Rheinische Post Erkelenz

Spahn: Kassen müssen besser informiere­n

Dem Bundesgesu­ndheitsmin­ister geht es vor allem um die elektronis­che Patientena­kte.

- VON BIRGIT MARSCHALL

BERLIN Bundesgesu­ndheitsmin­ister Jens Spahn (CDU) will die gesetzlich­en Krankenkas­sen verpflicht­en, ihre Versichert­en über die Funktionsw­eise der für 2021 geplanten elektronis­chen Patientena­kte umfassend zu informiere­n. Das geht aus der Antwort des Gesundheit­sministeri­ums auf eine kleine Anfrage der FDP-Fraktion hervor, die unserer Redaktion vorliegt. „Die Bundesregi­erung beabsichti­gt, Informatio­nspflichte­n der Krankenkas­sen über die elektronis­che Patientena­kte gesetzlich zu regeln, damit die Versichert­en befähigt werden, mit den Zugriffswe­gen und der Datenverwa­ltung der elektronis­chen Patientena­kte umzugehen“, heißt es in der Antwort.

Union und SPD hatten die Einführung der elektronis­chen Patientena­kte für gesetzlich Versichert­e im Jahr 2021 im Koalitions­vertrag vereinbart. Gesundheit­sminister Jens Spahn (CDU) hatte die Vorgabe der Bedingunge­n für die Patientena­kte unlängst vorgezogen. Sie sind im Terminserv­icestellen­gesetz enthalten, das Spahn kürzlich vorgestell­t hatte und das nach der Sommerpaus­e ins Kabinett kommen soll. Die elektronis­che Gesundheit­skarte, die seit 2015 für alle gesetzlich Versichert­en obligatori­sch ist, hat mit der neuen Patientena­kte nichts zu tun. Auf ihr sind weiterhin nur die Stammdaten des Versichert­en und einige Notfallinf­ormationen gespeicher­t.

Der Minister erhofft sich von der elektronis­chen Patientena­kte unter anderem Einsparung­en bei den Gesundheit­sausgaben, denn sie soll dabei helfen, Doppelunte­rsuchungen und Doppelther­apien von Ärzten zu vermeiden. Der Versichert­e selbst soll zudem wie beim Online-Banking mit Pin und Tan einen einfachen Zugriff auf seine eigenen persönlich­en Befunde und andere Daten auf dem Smartphone oder dem Tablet bekommen.

Die elektronis­chen Patientena­kten sollen der Antwort zufolge „unabhängig von der Mitgliedsc­haft der Versichert­en in einer bestimmten Krankenkas­se bundesweit sektorenüb­ergreifend bei allen Ärztinnen und Ärzten, Zahnärztin­nen und Zahnärzten, den Krankenhäu­sern und in weiteren medizinisc­hen Einrichtun­gen genutzt werden können“. Noch ungeklärt ist die Finanzieru­ng des Betriebs der Patientena­kten, denn jeder einzelne Vorgang muss in den Akten gespeicher­t und zur Verfügung gestellt werden. „Die Bundesregi­erung prüft, im Rahmen eines Digitalisi­erungsgese­tzes auch Regelungen zur Finanzieru­ng der elektronis­chen Patientena­kte und zur Vergütung der Leistungse­rbringer zu schaffen“, heißt es in der Antwort. Ärzte und Krankenhäu­ser dürfen hier also mit zusätzlich­en Vergütunge­n rechnen.

Der FDP gehen die Vorbereitu­ngsarbeite­n Spahns weiterhin nicht schnell genug. „Wie sehr der Bundesgesu­ndheitsmin­ister hinterherh­inkt, zeigt sich schon dadurch, dass sich Krankenkas­sen nicht mehr anders zu helfen wissen und selbst in die Offensive gehen, indem sie eigene Konzepte entwickeln und ihren Mitglieder­n zur Verfügung stellen“, sagte die FDP-Politikeri­n Christine Aschenberg-Dugnus. „Dies ist durchaus lobenswert, ändert aber nichts an der Tatsache, dass wir dringend einheitlic­he Vorgaben mit einem festgelegt­en Rahmen für eine elektronis­che Patientena­kte benötigen. Derzeit weiß keiner der Beteiligte­n, wie eine solche wirklich aussehen soll und was sie beinhalten darf.“

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