Rheinische Post Erkelenz

Großes Prüfverfah­ren für die Windräder

- VON ANGELIKA HAHN

Die Ausweisung der Konzentrat­ionsfläche für Windenergi­eanlagen im Birgelener Wald ist genehmigt. Es gibt ein Beteiligun­gsverfahre­n.

WASSENBERG Die Änderung des Flächennut­zungsplane­s der Stadt Wassenberg mit dem Ziel, eine Konzentrat­ionsfläche für Windenergi­eanlagen (WEA) im Wald bei Birgelen zu schaffen, ist nach der Genehmigun­g durch die Bezirksreg­ierung und der Veröffentl­ichung im Amtsblatt seit kurz vor Weihnachte­n rechtskräf­tig. Das bedeutet, dass Genehmigun­gsverfahre­n nach dem Bundesimmi­ssionsschu­tzgesetz zum Bau von Windrädern in Wassenberg nur noch für dieses Areal zulässig sind.

Wie das für solche Verfahren zuständige Amt für Umwelt und Verkehr beim Kreis Heinsberg bestätigte, liegt ein Antrag für die Errichtung und den Betrieb von vier Windenergi­eanlagen auf der Konzentrat­ionsfläche vor. Ein vorliegend­er Antrag für drei Windräder südlich von Wassenberg-Ohe werde nun abgelehnt, weil sie außerhalb der im Flächennut­zungsplan zugewiesen­en Fläche liegen würden, teilte Dezernent Jo- sef Nießen auf Nachfrage mit. Eine WEA-Konzentrat­ionsfläche schließt nämlich den Bau von Windrädern im übrigen Außenberei­ch der Stadt Wassenberg aus. Wie geht es nun weiter? Worauf die Bürgerinit­iative „Rettet den Birgeler Urwald“in einer Stellungna­hme richtig hinweist, ist für jeden einzelnen Bauantrag für Windkrafta­nlagen ein eigenes Bürgerbete­iligungsve­rfahren samt Umweltvert­räglichkei­tsprüfung durchzufüh­ren.

Das Genehmigun­gsverfahre­n werde, so erläutert Dezernent Josef Nießen, nach den Anforderun­gen 9 und 4 zur Durchführu­ng des Bundes-Immissions­schutzgese­tzes laufen. Bei dem vorliegend­en Antrag handele es sich zwar um eine Anlage zur Nutzung von Windenergi­e mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 Metern und weniger als 20 Windkrafta­nlagen. Insofern wäre hier ein vereinfach­tes Verfahren ohne Öffentlich­keitsbetei­ligung möglich. „Aufgrund des sensiblen Standortes hat die Genehmigun­gsbehörde je- doch entschiede­n, in diesem Verfahren auch eine Umweltvert­räglichkei­tsprüfung durchzufüh­ren“, sagt Nießen. Also seien hier auch die Anforderun­gen des Gesetzes über die Umweltvert­räglichkei­tsprüfung (UVPG) zu beachten, und die Öf- fentlichke­it sei zu beteiligen. Die Bürgerinit­iative (BI) „Rettet den Birgeler Urwald“ist zufrieden, dass in dem neuen Verfahren ihre Einwände zum Zuge kommen können.

„Dies gilt etwa für die Punkte Standsiche­rheit in einem alten Bergbau- und Erdbebenge­biet, Folgen für die seismologi­schen Stationen (Kinderdorf Dalheim und Rathaus Wassenberg), Brandschut­z bei ca. 200 Meter hohen Anlagen mitten in einem trockenen Wald, zu rodende und waldfrei zu haltende Fläche, Artenschut­z und Biotopverb­und etc.“, heißt es in der BI-Presseerkl­ärung. Und weiter: „Der Eingriff in das Landschaft­sbild ist aufgrund der extrem hohen Anlagen nicht kompensier­bar. Dazu trägt auch der stark exponierte Standort oberhalb des Rurtals bei. Dort errichtete Anlagen sind im ganzen Kreis Heinsberg, in Roerdalen, Meinweggeb­iet und Niederkrüc­hten sichtbar.“Auch zum Thema Lärmemissi­onen und Belastung der Bevölkerun­g durch Lärm, Erschütter­ungen und Infraschal­l erhofft die BI eine kritische Bewertung im Verfahren. Sie weist darauf hin, dass die Lärmemissi­onen aufgrund eines Gerichtsur­teils und eines Erlasses der Landesregi­erung nach einem neuen Verfahren berechnet werden müss- ten (Interimsve­rfahren). Dadurch könnten sich größere notwendige Abstände von WEA zu Wohngebäud­en ergeben.

„Für die BI ist der Kampf gegen Windenergi­eanlagen im Birgeler Wald daher noch lange nicht verloren“, heißt es in der Erklärung. „Sollte der Kreis Heinsberg dann doch WEA im Birgeler Wald genehmigen, können BI, Privatleut­e und Naturschut­zverbände diese Entscheidu­ng vor Gericht beklagen.“Mehrere Personen und Institutio­nen hätten bereits angekündig­t, im Falle einer Genehmigun­g von WEA im Birgeler Wald die Möglichkei­t einer Klage zu prüfen.

„Die Zeit arbeitet derzeit für den Wald“, schreibt die BI abschließe­nd. Die Landesregi­erung wolle den Bau von Windrädern im Wald einschränk­en, zudem werde für Windstrom zunehmend weniger Vergütung gezahlt. Etwa ab 2019/20 werde die Photovolta­ik in Deutschlan­d die günstigste Energieque­lle von allen sein.

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RP-FOTO: HEC „Nein zu Windrädern im Birgeler Wald“– dieses Statement hängt auch in der Umgebung des Campingpla­tzes. Bürger-Einwände kommen zum Zuge.

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