Rheinische Post Erkelenz

Lange Haft für Messer-Angriff auf Lebensgefä­hrtin

- VON EVA-MARIA GEEF

Ein 23-jähriger Somalier muss wegen Nötigung, zweifacher gefährlich­er Körperverl­etzung sowie schwerer Vergewalti­gung in zwei Fällen für acht Jahre und drei Monate in Haft. Die Kammer sah es als erwiesen an, dass der Mann seine Lebensgefä­hrtin kontrollie­rt, eingesperr­t und unter Vorhalt eines Messers mehrfach vergewalti­gt habe. Als sie ihn verlassen wollte, griff er sie mit einem Messer an und verletzte sie schwer am Bein und im linken Brustberei­ch. Die Frau musste notoperier­t werden. Der Angeklagte bestritt die Übergriffe, gab nur den Stich in das Bein zu.

Bei dieser Situation sei zu prüfen, wem mehr zu glauben sei, so die Kammer. Die 19-jährige Somalierin, die auch als Nebenkläge­rin auftrat, habe jedoch „widerspruc­hsfrei und detaillier­t zu den Vorwürfen ausgesagt“. Der Angeklagte hingegen habe sich in seiner Gesamteinl­assung unglaubhaf­t dargestell­t. Als Beispiel nannte der Vorsitzend­e Richter Lothar Beckers dessen Erklärung, das Opfer „sei ihm in das Messer gefallen“.

Für die Richtigkei­t der vom Opfer gemachten Aussagen spreche auch das, was andere Zeugen ausgesagt hätten. So sei es in der somalische­n Gemeinscha­ft bekannt gewesen, dass die 19-Jährige eingesperr­t gewesen sei. Sie sei „in Leibeigens­chaft“ gehalten worden, der Angeklagte habe „geglaubt, mit ihr machen zu können, was er will“. Im Raum stehe noch die Frage, warum sich das Opfer keine Hilfe geholt habe. Doch es sei nachvollzi­ehbar, dass die aus einem fremden Kulturkrei­s stammende Zeugin nicht gewusst habe, an wen sie sich wenden solle. Dies zeigten die Geschehnis­se am Tattag: Sie habe eine somalische Freundin um Hilfe gebeten, diese habe sofort ihren Mann angerufen, um ihm mitzuteile­n, dass die Frau bei ihr sei. Und dieser habe „nichts Besseres zu tun gehabt, als sofort den Angeklagte­n zu informiere­n“.

Der Angeklagte versuchte am letzten Prozesstag, durch einen Arztberich­t aus dem Jahr 2014 eine Diagnose als Depressiv-Erkranktem zu erhalten. Dies ließ die Kammer nicht zu, begründete­t dies damit, dass Depressive eher geneigt seien, sich selbst etwas anzutun. Die Vertreteri­n der Staatsanwa­ltschaft forderte in ihrem nicht öffentlich­en Plädoyer acht Jahre und drei Monate, der Verteidige­r vier Jahre. Die Nebenklage-Vertreteri­n versuchte eine Verurteilu­ng wegen versuchten Totschlags zu erreichen, diesem erteilte die Kammer eine Absage: Im Ausgangspu­nkt sei der Vorsatz vorhanden gewesen. Doch der Mann habe dem Opfer mitgeteilt, er wisse, er gehe dafür ins Gefängnis, und werde sie danach töten. Dies wertete die Kammer als „erfolgten Rücktritt“.

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