Was Straßburg für uns bedeutet
In Straßburg hat ein Mann am Dienstagabend nahe dem Weihnachtsmarkt Menschen getötet und verletzt. Die deutsche Polizei kannte den Hauptverdächtigen, auch die Justiz führt eine Akte über ihn.
Letzte Gewissheiten über die Motive des Attentäters fehlten zunächst. Dennoch ergibt sich aus den ersten Erkenntnissen zum Anschlag in Straßburg eine Reihe wichtiger Fragen, die auch in Deutschland geklärt werden müssen.
Wer ist der Attentäter von Straßburg?
Der Hauptverdächtige ist Chérif C., ein 29-jähriger Franzose mit nordafrikanischen Wurzeln. Er wuchs mit sechs Geschwistern in Straßburg auf, arbeitete nach dem Schulbesuch für örtliche Behörden und war seit 2011 arbeitslos. 2008 wurde er in Frankreich, 2013 in der Schweiz und 2016 in Deutschland zu Gefängnisstrafen verurteilt. Nach Verbüßen der Haft wurde er im Sommer vergangenen Jahres nach Frankreich abgeschoben. Die Polizei wollte ihn am Dienstagmorgen im Zusammenhang mit Ermittlungen zu einem Mordversuch festnehmen, traf ihn aber nicht an. In seiner Wohnung sollen sich eine Granate und weitere Waffen befunden haben.
Gibt es Versäumnisse bei den deutschen Behörden?
Die deutsche Polizei kannte Chérif C., auch die deutsche Justiz hat eine dicke Akte über ihn. Aber: Während der französische Inlandsgeheimdienst ihn als islamistischen Gefährder einstufte, hielt der deutsche Inhaltsgeheimdienst ihn offensichtlich weiterhin für einen Polizeifall. Wenn sich diese Hinweise im Innenausschuss des Bundestages bestätigen, hätte Deutschland erneut eine eklatante Sicherheitslücke bei der Bewertung von potenziellen Terroristen. Sicherheitskreise wiesen darauf hin, dass die Registrierung in der französischen „fiche-S“-Datei deutlich niedrigschwelliger erfolge als bei der Datei mit den Namen islamistischer Gefährder in Deutschland. Das Attentat von Straßburg zeigt, dass Deutschland die Kriterien ganz offensichtlich überprüfen muss.
Brauchen wir auch an der Westgrenze
Kontrollen wie zwischen Bayern und Österreich?
Für den CDU-Innenexperten und Polizisten Armin Schuster zeigt der Anschlag von Straßburg, „wie wichtig es ist, dass Deutschland grenzkontrollfähig bleibt“. Die Bundespolizei habe binnen kürzester Zeit die Grenze nach Frankreich sichern können. „Genau solche Kontrollen lässt das Schengenabkommen zu“, erläuterte Schuster. Eine Lücke gebe es jedoch immer noch beim grenzübergreifenden Informationsaustausch.
Wie gehen die Behörden in Deutschland vor?
Die Polizeibehörden von Bund und Ländern sind verstärkt an der Fahndung nach den Flüchtigen beteiligt. Die Schleierfahndung vor allem in Baden-Württemberg und Bayern wurde verstärkt. Nach Auskunft des bayerischen Innenministers Joachim Herrmann werden auch die Anlagen zur automatisierten Kennzeichenerkennung zur Fahndung eingesetzt. Die Innenminister von Bund und Länder haben sich über weitere Maßnahmen verständigt. Am Schutz der Weihnachtsmärkte, auf denen teilweise schon vorher Polizisten mit Maschinenpistolen patrouillierten, soll nach Auskunft von Innenminister Holger Stahlknecht vorerst nichts verändert werden.
Was geschieht in NRW?
NRW-Innenminister Herbert Reul ist im engen Austausch mit seinen Kollegen in Bund und Ländern und will die Lage weiter genau beobachten. „Falls erforderlich, werden die Sicherheitsmaßnahmen noch einmal verstärkt“, sagte der CDU-Politiker unserer Redaktion. Er habe am Mittwoch bereits die Polizeibehörden angewiesen, mit den Verantwortlichen in den Kommunen über mögliche weitere Sicherungsmaßnahmen zu sprechen.
Gibt es Parallelen zum Weihnachtsmarktattentat von Berlin?
Grünen-Innenexpertin Irene Mihalic sieht vor allem eine große Parallele“: Auch Anis Amri, den Attentäter vom Breitscheidplatz, hatten die Behörden zuvor auf dem Schirm, und auch bei ihm versicherte der Verfassungsschutz, dass dies ein Fall für die Polizei und nicht für den Verfassungsschutz gewesen sei. Und genau so sei nun eine erste Unterrichtung der Regierung über den Straßburger Fall verlaufen. „Das ist schon merkwürdig“, sagt Mihalic.
Sind wenigstens die Hintergründe der Pannen beim Berliner Weihnachtsmarktanschlag geklärt?
Der Bundestag hat einen zweiten Untersuchungsausschuss gebildet, weil die Erkenntnisse des ersten Germium zu lückenhaft waren. Und auch jetzt wirft die Opposition der Regierung vor, nicht alle Fakten auf den Tisch zu legen. FDP, Linke und Grüne werden an diesem Donnerstag sogar eine Verfassungsklage gegen die Regierung vorlegen, weil sie sich weigert, die beteiligten V-Leute befragen zu lassen und nicht einmal die zuständigen V-Leute-Führer aussagen lässt. Das unterstreicht den Verdacht, dass noch nicht alle wichtigen Umstände geklärt sind.
Was ist aus dem europäischen Terror-Abwehrzentrum geworden?
Die Bundesregierung hatte sich sehr frühzeitig dagegen ausgesprochen, auf europäischer Ebene das zu installieren, was in Deutschland mit dem Gemeinsamen Terrorabwehrzentrum als ständige Konferenz von 40 Sicherheitsbehörden mehr Kooperation garantiert. Deshalb ist das 2016 gegründete Europäische Zentrum für Terrorismusbekämpfung als Anhängsel von Europol auch wenig schlagkräftig geblieben. Es verfügt lediglich über 81 eigene und 14 von Mitgliedsbehörden entsandte Mitarbeiter, sammelt Strategien für den Anti-Terrorkampf, veranstaltet internationale Konferenzen und konzentriert sich unter anderem auf die Bekämpfung von islamistisch-terroristischen Internetpräsenzen. CSU-Europa-Experte Florian Hahn nennt es einen „wichtigen Baustein in der Bekämpfung grenzüberschreitenden Terrors“, der aber „deutlich stärker mit Leben gefüllt“werden müsse.