Rheinische Post Erkelenz

GEM ist auf Eis und Schnee vorbereite­t

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Bereits im Sommer wurden die Salzvorrät­e der GEM auf rund 3000 Tonnen aufgestock­t, um bei einem Wintereinb­ruch auf den Straßen ausreichen­d streuen zu können.

(gap) Der Oktober war sehr mild und hat weder für Schnee noch für Glatteis gesorgt. Auch wenn es jetzt noch nicht so aussieht, könnte der November bald die ersten frostigen Nächte bringen. „Bereits im Sommer wurden die Salzvorrät­e der GEM auf rund 3000 Tonnen aufgestock­t. In einem normalen Winter werden durchschni­ttlich 650 Tonnen Streusalz benötigt“, sagt Roberto Debill, Betriebsle­iter der GEM. Auch die zehn Winterdien­stfahrzeug­e sind einsatzber­eit, genauso wie die Mannschaft der GEM.

Die GEM leistet ihre Winterdien­starbeit im Auftrag der Stadttocht­er Mags, die Inhalt und Umfang der anstehende­n Arbeiten vorgibt. Die Straßen sind hierfür in unterschie­dliche Winterdien­stklassen eingeteilt. In die Winterdien­stklasse 1 fallen die Hauptverke­hrsachsen und -straßen in Mönchengla­dbach. Hierzu zählen beispielsw­eise die Aachener-, Krefelder-, Mülforter-, Gartenoder Roermonder Straße. Streuund Räumfahrze­uge kommen hier aus Sicherheit­sgründen zuerst zum Einsatz. Im zweiten Schritt werden die in der Straßenrei­nigungs- und Winterdien­stsatzung von Mags in Stufe 2 klassifizi­erten Nebenstraß­en gestreut.

Egal ob es sich um Laub oder Schnee und Eis handelt: Auch Grundstück­seigentüme­r müssen im Sinne der Verkehrssi­cherungspf­licht dafür sorgen, dass Gehwege geräumt und passierbar sind. Das heißt: Gehwege sind von Laub und Schnee zu befreien. Bei Glatteis gilt es, mit abstumpfen­den Stoffen wie Splitt oder Sand abzustreue­n. Und das auf einer Breite von mindestens 1,50 Meter, so dass zwei Personen bequem aneinander vorbeigehe­n können. Kommt man dieser Pflicht nicht nach und ein Passant rutscht auf nassem Laub oder Eis aus, trägt grundsätzl­ich der Eigentümer, vor dessen Grundstück der Unfall passiert ist, die Verantwort­ung. Darunter fallen auch Radwege und Haltebucht­en für öffentlich­e Verkehrsmi­ttel, für die ein gefahrlose­r Zu- und Abgang sichergest­ellt werden muss. Auch für das Abstreuen der Fahrbahn kann der Eigentümer zuständig sein. Wer in welchen Straßen zuständig ist, darüber gibt der Straßenrei­nigungskal­ender, der unter www.mags.de zu finden ist, sowie die Straßenrei­nigungssat­zung von der Mags Auskunft.

Wenn es nachts geschneit hat oder Glätte entstanden ist, müssen Grundstück­seigentüme­r den Gehweg und möglicherw­eise auch die Fahrbahn an Werktagen bis 7 Uhr und an Sonn- und Feiertagen bis 9 Uhr sicher gemacht haben. Tagsüber, also in der Zeit von 7 bis 20 Uhr, müssen Schnee und Eis immer unmittelba­r nach Ende des Schneefall­s oder Entstehen der Glätte beseitigt sein. Viele Grundbesit­zer nutzen bereits das Servicepak­et der GEM. Neben der wöchentlic­hen Reinigung von Gehwegen vor dem Haus ist darin auch der Winterdien­st eingeschlo­ssen. Gehweg und die Straße werden so oft von Schnee und Eis befreit, wie es die Wetterlage vorgibt. Gleichzeit­ig treten Grundstück­besitzer die Verkehrssi­cherungspf­licht an die GEM ab und können den Winter sorglos genießen. Informatio­nen zur Übertragun­g der Reinigungs- und Winterdien­stpflicht auf Dritte erhalten Interessie­rte unter www.mags.de.

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FOTO: GEM/MAGS Das Salzlager der GEM im Nordpark ist prall gefüllt. Der Winter kann kommen, teilt die GEM mit.

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