Rheinische Post Erkelenz

Rente auf dem Prüfstand

- VON EVA QUADBECK

Als die Rente mit 63 eingeführt wurde, ging es symbolhaft um den Dachdecker, der nach mehr als 40 Jahren im Job die Knie kaputt hat. Der Sozialstaa­t muss solchen Arbeitnehm­ern auch vor Erreichen des gesetzlich­en Renteneint­rittsalter­s auskömmlic­he Altersbezü­ge bieten. Dafür ist aber keine Regelung notwendig, die alle langjährig­en Versichert­en in den frühzeitig­en Ruhestand entlässt.

Viel besser wäre es, die Erwerbsmin­derungsren­te so großzügig auszustatt­en, dass Arbeitnehm­er mit nachgewies­enen Berufskran­kheiten oder anderen Leiden früher aus dem Job ausscheide­n können – wenn nötig auch mit 60 Jahren. Wer aber noch gesund ist, dem ist sehr wohl zuzumuten, bis zum allgemeine­n Renteneint­rittsalter beschäftig­t zu bleiben. Das Prinzip des Sozialstaa­ts ist doch, Solidaritä­t mit den Schwachen, Kranken und Hilfsbedür­ftigen zu zeigen, nicht aber das Geld aller an eine bestimmte Klientel zu verteilen. Die Jamaika-Koalition hätte die Chance, die Rente mit 63 in eine differenzi­ert und besser ausgestatt­ete Erwerbsmin­derungsren­te umzugestal­ten. Sie sollte es tun. BERICHT

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