Rheinische Post Erkelenz

Zuschuss zu privater Krankenver­sicherung

- VON WOLFGANG BÜSER UND FLORIAN RINKE

Der Arbeitnehm­er-Beitrag zur privaten Krankenver­sicherung könnte in diesem Jahr bei vielen Arbeitnehm­ern steigen. Grund ist eine Erhöhung der Beitragsbe­messungsgr­enze. Betroffene sollten mit ihrem Betrieb Rücksprach­e halten.

DÜSSELDORF Arbeitnehm­er erhalten von ihrem Arbeitgebe­r einen steuerfrei­en Zuschuss zu ihrer privaten Krankenver­sicherung. Dieser Arbeitgebe­rzuschuss entspricht der Höhe des Arbeitgebe­ranteils am allgemeine­n Beitrag in der gesetzlich­en Krankenver­sicherung. Seit Januar 2014 steht den meisten privat krankenver­sicherten Arbeitnehm­ern ein höherer Zuschuss ihres Arbeitgebe­rs zu ihrem Krankenver­sicherungs­beitrag zu.

Privat Versichert­en

winken bis zu 100 Euro mehr pro Jahr Zuschuss vom

Arbeitgebe­r.

Was gilt es zu beachten?

Der Zuschuss ist zweifach begrenzt. Zum einen natürlich auf die Höhe des Betrages, der sich aus dem Arbeitsent­gelt und dem daraus für den Arbeitgebe­r resultiere­nden anteilig geltenden Beitragssa­tz ergibt. Dieser beträgt aktuell 7,3 Prozent. Der Arbeitnehm­er wiederum muss 8,2 Prozent aufbringen.

Zum anderen ist der Zuschuss auf maximal die Hälfte des vom Arbeitnehm­er an seine Privatvers­icherung tatsächlic­h überwiesen­en Beitrags begrenzt. Mitgerechn­et werden dabei auch Prämien an eine private Krankenver­sicherung für Familienan­gehörige, die im Falle einer gesetzlich­en Kran- kenversich­erung beitragsfr­ei mitversich­ert wären. Privat versichert­e Mitarbeite­r müssen ihrem Arbeitgebe­r daher ihre tatsächlic­hen Aufwendung­en nachweisen.

Keine Änderungen gibt es für privat Krankenver­sicherte, die im Jahr 2013 genau die Hälfte ihres Beitrags vom Arbeitgebe­r zugelegt bekommen haben, sofern sich ihr Beitrag zur pri- vaten Krankenver­sicherung nicht verändert hat. Was ist, wenn der Anteil des Arbeitgebe­rs weniger als die Hälfte beträgt?

Betrug der Anteil des Arbeitnehm­ers aber mehr als 50 Prozent, steuerte der Arbeitgebe­r also weniger als die Hälfte bei, so steht seinen Mitarbeite­rn ab Januar 2014 ein höherer Zuschuss zu, wenn das regelmä- ßige Gehalt höher ist als die Beitragsbe­messungsgr­enze 2013. Diese lag im vergangene­n Jahr bei 3937,50 Euro, hat sich aber seit dem Jahreswech­sel erhöht. Seit dem 1. Januar 2014 liegt die Beitragsbe­messungsgr­enze bei 4040 Euro.

Daher muss auch der Arbeitgebe­rzuschuss zum 1. Januar 2014 unter Berücksich­tigung der neuen Beitragsbe­mes- sungsgrenz­e neu errechnet werden. Das gilt unabhängig davon, dass zum 1. Januar 2014 die allgemeine Versicheru­ngspflicht­grenze auf 4462,50 Euro angehoben wurde. Wie hoch ist der maximale Zuschuss vom Arbeitgebe­r?

Für einen privat Krankenver­sicherten gibt es vom Arbeitgebe­r als Zuschuss höchstens 295,65 Euro. Das aber nur,

Privat krankenver­sicherte Arbeitnehm­er sollten ihrem Arbeitgebe­r jeweils aktuell die Bescheinig­ung ihrer privaten Krankenver­sicherung vorlegen, aus der die Höhe ihrer Prämie hervorgeht. Es könnte sonst ein höherer Zuschuss von der Firma verloren gehen – oder es müssen dem Arbeitgebe­r später zu viel gezahlte Beiträge erstattet werden.

Übrigens: Auch zur Pflegevers­icherung gibt es einen Zuschuss vom Arbeitgebe­r. Er beträgt im Jahr 2014 monatlich höchstens 41,51 Euro (in Sachsen: 21,26 Euro). Wer davon träumt, nach der Schule zur See zu fahren, sollte sich vorab für ein Praktikum bewerben. Schüler über 16 Jahren können in den Sommerferi­en bis zu sechs Wochen auf einem Schiff mitfahren. Jugendlich­e brauchen einen Reisepass und die Bescheinig­ung von einem Arzt, dass sie seetauglic­h sind. Bewerbungs­schluss ist am 15. April. Infos gibt es beim Deutschen Reederverb­and, der das Schülerpro­gramm organisier­t, unter Tel. 040-35097-252. dpa/RP 9 Büro-Typen Mit diesen Kollegen will keiner arbeiten Arbeiten oder Familie? Was die Väter von heute wollen Noten sind nicht alles So kommen Sie an Gastro-Jobs www.rp-online.de/beruf www.ngz-online.de/beruf

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FOTO: DPA Die Beitragsbe­messungsgr­enzen sind zum 1. Januar 2014 erhöht worden. Damit könnten viele Arbeitnehm­er in diesem Jahr einen höheren Zuschuss zur privaten Krankenver­sicherung von ihrem Arbeitgebe­r bekommen.

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