Windräder: Regierung hält 475 Meter Abstand für okay
BERLIN (may-) Im Streit um Abstandsflächen zwischen Wohnungen und Windkraftanlagen plant die Bundesregierung derzeit keinerlei baurechtliches Entgegenkommen. Das geht aus einer unserer Redaktion vorliegenden Antwort des Innenund Bauministeriums auf FDP-Anfrage hervor. Das Ministerium zieht sich darauf zurück, dass ein Zusammenhang zwischen erhöhten Mindestabständen und einer höheren Akzeptanz in der Bevölkerung empirisch nicht nachgewiesen sei.
Strengere Vorgaben konnten die Bundesländer nur bis zum 31. Dezember 2015 machen. Davon habe lediglich Bayern Gebrauch gemacht. Auch bei einer Novelle des Baugesetzbuches im vergangenen Jahr habe es „keine ausdrücklichen Wünsche“der Bundesländer gegeben, diese Öffnungsklausel noch einmal zu verlängern, heißt es in der Antwort des Ministeriums.
Auf Nachfrage teilt die Regierung mit, dass derzeit 47 Windenergieanlagen auf Flächen der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben errichtet seien, eine davon befinde sich in einer Entfernung von rund 475 Metern zur nächstgelegenen Wohnbebauung einer Splittersiedlung.
Der FDP Agrarexperte Karlheinz Busen kann das nicht nachvollziehen. „Windenergieanlagen mit nur 475 Metern Abstand zu einer Splittersiedlung provozieren Widerstände gegen die Windenergie“, erklärt Busen. Der Bund müsse sich aber für eine höhere Akzeptanz der Energiewende einsetzen.
Mit ihrer Haltung verließe die Bundesregierung bewusst die Augen vor dem Wunsch zahlreicher Länder, rechtssichere Mindestabstände einzuführen. „Gerade aus Nordrhein-Westfalen ist der Ruf unüberhörbar“, hält der FDP-Politiker fest.