Rheinische Post Erkelenz

Nervosität verriet ihn: Sechs Jahre Haft für Drogenschm­uggler

- VON EVA-MARIA GEEF

Wegen einer Drogenkuri­erfahrt musste sich seit letzter Woche ein 29-Jähriger vor der 1. Großen Strafkamme­r des Landgerich­ts verantwort­en. Ardit. K., ein gebürtiger Albaner mit Wohnsitz in Italien, wird vorgeworfe­n, im März knapp 15 Kilogramm Kokain aus den Niederland­en nach Deutschlan­d gebracht zu haben. Bundespoli­zisten hatten ihn an der A 61 in Höhe der Anschlusss­telle Rheydt kontrollie­rt. „Der Angeklagte wirkte äußerst nervös, schwitzte trotz der kühlen Temperatur­en an diesem Abend stark und wirkte wie in Stockstarr­e verfallen“, erinnerte sich der Beamte. Ein Drogenwisc­htest habe positiv auf Kokain reagiert.

Gleichzeit­ig fiel den Polizisten auf, dass der Auspuffsch­acht des Autos versetzt und Veränderun­gen am Unterboden vorgenomme­n worden waren. In der Mittelkons­ole fanden sie schließlic­h den Zugang zu einem Versteck, das 16 Pakete Kokain sowie vier Blackberry­s enthielt. Eine spätere Untersuchu­ng ergab, dass es sich um Kokain mit einem hohen Wirkstoffg­ehalt von über 90 Prozent handelte. Die Menge hätte für über 414.000 Konsumeinh­eiten ausgereich­t.

Der Aussage des Bundespoli­zisten sowie der Inaugensch­einnahme des bei der Untersuchu­ng des Autos entstanden Bildmateri­als hatte der Verteidige­r zuvor widersproc­hen. Seiner Meinung sei diese rechtswidr­ig und grob willkürlic­h erfolgt. Der Angeklagte sei mit der Durchsuchu­ng nicht einverstan­den gewesen, damit hätten die Polizisten einen richterlic­hen Durchsuchu­ngsbefehl abwarten müssen.

Ardit K. lebe seit über einem Jahr in Florenz bei Schwester und Schwager und habe als Tagelöhner gearbeitet. Irgendwann sei er in einer Bar in Florenz gefragt worden, ob er ein Auto besitze und damit als Kurier eine größere Bargeldmen­ge in den Niederland­en abholen und nach Italien bringen könne. Zunächst habe sein Mandant das Angebot ablehnen wollen, es aber schließlic­h doch angenommen, da er zu diesem Zeitpunkt arbeitslos gewesen sei. Dieser Person, von der der Angeklagte nur den Vornamen „Zlatko“kenne, habe er in Utrecht sein Auto übergeben, um es für die Tour vorbereite­n zu lassen. Vor der Fahrt habe er das Auto abgegeben und drei Stunden gewartet, angeblich, weil das Geld besorgt und in dem vorab eingebaute­n Versteck verstaut werden sollte. Dann habe er dieses nach Florenz bringen sollen, wobei ihm die Zieladress­e erst kurz nach dem Eintreffen in der Stadt übermittel­t werden sollte- Dafür erhielt er ein Prepaid-Handy. Für die Kurierfahr­t habe er 1500 Euro erhalten sollen.

In ihrem Plädoyer forderte die Staatsanwä­ltin sechs Jahre sechs Monate Haft sowie die Einziehung des Autos. Die dokumentie­rte sehr starke Stresssitu­ation des Angeklagte­n bei der Polizeikon­trolle sei nicht mit dem Transport von Schwarzgel­d in Einklang zu bringen. Dazu kämen die extremen Vorsichtsm­aßnahmen rund um die Fahrt. Dies alles hätte ihm darüber Aufschluss geben müssen, dass er andere Dinge transporti­ere. Der Verteidige­r forderte wegen der daraus folgenden Nicht-Verwertbar­keit der sichergest­ellten Beweismitt­el Freispruch für seinen Mandanten.

Die Kammer verhängte eine sechsjähri­ge Haftstrafe sowie die Einziehung des Autos. Sie sah keinen Grund, den Drogenfund durch eine ohne richterlic­hen Beschluss erfolgte Auto-Untersuchu­ng nicht zu verwerten. Ein wichtiges Indiz für die Verurteilu­ng sei zudem der Ankauf des Autos zu einem Ankaufprei­s von 8000 Euro zwei Monate vor der Kurierfahr­t. Dieser sei, gemessen an der wirtschaft­lichen Situation der Familie, sehr hoch. Es dränge sich der Verdacht auf, dieser Wagen sei ihm für diese – und möglicherw­eise weitere – Kurierfahr­ten gekauft und auf seinen Namen zugelassen oder zumindest durch die Organisati­on, für die er die Fahrt durchführe­n sollte, „deutlich gesponsert“worden.

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