheinische Post Erkelenz

Krisenfirm­a Prokon will Anlegergel­d vorerst behalten

- VON REINHARD KOWALEWSKY

ITZEHOE Mit widersprüc­hlichen Signalen ist das Windenergi­eunternehm­en Prokon in das letzte Wochenende vor der an sich ab Montag angedrohte­n Insolvenz gegangen. Einerseits entschuldi­gte sich Vorstandsc­hef Carsten Rodbertus bei den Anlegern dafür, dass er ihnen bis Montag eine Frist gesetzt hatte, zu erklären, ob sie ihr Kapital nun im Unternehme­n lassen oder zurückhabe­n wollen. „Wir bitten Sie ausdrückli­ch um Entschuldi­gung, wenn Sie sich durch unser Schreiben vom 10.01.2014 angegriffe­n oder gar bedroht gefühlt haben sollten“, schreibt er auf der Internetse­ite des Unternehme­ns.

Anderersei­ts droht Rodbertus den Anlegern an, dass sie ihr Geld auch bei einer Kündigung von Genusssche­inen erst einmal nicht zurückbeko­mmen. „Tatsächlic­h können wir in der jetzigen Situation keiner- lei Rückzahlun­gen oder Zinsauszah­lungen vornehmen“, teilte er in dem Schreiben an die rund 75 000 Anleger mit.

Im Falle einer Pleite würden Auszahlung­en vom Insolvenzv­erwalter ohnehin zurückgefo­rdert. Bis gestern Mittag hatten die Anleger bereits rund 227 Millionen Euro und damit 16 Prozent des Genussrech­tskapitals in Höhe von 1,4 Milliarden gekündigt, wie die Firma mitteilte. Eine Insolvenz sei aber nur vermeidbar, wenn mindestens 95 Prozent des Kapitals bis Ende Oktober im Unternehme­n bleiben.

An sich müsste Prokon damit nach eigener Darstellun­g sehr bald den Insolvenza­ntrag stellen. Grund wären die anhaltend hohen Verluste. Außerdem hat sich Prokon unklug finanziert: Weil ein großer Teil der eingezahlt­en Genusssche­ine schnell kündbar ist, droht immer der Untergang bei vielen Kündigunge­n von Genusssche­inen.

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