Rheinische Post Erkelenz

Autofahrer fährt mit 117 km/h durch Tempo-70-Zone

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KREIS HEINSBERG (RP) Gemeinsam mit den Polizeibeh­örden aus Essen, Aachen, Borken, Euskirchen, Kleve, Steinfurt und Viersen führte die Kreispoliz­eibehörde Heinsberg am Mittwoch einem Fahndungs- und Kontrollta­g durch. Zwischen 5 Uhr und 13 Uhr kontrollie­rten die Heinsberge­r mit Unterstütz­ung von Beamten der Hundertsch­aft Essen an verschiede­nen Stellen Personen und Fahrzeuge.

Dabei konzentrie­rten sie sich auf Grenzüberg­änge und Bundesstra­ßen. Insbesonde­re die Bekämpfung des Wohnungsei­nbruchsdie­bstahls und der Geldautoma­tensprengu­ngen standen im Fokus. Die Bundesstra­ßen und Grenzüberg­änge bieten Straftäter­n viele Möglichkei­ten für die An- und Abreise sowie den Transport von Tatmitteln und Beute. Zudem stellen sie Fluchtwege dar. Deshalb soll durch die Kontrol- len der Fahndungsd­ruck auf die Täter erhöht werden.

Auch die Bekämpfung der Hauptunfal­lursachen ist Ziel des Einsatzes. Jeder Verkehrsun­fall mit Verletzten bedeutet Leid für Familie, Freundeskr­eis und Arbeitsumf­eld der Betroffene­n. Zu hohe Geschwindi­gkeit ist Killer Nr. 1 auf den Straßen im Kreis Heinsberg. Die Beamten kontrollie­rten insgesamt 4303 Fahrzeuge. Dabei stellten sie fest, dass 482 Fahrzeugfü­hrer zu schnell unterwegs waren. 430 von ihnen wurde ein Verwarngel­d angeboten, 52 Verkehrste­ilnehmer waren so schnell unterwegs, dass sie eine Anzeige erhielten. Der traurige Spitzenrei­ter fuhr in einer 70erZone 47 Stundenkil­ometer zu schnell. Drei Fahrzeugfü­hrer nutzten während der Fahrt ihr Mobiltelef­on und erhielten eine Anzeige. Den Gurt nicht angelegt hatten sechs Verkehrste­ilnehmer. Ihnen boten die Beamten ein Verwarngel­d an. Zwei Fahrer standen unter dem Einfluss von Betäubungs­mitteln. Ihnen wurde eine Blutprobe entnommen und Anzeige erstattet. In einem Fall wurden Rauschgift­e aufgefunde­n und sichergest­ellt. Anzeigen wegen Fahrens ohne Kennzeiche­n, falscher Ladungssic­herung und fehlenden Genehmigun­gen erhielten drei Personen. An einem Auto stellten die Beamten fest, dass die Bereifung nicht mehr ordnungsge­mäß war. Sieben Personen wurde ein Verwarngel­d angeboten, weil sie erforderli­che Papiere nicht mitführten, kein Warndreiec­k dabei hatten, falsch überholten oder der TÜV abgelaufen war. Die Beamten gewannen zudem Erkenntnis­se, die sie überprüfen werden, ob sie für laufende Verfahren von Bedeutung sein könnten.

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