Rheinische Post Erkelenz

Krefelder Tierquäler­in droht Verlust der Bewährung

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KREFELD (vo) Die Krefelder Staatsanwa­ltschaft hat den Widerruf der Bewährung für die junge Frau beantragt, die als Pferderipp­erin traurige Berühmthei­t erlangt hat. Die heute 19-jährige Frau war Ende 2013 vom Krefelder Amtsgerich­t für Tierquäler­ei in drei Fällen zu einer Jugendstra­fe von einem Jahr verurteilt worden. Wie ein Sprecher der Staatsanwa­ltschaft erläuterte, war die Strafe zur Bewährung ausgesetzt worden. Hätte die Verurteilt­e sich bis zum 1. Januar 2016 nichts zuschulden kommen lassen, wäre die Strafe erlassen worden. Doch die Frau wurde rückfällig.

In Krefeld hatte sie mit ihren Taten für Bestürzung, ja Entsetzen gesorgt: Sie hatte Tiere nicht nur verletzt und getötet, sondern enthauptet. Dazu kam, dass es sich um Tiere handelte, zu denen ihre Besitzer besondere Beziehunge­n hatten: Ein Schafbock gehörte zum Bestand eines Kinderbaue­rnhofs und hieß bei den Kleinen „Piet“; der Fund des kopflosen Kadavers hat die ganze Gemeinscha­ft verstört. Ein Pony wurde geköpft, ein weiteres Schaf getötet – bei dieser Tat ist das Mädchen überrascht worden.

Die junge Frau sollte eine Therapie machen. Irgendwann zog sie über Duisburg nach Troisdorf, ohne dass die Behörden davon wussten. Dort hat sie wieder getötet, diesmal ein Shetlandpo­ny. Auch das Muster der Verstümmel­ung blieb: In diesem Fall zerlegte sie den Kadaver ebenfalls und trennte dem Tier drei Beine ab.

Die Frau ist nun in Untersuchu­ngshaft und wird sich in einem neuen Prozess für die neue Tat verantwort­en – bei Verlust der Bewährung wird sie wohl auf jeden Fall die Jugendstra­fe absitzen müssen.

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FOTOS: DPA Husch, husch in den Stock: Bienen haben viele neue Fans gefunden.

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