Zuschuss zu privater Krankenversicherung
Der Arbeitnehmer-Beitrag zur privaten Krankenversicherung könnte in diesem Jahr bei vielen Arbeitnehmern steigen. Grund ist eine Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze. Betroffene sollten mit ihrem Betrieb Rücksprache halten.
DÜSSELDORF Arbeitnehmer erhalten von ihrem Arbeitgeber einen steuerfreien Zuschuss zu ihrer privaten Krankenversicherung. Dieser Arbeitgeberzuschuss entspricht der Höhe des Arbeitgeberanteils am allgemeinen Beitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung. Seit Januar 2014 steht den meisten privat krankenversicherten Arbeitnehmern ein höherer Zuschuss ihres Arbeitgebers zu ihrem Krankenversicherungsbeitrag zu.
Privat Versicherten
winken bis zu 100 Euro mehr pro Jahr Zuschuss vom
Arbeitgeber.
Was gilt es zu beachten?
Der Zuschuss ist zweifach begrenzt. Zum einen natürlich auf die Höhe des Betrages, der sich aus dem Arbeitsentgelt und dem daraus für den Arbeitgeber resultierenden anteilig geltenden Beitragssatz ergibt. Dieser beträgt aktuell 7,3 Prozent. Der Arbeitnehmer wiederum muss 8,2 Prozent aufbringen.
Zum anderen ist der Zuschuss auf maximal die Hälfte des vom Arbeitnehmer an seine Privatversicherung tatsächlich überwiesenen Beitrags begrenzt. Mitgerechnet werden dabei auch Prämien an eine private Krankenversicherung für Familienangehörige, die im Falle einer gesetzlichen Kran- kenversicherung beitragsfrei mitversichert wären. Privat versicherte Mitarbeiter müssen ihrem Arbeitgeber daher ihre tatsächlichen Aufwendungen nachweisen.
Keine Änderungen gibt es für privat Krankenversicherte, die im Jahr 2013 genau die Hälfte ihres Beitrags vom Arbeitgeber zugelegt bekommen haben, sofern sich ihr Beitrag zur pri- vaten Krankenversicherung nicht verändert hat. Was ist, wenn der Anteil des Arbeitgebers weniger als die Hälfte beträgt?
Betrug der Anteil des Arbeitnehmers aber mehr als 50 Prozent, steuerte der Arbeitgeber also weniger als die Hälfte bei, so steht seinen Mitarbeitern ab Januar 2014 ein höherer Zuschuss zu, wenn das regelmä- ßige Gehalt höher ist als die Beitragsbemessungsgrenze 2013. Diese lag im vergangenen Jahr bei 3937,50 Euro, hat sich aber seit dem Jahreswechsel erhöht. Seit dem 1. Januar 2014 liegt die Beitragsbemessungsgrenze bei 4040 Euro.
Daher muss auch der Arbeitgeberzuschuss zum 1. Januar 2014 unter Berücksichtigung der neuen Beitragsbemes- sungsgrenze neu errechnet werden. Das gilt unabhängig davon, dass zum 1. Januar 2014 die allgemeine Versicherungspflichtgrenze auf 4462,50 Euro angehoben wurde. Wie hoch ist der maximale Zuschuss vom Arbeitgeber?
Für einen privat Krankenversicherten gibt es vom Arbeitgeber als Zuschuss höchstens 295,65 Euro. Das aber nur,
Privat krankenversicherte Arbeitnehmer sollten ihrem Arbeitgeber jeweils aktuell die Bescheinigung ihrer privaten Krankenversicherung vorlegen, aus der die Höhe ihrer Prämie hervorgeht. Es könnte sonst ein höherer Zuschuss von der Firma verloren gehen – oder es müssen dem Arbeitgeber später zu viel gezahlte Beiträge erstattet werden.
Übrigens: Auch zur Pflegeversicherung gibt es einen Zuschuss vom Arbeitgeber. Er beträgt im Jahr 2014 monatlich höchstens 41,51 Euro (in Sachsen: 21,26 Euro). Wer davon träumt, nach der Schule zur See zu fahren, sollte sich vorab für ein Praktikum bewerben. Schüler über 16 Jahren können in den Sommerferien bis zu sechs Wochen auf einem Schiff mitfahren. Jugendliche brauchen einen Reisepass und die Bescheinigung von einem Arzt, dass sie seetauglich sind. Bewerbungsschluss ist am 15. April. Infos gibt es beim Deutschen Reederverband, der das Schülerprogramm organisiert, unter Tel. 040-35097-252. dpa/RP 9 Büro-Typen Mit diesen Kollegen will keiner arbeiten Arbeiten oder Familie? Was die Väter von heute wollen Noten sind nicht alles So kommen Sie an Gastro-Jobs www.rp-online.de/beruf www.ngz-online.de/beruf