Studieren – das geht auch ohne Abitur
Wer ohne Hochschulreife eine akademische Laufbahn einschlagen möchte, muss in Nordrhein-Westfalen entsprechende Qualifikationen vorweisen – und sich eventuell Zeit für ein Probestudium nehmen.
Für ein Studium braucht man ein gutes Abitur oder zumindest die entsprechende Fachhochschulreife – so vermuten es die meisten Schüler. Doch der Besuch einer Hochschule ist auch ohne Abi möglich. „Die Berufsbildungshochschulzugangsverordnung vom 8. März 2010 regelt für alle NRW-Hochschulen den Hochschulzugang ohne Abitur“, weiß Christa Mock-Mailahn von der Zentralen Studienberatung der Universität Köln. Diese Chance nutzen immer mehr Absolventen. In Nordrhein-Westfalen waren an den öffentlich-rechtlichen Hochschulen rund 13 000 Studierende eingeschrieben, die statt Abitur, Fachabitur oder Fachhochschulreife eine anerkannte berufliche Qualifikation haben. Wissenschaftsministerin Svenja Schulze will diesen positiven Trend auch in Zukunft fortsetzen: „Die Steigerungsraten sind sehr ermutigend, aber natürlich wünschen wir uns noch viel mehr Studierende aus diesem Bewerberkreis. Studieren ohne Abi – das muss schlicht eine Selbstverständlichkeit werden.“
Wer keine allgemeine Hochschulzugangsberechtigung hat und ein Studium aufnehmen möchte, muss zunächst einen entsprechenden Antrag in der Abteilung für „Besondere Studienangelegenheiten“stellen. Erst nach einem positiven Bescheid dürfen sich die Interessenten im normalen OnlineZulassungsverfahren um einen Studiengang bewerben. Doch welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden? „Wer in der beruflichen Bildung qualifiziert ist und keine Hochschulreife nachweist, hat Zugang zu einem Hochschulstudium auf Grund einer beruflichen Aufstiegsfortbildung, einer dem angestrebten Studium fachlich entsprechenden Berufsausbildung inklusive Berufserfahrung, einer bestandenen Zugangsprüfung oder eines erfolgreichen Probestudiums“, erklärt Christa Mock-Mailahn die drei möglichen Wege.
Auch für ein Studium an der Heinrich-Heine-Universität in Düsseldorf ist eigentlich ein Abitur notwendig, die Fachhochschulreife reicht nicht aus. Allerdings haben auch hier beruflich Qualifizierte die Möglichkeit, sich um einen Studienplatz zu bewerben, ha- ben aber lange Bewerbungsfristen einzuhalten. Für einen Beginn im Wintersemester muss der Antrag bereits vor dem ersten April vorliegen. Dann können sich Meister oder vergleichbar Qualifizierte ohne weitere Prüfung in zulassungsfreie Fächer einschreiben, für Fächer mit Numerus Clausus gibt es Sonderregelungen. Im Vergabeverfahren von hochschulstart.de werden die Bewerber mit der Note 4,0 beteiligt, alternativ können sie auch eine Zugangsprüfung ablegen, um ihre Ausgangsnote zu verbessern. Doch auch ohne Meisterbrief steht der Weg an die Uni offen: Wer eine mindestens zweijährige Ausbildung absolviert hat und mindestens drei Jahre im erlernten Beruf tätig war, kann sich für Studiengänge bewerben, die fachlich dieser Ausbildung entsprechen.
Mit einer abgeschlossenen, mindestens zweijährigen Ausbildung und drei Jahren Berufserfahrung können Interessierte auch Fächer studieren, die nicht zum bisherigen Berufsbild passen. Als Berufspra- xis wird übrigens auch die Zeit anerkannt, in der ein Kind erzogen oder ein Angehöriger gepflegt wurde. Jedoch ist bei einem Quereinstieg generell ein Probestudium oder eine Zusatzprüfung erfolgreich zu absolvieren.