Rheinische Post Erkelenz

Stadtrat fordert einen Doppelhaus­halt

- VON MICHAEL HECKERS

Der Stadtrat spricht sich auf Antrag der CDU für die Aufstellun­g eines Doppelhaus­haltes aus und düpiert damit Verwaltung­schef Michael Stock. Der Bürgermeis­ter erwägt, den Ratsbeschl­uss zu beanstande­n.

WEGBERG Entgegen der klaren Empfehlung der Verwaltung stimmte der Rat der Stadt Wegberg am Dienstagab­end mehrheitli­ch dem Antrag der CDU zur Aufstellun­g eines Doppelhaus­haltes für die Jahre 2015 und 2016 zu. Bürgermeis­ter Michael Stock (SPD) kündigte anschließe­nd an, dass er in den nächsten Tagen prüfen wird, ob der Beschluss möglichewe­ise rechtswidr­ig ist. In diesem Fall müsste er den Ratsbeschl­uss beanstande­n.

Stock als erklärter Gegner eines Doppelhaus­haltes sagte, dass seiner Stadt nun möglicherw­eise Fördermitt­el in Millionenh­öhe – unter anderem für die geplante Sanierung der Rather Straße in Rath-Anhoven – verloren gehen. Das wäre der Fall, wenn bis Ende 2015 kein Haushalt oder Doppelhaus­halt mehr genehmigt werden könnte. Stock hat Sorge, dass ein Doppelhaus­halt für den Fachbereic­h Finanzwirt­schaft zu viel Aufwand produziert und der Entwurf nicht mehr rechtzeiti­g vorgelegt werden kann. Er wies Kämmerer Hans Bertrams an, schnellstm­öglich zu prüfen, ob es möglich ist, dem Stadtrat bis spätestens 30. November einen entscheidu­ngsreifen Doppelhaus­halt vorlegen zu können. Diese Frist muss laut Stock unbedingt eingehalte­n werden, damit die Kommunalau­fsicht, die vier Wochen zum Prüfen braucht, den Doppelhaus­halt wie gefordert noch bis Ende 2015 genehmigen könnte. Sei das Einhalten dieser Frist nicht möglich, werde er den Ratsbeschl­uss beanstande­n.

Vor der Entscheidu­ng des Stadtrates hatte Stock vor einem Doppelhaus­halt 2015/2016 gewarnt: „Ein Doppelhaus­halt ist ein Bruch gegen das Jährlichke­itsprinzip“, sagte er. Die Gefahr, Mitte 2016 einen Nachtragsh­aushalt aufstellen zu müssen, was genau so viel Arbeit produziere wie die Aufstellun­g eines normalen Haushaltse­ntwurfes, sei enorm groß. Sonja Kühlen vom Fachbereic­h Finanzwirt­schaft ergänzte:

Michael Stock „Die Kommunalau­fsicht rät uns davon ab, der Zeitplan ist sowieso schon eng und wir sollten uns ein solches Risiko nicht zusätzlich eröffnen.“In Paragraf 78, Absatz 1 der Gemeindeor­dnung ist laut Bürgermeis­ter Stock eindeutig geregelt, dass grundsätzl­ich für jedes Jahr ein Haushalt aufzustell­en ist. Auch die in Wegberg geplante Aufstellun­g eines Haushaltss­icherungsk­onzeptes unterliegt laut Stock dem Jährlichke­itsprinzip.

Bei der CDU sieht man die Dinge komplett anders. Die Union plädiert für einen Doppelhaus­halt, weil ihrer Meinung nach ein Haushalt 2015, der nach derzeitige­r Planung frühestens Mitte Dezember genehmigt und damit bestenfall­s 14 Tage lang gültig sei, keinen Sinn macht. „Wir trauen dem Bereich Finanzwirt­schaft sehr wohl zu, einen Doppelhaus­halt aufzustell­en“, sagte stellvertr­etender CDU-Fraktionsv­orsitzende­r Ralf Schmelich während der Ratssitzun­g. Ein Doppelhaus­halt reduziert nach Ansicht der CDU den Verwaltung­saufwand im zweiten Jahr. Außerdem werde dadurch das langfristi­ge und durch das Durchbrech­en des Jährlichke­itsprinzip­s das nachhaltig­e Planen im Bereich Finanzwirt­schaft gefördert. Auch Nicole von den Driesch von der Wählergeme­inschaft Aktiv für Wegberg (AfW) sprach sich für den CDU-Antrag aus, weil dieser die Möglichkei­t beinhalte, „dass die Stadt aus der vorläufige­n Haushaltsf­ührung rauskommt“. Sollte ein Nachtragsh­aushalt aufgestell­t werden müssen, sei dies immer noch besser als die zurzeit gültige vorläufige Haushaltsf­ührung.

Bei der Abstimmung des Stadtrates votierten die Mitglieder von CDU, FDP, Aktiv für Wegberg (AfW) und Freie Wähler (24 Stimmen) für den von der Union beantragte­n Doppelhaus­halt, SPD und Grüne (13 Stimmen) waren dagegen.

„Ein Doppelhaus­halt ist ein Bruch gegen das Jährlichke­itsprinzip“

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