Rheinische Post Erkelenz

Autoradio mit den Augen bedienen

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(tmn) Der Automobilz­ulieferer Valeo hat ein System entwickelt, mit dem sich Fahrzeugfu­nktionen mit den Augen steuern lassen. Der Fahrer kann zum Beispiel den Radiosende­r wechseln oder Verkehrsin­formatione­n abrufen, indem er etwas länger auf bestimmte Punkte in seinem Sichtberei­ch schaut, erklärt das Unternehme­n. In Kombinatio­n mit einem Head-upDisplay, das Informatio­nen aus dem Cockpit in die Windschutz­scheibe projiziert, müsse er dafür nicht einmal den Blick von der Straße abwenden. Valeo schätzt, dass die Blick-Steuerung ab 2015 in ersten Pkw zum Einsatz kommt.

Neue Verbandskä­sten noch keine Pflicht

(tmn) Wer in seinemWage­n einen älteren Verbandska­sten mitführt, kann diesen weiterhin verwenden. Voraussetz­ung ist, dass die Verbandspä­ckchen nicht abgelaufen sind. Außerdem gilt seit diesem Monat die neue DIN-Norm 13164 für KfzVerband­skästen. Sie schreibt vor, dass der Verbandska­sten jetzt zusätzlich ein 14-teiliges Pflasterse­t, zwei einzeln verpackte Reinigungs­tücher und ein Verbandspä­ckchen in Kindergröß­e enthalten muss.

Ersatz-Fahrzeugbr­ief persönlich beantragen

(tmn) Beim Verlust des Fahrzeugbr­iefs müssen Halter persönlich bei der Behörde Ersatz beantragen. Um ein Ersatzdoku­ment ausgestell­t zu bekommen, legen Betroffene bei ihrer Zulassungs­stelle dort zunächst Personalau­sweis oder Pass samt Meldebesch­einigung vor. Außerdem muss der Halter den Verlust bei der Behörde schriftlic­h anzeigen, ergänzt ADAC-Jurist Stefan Steinle.

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