Kachelmann bekommt mehr Schmerzensgeld
HAMBURG/KÖLN (dpa) Das Medienhaus Axel Springer („Bild“) muss dem Wetterunternehmer Jörg Kachelmann erneut Schmerzensgeld zahlen. Der Bundesgerichtshof (BGH) wies eine Beschwerde des Unternehmens zurück. Es hatte beanstandet, dass gegen ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Köln aus dem Jahr 2016 keine Revision zugelassen worden war. Damit wird die OLG-Entscheidung rechtskräftig. Springer muss dem 60-Jährigen demnach eine Entschädigung von 170.000 Euro zahlen. Einschließlich Schadenersatz und Zinsen seit August 2010 belaufe sich der Betrag auf rund 236.000 Euro, sagte Kachelmanns Anwalt Ralf Höcker.
Springer teilte mit, man nehme die Entscheidung der Karlsruher Richter mit Bedauern zur Kenntnis. „Soweit unsere Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen wurde, halten wir die Entscheidung für falsch und der Bedeutung der grundrechtlich geschützten Berichterstattungsfreiheit nicht angemessen. Deshalb prüfen wir die Möglichkeit einer Verfassungsbeschwerde.“Diese hätte laut OLG aber keine aufschiebende Wirkung.
Kachelmann war 2011 vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen worden. In der Prozess-Berichterstattung hatte die „Bild“nach Ansicht der Kölner Richter in ihrer gedruckten Ausgabe sowie online Kachelmanns Persönlichkeitsrechte wiederholt schwer verletzt.