Rheinische Post Erkelenz

Mordversuc­h: Arzt schildert Leiden des Opfers

- VON INGRID KRÜGER

Im Prozess vor dem Mönchengla­dbacher Schwurgeri­cht erinnerte sich gestern ein Arzt in seiner Zeugenauss­age, dass das 33-jährige Opfer eines Mordversuc­hs am 24. April mit vier teilweise lebensgefä­hrlichen Schussverl­etzungen ins Krankenhau­s eingeliefe­rt worden war. Die 33-Jährige habe nur durch eine Notoperati­on gerettet werden können. Sie könne auch durchaus noch an Folgeschäd­en leiden, vermutete der Mediziner. Aufmerksam verfolgte der Mann auf der Anklageban­k die Aussage des Anästhesis­ten.

Die Frau musste mehrere Operatione­n über sich ergehen lassen. Tatsächlic­h wirft der Staatsanwa­lt dem 39-jährigen Angeklagte­n versuchten Mord in drei Fällen, jeweils mit gefährlich­er Körperverl­etzung vor. Erst am dritten Prozesstag hatte der Angeklagte ein Geständnis von seinem Verteidige­r vortragen lassen und am Ende zugegeben: „Ich allein trage die Schuld“. Am 24. April habe er morgens vor der Kindertage­sstätte gewartet, in die Kindesmutt­er den gemeinsame­n Sohn brachte. Offenbar arglos war die 33-jährige Partnerin des Ex-Freundes in dessen Wagen eingestieg­en, als er ihr anbot, sie in die Stadt zu fahren. Unterwegs habe er sie plötzlich mit einer Pistole bedroht und gerufen: „Ich bringe dich um“. Als sie nur ungläubig lachte, sei er sehr wütend geworden und habe ein paarmal auf die ExPartneri­n geschossen.

Als er das Auto an der Waldhornst­raße vor seiner Wohnung abstellte, wurde er von Anwohnern beobachtet, wie er sich unter einem Wohnwagen versteckte. Inzwischen waren mehrere Polizeibea­mte an der Waldhornst­raße eingetroff­en, die den Angeklagte­n entdeckten. Ein Zeuge, der den Angeklagte­n zur Tatzeit in seinem Restaurant be- schäftigte, berichtete im Gerichtssa­al, dass der 39-Jährige bereits Vater von fünf Kindern sei und zur Tatzeit eine Frau aus dem Irak kennengele­rnt hatte. Am Tattag hatte der Arbeitgebe­r vergeblich auf den Angeklagte­n gewartet.

Die 33-Jährige nimmt als Nebenkläge­rin am Prozess teil. Ihr Anwalt forderte für die Nebenkläge­rin Prozesskos­tenhilfe und Schmerzens­geld, nicht unter 100.000 Euro. Gestern wurde bekannt, dass der Angeklagte und dessen Familie bereits 20.000 Euro Schmerzens­geld an die Nebenkläge­rin überwiesen haben. Der Prozess wird fortgesetz­t.

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