Policen von Spezialisten genau prüfen lassen
Eine lohnenswerte Alternative zu einer Kündigung ist für viele Kapitallebens- und Rentenversicherungsverträge die Rückabwicklung. Dabei muss aber ein wirklicher Mehrwert für die Versicherten entstehen, fordern Experten.
Altersarmut ist in Deutschland längst nicht mehr nur eine theoretische Gefahr. Schätzungen eines Gutachtens der Bundesregierung gehen für das Jahr 2050 von einer Rentenquote von unter 40 Prozent des letzten Einkommens aus. Damit lässt sich für die meisten Menschen kaum ein sorgenfreier Ruhestand gestalten. Die Lösung für viele: eine private Altersvorsorge über Kapitallebensund Rentenversicherungsverträge.
„Doch viele dieser Policen sind nicht zum Vorteil der Versicherungsnehmer gestaltet. Oftmals stehen Rendite, Risiko-Management und Verwaltungskosten in einem Missverhältnis, sodass trotz einer Einzahlung über mehrere Jahrzehnte die Ruhestandsfinanzierung alles andere als gesichert ist“, sagt Dennis Potreck, Geschäftsführer von Motion8 (www.motion8.de), einem unabhängigen Experten für die Rückabwicklung von ineffektiven Kapitallebens- und Rentenversicherungsverträgen. Diese Rückabwicklung sei eine gute Alternative zur Kündigung oder Freistellung. Denn durch einen erfolgreichen Widerruf erhalten die Versicherungsnehmer zusätzlich zu allen eingezahlten Beiträgen auch noch eine Nutzungsentschädigung. Dieses Geld können sie dann beispielsweise neu anlegen.
Motion8 stellt für Makler und Finanzdienstleister wie Vermögensverwalter, Family Offices und Banken automatisierte Dienstleistungen bereit, um mit extern mandatierten und spezialisierten Anwälten Widerrufe schnell, unkompliziert und rechtssicher für ihre Kunden zu bearbeiten. Derzeit betreut Motion8 ein Rückabwicklungsvolumen von circa 150 Millionen Euro und gehört damit zu den führenden Dienstleistern am Markt.
Dabei können sich die Versicherten auf höchstrichterliche Urteile berufen: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass die Widerrufsbelehrungen in vielen Lebensversicherungsverträgen gegen die europäischen Richtlinien verstoßen und somit ein unendliches Widerrufsrecht gilt. Mehrere hundert Urteile des Bundesgerichtshofs haben die Entscheidung des EuGHs bereits konkretisiert. Dies bezieht sich auf Kapitallebensund Rentenversicherungsverträge, die zwischen 1994 und 2007 abgeschlossen wurden. Die Allianz schätzt die Anzahl auf rund 100 Millionen, da auch bereits gekündigte, beitragsfreigestellte und ausgelaufene Verträge rückabgewickelt werden können.
Mehr und mehr Makler würden jetzt ihren Kunden diese Möglichkeit präsentieren, weiß Dennis Potreck aus der Praxis. Dennoch sollten Versicherte nicht vorschnell auf jedes Angebot zur Rückabwicklung (und Wiederanlage) ansprechen. „Nicht alle Verträge, die widerrufen werden können, sollten auch widerrufen werden. Wenn die Ergebnisse stimmen, können diese natürlich weiterlaufen“, betont der Motion8-Geschäftsführer.
Spezialisierte Dienstleister weisen die Berater darauf hin, dass für den Verbraucher ein nachhaltiger, tatsächlicher Mehrwert über die rein finanzielle Seite eines Vertrages hinaus geprüft werden sollte. Hier sei besonders die Absicherung von biometrischen Risiken wie eine integrierte Berufsunfähigkeitsversicherung erwähnt, die bei einem Widerruf leistungsfrei wird. „Daher sollten auch Finanzdienstleister bei diesen Fragestellungen auf einen erfahrenen Berater setzen, der sie beim gesamten Prozess unterstützt, realistische Forderungsberechnungen durchführen lässt und die Ansprüche dann gegenüber der Versicherungsgesellschaft durchsetzt“, sagt Potreck.
„Nicht alle Verträge, die widerrufen werden können, sollten auch widerrufen werden“