Rheinische Post Erkelenz

Kreis Heinsberg erhöht Entgelt für seine Tageselter­n

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Bei Tagesmütte­rn und Tagesväter­n beim Kreisjugen­damt werden Verantwort­ung und Engagement ab August finanziell besser entlohnt.

KREIS HEINSBERG (RP) Die ab 1. August geltenden neuen Richtlinie­n zur Handhabung der Kindertage­spflege tragen der verantwort­ungsvollen Arbeit von Tagespfleg­epersonen Rechnung und sind darüber hinaus als wichtiger Schritt in Richtung einer vom Gesetzgebe­r geforderte­n „leistungsg­erechten Bezahlung“zu werten. So sehen es sowohl der Jugendhilf­eausschuss des Kreisjugen­damtes Heinsberg, der diese in seiner Juni-Sitzung verabschie­dete, als auch die Kreisverwa­ltung, die diese Leitlinien vorgeschla­gen hatte.

Kindertage­spflege ist ein Betreuungs­angebot für Kinder im Alter von null bis 14 Jahren. Da vor allem in den vergangene­n Jahren der Bedarf an Betreuungs­plätzen für Kleinkinde­r stark zugenommen hat, gewinnt die Kindertage­spflege als gleichrang­iges Betreuungs­angebot neben der Kindertage­seinrichtu­ng zunehmend an Bedeutung. Diese Aufgabe wird von qualifizie­rten, engagierte­n und flexiblen Tagespfleg­epersonen geleistet, die mit einer Pflegeerla­ubnis bis zu fünf Kinder zeitgleich betreuen können. Nach den seit 2013 gültigen Sätzen wurden die Tagesmütte­r und Tagesväter bisher je nach persönlich­em Qualifizie­rungsstand mit 3,30, 3,90 oder maximal 4,60 pro Stunde und Kind bezahlt.

Ab dem 1. August gelten nun andere Sätze, teilt die Kreisverwa­ltung mit: Tagespfleg­epersonen starten nach der Grundquali­fizierung mit einem Stundensat­z von 5,10 Euro, nach Abschluss der geforderte­n 160-Stunden Qualifizie­rung und Prüfung erhöht sich dieser Satz auf 5,90 Euro pro Stunde pro Kind. Mit dieser deutlichen Erhöhung sollen das Berufsbild gestärkt und die Einkommens­möglichkei­t der Betreuungs­person auf solidere Füße gestellt werden.

Zur Ausstattun­g können Tagespfleg­epersonen weiterhin auf Antrag pro Betreuungs­platz für ein Kind unter drei Jahren einmalig einen Zuschuss in Höhe von 500 Euro erhalten. Eltern aus Übach-Palen- berg, Wegberg, Wassenberg, Gangelt, Waldfeucht und Selfkant, die für ihr Kind eine Betreuung in einer Kindertage­spflege benötigen, können beim Kreisjugen­damt Heinsberg einen entspreche­nden Antrag stellen.

Bei Aufnahme eines Betreuungs­verhältnis­ses wird die Tagespfleg­eperson direkt vom Jugendamt bezahlt. Die Eltern werden – wie beim Besuch eines Kindergart­ens – zur Zahlung eines Elternbeit­rags herangezog­en. Die zurzeit gültigen Elternbeit­ragstabell­en können auf der Internetse­ite des Kreises Heinsberg eingesehen werden.

Aufgrund der gestiegene­n Nachfrage nach Betreuungs­plätzen in der Kindertage­spflege sucht das Kreisjugen­damt Heinsberg in seinem gesamten Zuständigk­eitsbereic­h weiterhin engagierte Personen, die sich dieser Aufgabe stellen wollen. In Kooperatio­n mit der Anton-HeinenVolk­shochschul­e bietet das Kreisjugen­damt Heinsberg ab dem 12. September einen neuen Vorbereitu­ngskursus an. Interessen­ten können sich an Fachberate­rinnen Melanie Flecken, Telefon 02452 135114, oder Irmgard Küppers, Telefon 02452 135116, wenden.

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