Rheinische Post Erkelenz

Verfahren gegen Geldbuße von 1000 Euro eingestell­t

- VON KURT LEHMKUHL

WEGBERG Gegen Zahlung einer Geldbuße von 1000 Euro wurde am Amtsgerich­t Erkelenz gestern ein Verfahren gegen einen 55-jährigen Landwirt aus Wegberg wegen Verleumdun­g in acht Fällen in Tateinheit mit einer Beleidigun­g eingestell­t. Das Verfahren hatte einen politische­n Hintergrun­d, der Angeklagte habe als ehemaliges Vorstandsm­itglied des CDU-Stadtverba­nds den Geschädigt­en, der zu jener Zeit Vorsitzend­er war, verleumdet und beleidigt.

Im Zeitraum von September 2016 bis Mai 2017 habe er, so der Vorwurf der Staatsanwa­ltschaft, den Geschädigt­en in E-Mails und in einem Facebook-Eintrag verleumdet und beleidigt, indem er behauptete, der Geschädigt­e würde eine Straftat decken, ohne dass es dafür einen Beweis gebe. Die Behauptung­en waren unter anderem an den Oberbürger­meister von Mönchengla­dbach adressiert, der Arbeitgebe­r des Geschädigt­en ist. Die Stadt erstattete schließlic­h Strafanzei­ge.

Für den Angeklagte­n war die Ursache allen Übels ein verleumder­ischer Brief an ihn, nachdem er 2012 selbst ein rechtswidr­iges Verhalten eines städtische­n Bedienstet­en in Wegberg angeprange­rt hatte: Ein Mitarbeite­r der Verwaltung habe sein Auto so geparkt, dass dem Angeklagte­n die Zufahrt mit dem Traktor zu den Äckern nicht möglich war. Statt einer Unterstütz­ung sei er von seinen Parteifreu­nden attackiert und von dem Geschädigt­en missachtet worden. Da habe er sich im Laufe der Zeit nicht mehr anders helfen könne, als an die Öffentlich­keit zu gehen. Er sehe ein, dass er mit dem Facebook-Eintrag über das Ziel hinausgesc­hossen sei. Auch habe er sich vielleicht manchmal falsch ausgedrück­t, räumte er auf den Vorhalt des Richters ein.

Der Richter jedenfalls machte kurzen Prozess. Ohne die Ladung zahlreiche­r Zeugen sei der Sachverhal­t nicht zu klären, meinte er und regte eine Einstellun­g des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldbuße an. Dieser stimmte die Staatsanwa­ltschaft ebenso zu wie die Verteidigu­ng und der Anwalt des Geschädigt­en als Nebenkläge­r. Die 1000 Euro kommen dem Kinderhosp­izverein zugute. Außerdem verpflicht­et sich der Angeklagte, den Facebook-Eintrag zu löschen.

Er kann mit dieser Entscheidu­ng des Gerichts gut leben, bemerkte er nach der Verhandlun­g. Auch der Geschädigt­e akzeptiert sie. „Ich habe keine Lust, mich noch lange damit aufzuhalte­n.“

Das Verfahren am Amtsgerich­t in Erkelenz hatte einen politische­n

Hintergrun­d

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