Plump
Gewalt
Zeit wesentlich eindämmen lässt, ist sehr fraglich. Es stellt sich aber vielmehr die Frage, warum für in Deutschland nicht lebende Kinder, von jedoch in Deutschland wohnenden oder erwerbstätigen Ausländern aus EU-Mitgliedsstaaten, überhaupt Kindergeldzahlungen erfolgen? Auch ist es unverständlich, dass der Kindergeldanspruch für in Deutschland lebende Kinder und für in Deutschland nicht lebende Kinder gleich hoch ist.
Die wirtschaftlichen Verhältnisse im Land in dem das Kind seinen Lebensmittelpunkt hat, sollten meines Erachtens für die Unterstützung der Familien durch die Zahlung des Kindergeldes ausschlaggebend sein. Zu „Die Gewalt als politisches Instrument“(RP vom 4. Januar):
Für Kommentator Henning Rasche überholt Horst Seehofer „die AFD rechts auf der asylpolitischen Flanke“– weil der Innenminister nach der Prügel-Attacke in Amberg schärfere Gesetze für eine schnellere Abschiebung krimineller Flüchtlinge fordert. Rasche behauptet stattdessen, es gäbe solche Gesetze schon. Okay, das ist seine Meinung (weshalb er besser bei der TAZ arbeiten sollte).
Ich erwarte von einem Journalisten der RP aber, dass er zumindest die Fakten prüft. Und die sind in diesem Fall: Keiner der vier kriminellen Flüchtlinge (von denen zwei sogar abgelehnt sind) können nach derzeit geltenden Gesetzen abgeschoben werden. Rasches