Autoradio mit den Augen bedienen
(tmn) Der Automobilzulieferer Valeo hat ein System entwickelt, mit dem sich Fahrzeugfunktionen mit den Augen steuern lassen. Der Fahrer kann zum Beispiel den Radiosender wechseln oder Verkehrsinformationen abrufen, indem er etwas länger auf bestimmte Punkte in seinem Sichtbereich schaut, erklärt das Unternehmen. In Kombination mit einem Head-upDisplay, das Informationen aus dem Cockpit in die Windschutzscheibe projiziert, müsse er dafür nicht einmal den Blick von der Straße abwenden. Valeo schätzt, dass die Blick-Steuerung ab 2015 in ersten Pkw zum Einsatz kommt.
Neue Verbandskästen noch keine Pflicht
(tmn) Wer in seinemWagen einen älteren Verbandskasten mitführt, kann diesen weiterhin verwenden. Voraussetzung ist, dass die Verbandspäckchen nicht abgelaufen sind. Außerdem gilt seit diesem Monat die neue DIN-Norm 13164 für KfzVerbandskästen. Sie schreibt vor, dass der Verbandskasten jetzt zusätzlich ein 14-teiliges Pflasterset, zwei einzeln verpackte Reinigungstücher und ein Verbandspäckchen in Kindergröße enthalten muss.
Ersatz-Fahrzeugbrief persönlich beantragen
(tmn) Beim Verlust des Fahrzeugbriefs müssen Halter persönlich bei der Behörde Ersatz beantragen. Um ein Ersatzdokument ausgestellt zu bekommen, legen Betroffene bei ihrer Zulassungsstelle dort zunächst Personalausweis oder Pass samt Meldebescheinigung vor. Außerdem muss der Halter den Verlust bei der Behörde schriftlich anzeigen, ergänzt ADAC-Jurist Stefan Steinle.