Gemeinden missachten oft Vorgaben zum Kirchenasyl
BERLIN (kna) Nach Einschätzung der katholischen Kirche missachtet rund die Hälfte der beim Kirchenasyl aktiven Gemeinden mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf ) vereinbarte Regeln zur Übermittlung eines Dossiers für jeden Einzelfall. Das berichtete die „Welt“. 2017 sei nur in etwa der Hälfte aller Kirchenasylfälle ein solches Dossier eingereicht worden, sagte der Kommissariatsleiter der deutschen Bischöfe, Karl Jüsten.
Damit verstoßen die Gemeinden, zu deren konfessioneller Zugehörigkeit Jüsten keine näheren Angaben machte, gegen eine Absprache, die 2015 zwischen den großen Kirchen und dem Bamf getroffen wurde. Damals wurde festgelegt, dass der Staat das Kirchenasyl toleriert und zur Prüfung der Fälle bereit ist, sofern die Gemeinden dem Bamf Dossiers zu den Hintergründen der einzelnen Fälle übermitteln und jeweils einen Ansprechpartner benennen.
Als problematisch wertete das Bamf das Nichteinreichen von Härtefall-Dossiers bei den registrierten 2533 Fällen von Kirchenasyl. Betroffen waren laut Bamf 3481 Personen in der Zeit vom 1. Januar 2017 bis zum 30. Juni 2018.
Für das Kirchenasyl gilt seit August eine von sechs auf 18 Monate verlängerte Rückführungsfrist für Dublinfälle, wenn Gemeinden Absprachen nicht einhalten. Die Dublin-Regel besagt, dass der EU-Staat, in dem ein Flüchtling erstmals den Boden betreten hat, zuständig ist. Reist er weiter, kann er innerhalb von sechs Monaten wieder in den Ersteinreisestaat zurückgeschickt werden.