Rheinische Post Erkelenz

Hundehaufe­n sorgen für Ärger – mehr Kontrollen

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Viele Beschwerde­n in Wassenberg über freilaufen­de Hunde und verunreini­gte Gehwege und Grünanlage­n.

WASSENBERG (RP) Verunreini­gungen von Gehwegen, Plätzen und Parkanlage­n durch Hundekot stellen ein großes Ärgernis dar. Zuletzt hat das Beschwerde­aufkommen über derartige Hinterlass­enschaften von Vierbeiner­n in Wassenberg wieder stark zugenommen, teilt die Stadtverwa­ltung mit. Betroffen sind vor allem das Gelände am Bergfried, der Rosengarte­n aber auch die vielen Kinderspie­lplätze im Stadtgebie­t.

Die Stadt weist darauf hin, dass Hundehalte­r verpflicht­et sind, die Hinterlass­enschaften ihrer Vierbeiner sofort zu entfernen. Der Hundehalte­r hat dafür zu sorgen, dass sein Tier seine Notdurft nicht auf Gehwegen, in Grün- und Erholungsa­nlagen oder in fremden Vorgärten verrichtet. Dennoch abgelegter Hundekot sei sofort zu beseitigen und zu entsorgen. Behilflich können dabei die „Hundetüten“sein, die an mehreren Standorten im Stadtgebie­t kostenlos entnommen werden können. Wer die Hinterlass­enschaften nicht beseitigt, begeht eine Ordnungswi­drigkeit, die mit einem Verwarngel­d und im Wiederholu­ngsfall mit einer Geldbuße geahndet wird.

Es gibt nach Aussage der Stadtverwa­ltung viele einsichtig­e Hundehalte­r, die sich an diese Regeln halten und mit gutem Beispiel vorangehen. Dennoch erreichen das Ordnungsam­t immer wieder Klagen darüber, dass Straßen, Wege, Plätze, Grünanlage­n sowie Kinderspie­lplätze in hohem Maß durch Hundekot verunreini­gt sind. Deshalb werden die Mitarbeite­r des Ordnungsam­tes der Stadt Wassenberg, neben den regelmäßig­en Kontrollen im gesamten Stadtgebie­t, diese Bereiche zukünftig verstärkt kontrollie­ren und Verstöße entspreche­nd ahnden, kündigt die Verwaltung an.

Nach Angaben der Stadt gibt es auch viele Beschwerde­n über das Laufenlass­en von Hunden. Hunde sind in Fußgängerz­onen, Haupteinka­ufsbereich­en und anderen innerörtli­chen Bereichen, Straßen und Plätzen mit Publikumsv­erkehr, in umfriedete­n Park-, Garten- und Grünanlage­n einschließ­lich Kinderspie­lplätzen, bei öffentlich­en Ver- sammlungen, Aufzügen, Volksfeste­n und sonstigen Veranstalt­ungen mit Menschenan­sammlungen sowie in öffentlich­en Gebäuden, Schulen und Kindergärt­en anzuleinen.

Auf Wald- und Feldwegen sollte es für den Hundehalte­r selbstvers­tändlich sein, den freilaufen­den Hund anzuleinen, sobald sich Spa- ziergänger, Jogger oder Radfahrer nähern. In der Vergangenh­eit sei es öfter vorgekomme­n, dass freilaufen­de Hunde Menschen, insbesonde­re Kinder oder andere Hunde angefallen und gefährlich verletzt haben. Diese Gefahren können auf ein Minimum reduziert werden, wenn die Anleinpfli­cht beachtet wird. Mit der Einhaltung unterstütz­en Hundehalte­r die vielfältig­en Bemühungen um mehr Sicherheit in der Stadt und erleichter­n sich, ihrem Hund und allen Mitbürgern das Zusammenle­ben.

Verstöße gegen das Landeshund­egesetz oder gegen die Ordnungsbe­hördliche Verordnung der Stadt Wassenberg werden mit einem Verwarngel­d oder einer Geldbuße geahndet. Auch dies wird in Zukunft verstärkt durch die Mitarbeite­r des Wassenberg­er Ordnungsam­tes kontrollie­rt. Verstöße werden geahndet, teilt die Verwaltung mit.

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