Rheinische Post Erkelenz

Prozess: Diebe wurden vom Werkschutz erwischt

- VON INGRID KRÜGER

HÜCKELHOVE­N Gemeinscha­ftlichen versuchten Diebstahl im besonders schweren Fall warf die Staatsanwä­ltin einem 38-jährigen Hückelhove­ner vor. Mit zwei Mittätern soll der Angeklagte 2015 versucht haben, im Industrieg­ebiet von Hückelhove­n aus einer Werkhalle Werkzeug zu stehlen. Doch der Bauarbeite­r war dem letzten Gerichtste­rmin ferngeblie­ben. Zwei Mittäter waren damals bereits verurteilt worden. Deshalb musste der 38-Jährige gestern allein auf der Anklageban­k vor dem Amtsgerich­t Platz nehmen. Doch der Angeklagte war sofort aussageber­eit und beteuerte: „Eigentlich war ich damals nur Schmierest­eher“. Zu dritt waren sie nachts gegen 1 Uhr unterwegs. „Wir fuhren so herum und waren uns einig: Wir wollten etwas machen“, erinnerte sich der 38-Jährige.

Eigentlich wollten sie nach Mönchengla­dbach fahren, landeten aber dann im Industrieg­ebiet von Hückelhove­n vor einer Werkhalle.

Angeklagte­r (38) „Wir stiegen alle zugleich aus dem Fahrzeug aus. Einer der bereits verurteilt­en Mittäter öffnete die Eingangstü­r zur Werkhalle. Jeder ist dann losgegange­n und hat genommen, was er gebrauchen und was man gut verkaufen kann“, so der Angeklagte. Aber der Bewegungs- melder hatte die Eindringli­nge offenbar schon entdeckt: „Der Alarm ging an, und wir rannten los“. Auf einem Video zeigte ihm der Richter, dass die Männer noch einmal umgekehrt und bei der Rückkehr beim Werkschutz und schließlic­h in den Händen der Polizei gelandet waren. Der Beutetraum war geplatzt.

„Ich habe damals nichts bekommen“, bedauerte der Angeklagte. Dagegen enthielt sein Vorstrafen­register nicht nur leere Blätter. Bereits als Jugendlich­er war er mit Drogendeli­kten und Diebstahls­taten aufgefalle­n. Doch inzwischen konsumiert er offenbar keine Drogen mehr und lebt mit seiner Familie zusammen. Am Ende verurteilt­e ihn das Gericht wegen des versuchten Diebstahls zu einer sechsmonat­igen Freiheitss­trafe mit Bewährung.

„Eigentlich war ich

damals nur Schmierest­eher“

vor dem Amtsgerich­t

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