Lange Haft für Messer-Angriff auf Lebensgefährtin
Ein 23-jähriger Somalier muss wegen Nötigung, zweifacher gefährlicher Körperverletzung sowie schwerer Vergewaltigung in zwei Fällen für acht Jahre und drei Monate in Haft. Die Kammer sah es als erwiesen an, dass der Mann seine Lebensgefährtin kontrolliert, eingesperrt und unter Vorhalt eines Messers mehrfach vergewaltigt habe. Als sie ihn verlassen wollte, griff er sie mit einem Messer an und verletzte sie schwer am Bein und im linken Brustbereich. Die Frau musste notoperiert werden. Der Angeklagte bestritt die Übergriffe, gab nur den Stich in das Bein zu.
Bei dieser Situation sei zu prüfen, wem mehr zu glauben sei, so die Kammer. Die 19-jährige Somalierin, die auch als Nebenklägerin auftrat, habe jedoch „widerspruchsfrei und detailliert zu den Vorwürfen ausgesagt“. Der Angeklagte hingegen habe sich in seiner Gesamteinlassung unglaubhaft dargestellt. Als Beispiel nannte der Vorsitzende Richter Lothar Beckers dessen Erklärung, das Opfer „sei ihm in das Messer gefallen“.
Für die Richtigkeit der vom Opfer gemachten Aussagen spreche auch das, was andere Zeugen ausgesagt hätten. So sei es in der somalischen Gemeinschaft bekannt gewesen, dass die 19-Jährige eingesperrt gewesen sei. Sie sei „in Leibeigenschaft“ gehalten worden, der Angeklagte habe „geglaubt, mit ihr machen zu können, was er will“. Im Raum stehe noch die Frage, warum sich das Opfer keine Hilfe geholt habe. Doch es sei nachvollziehbar, dass die aus einem fremden Kulturkreis stammende Zeugin nicht gewusst habe, an wen sie sich wenden solle. Dies zeigten die Geschehnisse am Tattag: Sie habe eine somalische Freundin um Hilfe gebeten, diese habe sofort ihren Mann angerufen, um ihm mitzuteilen, dass die Frau bei ihr sei. Und dieser habe „nichts Besseres zu tun gehabt, als sofort den Angeklagten zu informieren“.
Der Angeklagte versuchte am letzten Prozesstag, durch einen Arztbericht aus dem Jahr 2014 eine Diagnose als Depressiv-Erkranktem zu erhalten. Dies ließ die Kammer nicht zu, begründetet dies damit, dass Depressive eher geneigt seien, sich selbst etwas anzutun. Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft forderte in ihrem nicht öffentlichen Plädoyer acht Jahre und drei Monate, der Verteidiger vier Jahre. Die Nebenklage-Vertreterin versuchte eine Verurteilung wegen versuchten Totschlags zu erreichen, diesem erteilte die Kammer eine Absage: Im Ausgangspunkt sei der Vorsatz vorhanden gewesen. Doch der Mann habe dem Opfer mitgeteilt, er wisse, er gehe dafür ins Gefängnis, und werde sie danach töten. Dies wertete die Kammer als „erfolgten Rücktritt“.