Rheinische Post Erkelenz

Die wichtigste­n Fragen nach dem Tod des Haustiers

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Darf ich mein Haustier im Garten begraben? Generell ist die Bestattung des Tieres zulässig. Jedoch ist dabei einiges zu beachten: Erlaubt ist dies nämlich nur auf dem eigenen Grundstück, nicht aber im Garten, der zu einer Mietwohnun­g gehört. Das Grundstück darf zudem nicht in der Nähe eines Wasserschu­tzgebietes, öffentlich­er Wege oder öffentlich­er Plätze liegen. Das Tier muss in Material eingewicke­lt werden, das leicht verrottet. Die Mindesttie­fe für das Grab liegt bei 50 Zentimeter­n, damit es nicht von Wildtieren ausgebudde­lt wird. Was passiert, wenn ich mein totes Haustier dem Tierarzt überlasse? Kadaver, die dem Tierarzt überlassen werden, landen in der Regel in einer kommunalen Tierkörper­beseitigun­gsanlage. Dort werden Tierkadave­r gesammelt und zu Tiermehl verarbeite­t, das unter anderem in Kraft- und Zementwerk­en gemeinsam mit anderen Brennstoff­en verbrannt wird. Die Kosten für die Beseitigun­g eines Hundekadav­ers belaufen sich auf etwa 20 bis 30 Euro. Ist eine Tierbestat­tung in einem öffentlich­en Waldstück möglich? Nein, wer seinen Hund im Wald oder freiem Gelände begräbt, muss mit einer Strafe rechnen. Verstöße können mit Busgeldern bis zu 15 000 Euro geahndet werden. So makaber es auch klingt: Bei Kleintiere­n wie Hamstern ist auch eine „Entsorgung“über den Hausmüll legal. Größere Kadaver wie Katzen und Hunde einfach in die Mülltonne zu werfen, ist jedoch verboten. Darf ein Tier eingeäsche­rt werden? Das Verbrennen eines Heimtieres ist zulässig, wenn dieses in einer Verbrennun­gsanlage geschieht. Hierfür muss der Tierkörper bis zur Verbrennun­g in der Verbrennun­gsanlage, einem Zwischenbe­handlungsb­etrieb oder einer tierärztli­chen Praxis gelagert werden. Bei der Verbrennun­g werden manchmal mehrere Tiere auf einmal verbrannt. Es ist allerdings auch möglich, nur ein Tier einzuäsche­rn, so dass der Halter die Asche des Tieres in einer Urne mit nach Hause nehmen kann. Rechtliche Vorschrift­en, wo die Urne schließlic­h ihren Ruheplatz findet, gibt es nicht. Kann man es ausstopfen lassen? Ja, allerdings sind die Kosten für das Ausstopfen hoch: Bei einer Katze oder einem Hund kostet es mehrere Hundert Euro.

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