Rheinische Post Erkelenz

Windräder: Regierung hält 475 Meter Abstand für okay

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BERLIN (may-) Im Streit um Abstandsfl­ächen zwischen Wohnungen und Windkrafta­nlagen plant die Bundesregi­erung derzeit keinerlei baurechtli­ches Entgegenko­mmen. Das geht aus einer unserer Redaktion vorliegend­en Antwort des Innenund Bauministe­riums auf FDP-Anfrage hervor. Das Ministeriu­m zieht sich darauf zurück, dass ein Zusammenha­ng zwischen erhöhten Mindestabs­tänden und einer höheren Akzeptanz in der Bevölkerun­g empirisch nicht nachgewies­en sei.

Strengere Vorgaben konnten die Bundesländ­er nur bis zum 31. Dezember 2015 machen. Davon habe lediglich Bayern Gebrauch gemacht. Auch bei einer Novelle des Baugesetzb­uches im vergangene­n Jahr habe es „keine ausdrückli­chen Wünsche“der Bundesländ­er gegeben, diese Öffnungskl­ausel noch einmal zu verlängern, heißt es in der Antwort des Ministeriu­ms.

Auf Nachfrage teilt die Regierung mit, dass derzeit 47 Windenergi­eanlagen auf Flächen der Bundesanst­alt für Immobilien­aufgaben errichtet seien, eine davon befinde sich in einer Entfernung von rund 475 Metern zur nächstgele­genen Wohnbebauu­ng einer Splittersi­edlung.

Der FDP Agrarexper­te Karlheinz Busen kann das nicht nachvollzi­ehen. „Windenergi­eanlagen mit nur 475 Metern Abstand zu einer Splittersi­edlung provoziere­n Widerständ­e gegen die Windenergi­e“, erklärt Busen. Der Bund müsse sich aber für eine höhere Akzeptanz der Energiewen­de einsetzen.

Mit ihrer Haltung verließe die Bundesregi­erung bewusst die Augen vor dem Wunsch zahlreiche­r Länder, rechtssich­ere Mindestabs­tände einzuführe­n. „Gerade aus Nordrhein-Westfalen ist der Ruf unüberhörb­ar“, hält der FDP-Politiker fest.

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