Spahn: Kassen müssen besser informieren
Dem Bundesgesundheitsminister geht es vor allem um die elektronische Patientenakte.
BERLIN Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) will die gesetzlichen Krankenkassen verpflichten, ihre Versicherten über die Funktionsweise der für 2021 geplanten elektronischen Patientenakte umfassend zu informieren. Das geht aus der Antwort des Gesundheitsministeriums auf eine kleine Anfrage der FDP-Fraktion hervor, die unserer Redaktion vorliegt. „Die Bundesregierung beabsichtigt, Informationspflichten der Krankenkassen über die elektronische Patientenakte gesetzlich zu regeln, damit die Versicherten befähigt werden, mit den Zugriffswegen und der Datenverwaltung der elektronischen Patientenakte umzugehen“, heißt es in der Antwort.
Union und SPD hatten die Einführung der elektronischen Patientenakte für gesetzlich Versicherte im Jahr 2021 im Koalitionsvertrag vereinbart. Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hatte die Vorgabe der Bedingungen für die Patientenakte unlängst vorgezogen. Sie sind im Terminservicestellengesetz enthalten, das Spahn kürzlich vorgestellt hatte und das nach der Sommerpause ins Kabinett kommen soll. Die elektronische Gesundheitskarte, die seit 2015 für alle gesetzlich Versicherten obligatorisch ist, hat mit der neuen Patientenakte nichts zu tun. Auf ihr sind weiterhin nur die Stammdaten des Versicherten und einige Notfallinformationen gespeichert.
Der Minister erhofft sich von der elektronischen Patientenakte unter anderem Einsparungen bei den Gesundheitsausgaben, denn sie soll dabei helfen, Doppeluntersuchungen und Doppeltherapien von Ärzten zu vermeiden. Der Versicherte selbst soll zudem wie beim Online-Banking mit Pin und Tan einen einfachen Zugriff auf seine eigenen persönlichen Befunde und andere Daten auf dem Smartphone oder dem Tablet bekommen.
Die elektronischen Patientenakten sollen der Antwort zufolge „unabhängig von der Mitgliedschaft der Versicherten in einer bestimmten Krankenkasse bundesweit sektorenübergreifend bei allen Ärztinnen und Ärzten, Zahnärztinnen und Zahnärzten, den Krankenhäusern und in weiteren medizinischen Einrichtungen genutzt werden können“. Noch ungeklärt ist die Finanzierung des Betriebs der Patientenakten, denn jeder einzelne Vorgang muss in den Akten gespeichert und zur Verfügung gestellt werden. „Die Bundesregierung prüft, im Rahmen eines Digitalisierungsgesetzes auch Regelungen zur Finanzierung der elektronischen Patientenakte und zur Vergütung der Leistungserbringer zu schaffen“, heißt es in der Antwort. Ärzte und Krankenhäuser dürfen hier also mit zusätzlichen Vergütungen rechnen.
Der FDP gehen die Vorbereitungsarbeiten Spahns weiterhin nicht schnell genug. „Wie sehr der Bundesgesundheitsminister hinterherhinkt, zeigt sich schon dadurch, dass sich Krankenkassen nicht mehr anders zu helfen wissen und selbst in die Offensive gehen, indem sie eigene Konzepte entwickeln und ihren Mitgliedern zur Verfügung stellen“, sagte die FDP-Politikerin Christine Aschenberg-Dugnus. „Dies ist durchaus lobenswert, ändert aber nichts an der Tatsache, dass wir dringend einheitliche Vorgaben mit einem festgelegten Rahmen für eine elektronische Patientenakte benötigen. Derzeit weiß keiner der Beteiligten, wie eine solche wirklich aussehen soll und was sie beinhalten darf.“