Keine neuen Standorte für Parkscheinautomaten
Bürger und Geschäftsbesitzer kritisieren die Standorte der Parkscheinautomaten in der Wegberger Innenstadt. Der Verkehrsausschuss lehnt eine Überarbeitung des Konzepts ab. Dies hatten FDP und Freie Wähler beantragt.
WEGBERG Nachdem mehrere Bürger und Geschäftsbesitzer die Standorte der Parkscheinautomaten in der Wegberger Innenstadt bemängelt haben, legten FDP und Freie Wähler einen gemeinsamen Antrag zur Verbesserung des Standortkonzepts vor.
So habe Bäcker Klaus Hinzen kritisiert, dass der nächste Parkautomat von den beiden Parkbuchten vor seiner Bäckerei an der Bahnhofstraße für Kurzparker zu weit entfernt sei, berichten die Fraktionen. Auch für Parker an der Kreissparkasse sei der nächste Parkautomat zu weit entfernt. Dort sollte ebenfalls ein besserer Standort für den Parkscheinautomaten gefunden werden. „Aus diesen Gründen beantragen die Fraktionen FDP und Freie Wähler Wegberg, die Verwaltung möge die Standorte der Parkautomaten in Zusammenarbeit mit Geschäftsleuten, Apotheken, Ärzten und anderen Anliegern und den Fraktionen optimieren“, heißt es in dem gemeinsamen Antrag der Liberalen und Freien Wähler.
Erste Beigeordnete Christine Karneth erklärte indes während der Sitzung des Verkehrsausschusses im Wegberger Rathaus, dass die Stadtverwaltung im Rahmen der rechtlichen Vorgaben die Interessen der Verkehrsteilnehmer und Anlieger durch das geltende System der Parkraumbewirtschaftung hinreichend gewahrt sieht.
Auch für den Bereich des ruhenden Verkehrs müssten alle Erlasse, Verfügungen, Anordnungen und Erlaubnisse den Bestimmungen des Straßenverkehrsrechts entsprechen. Bereits als die Parkraumbewirtschaftung eingeführt wurde, habe die Stadtverwaltung darauf hingewiesen, dass das Straßenverkehrsrecht vom Grundsatz her einer so genannten „Präferenz- und Privilegien-Feindlichkeit“folge. „So ist es nicht geboten, ein für alle Verkehrsteilnehmer gleich berücksichtigendes System unter Berücksichtigung von Einzelinteressen anzupassen. Solche Regelungen würden aufgrund von sich ständig ändernden Interessenlagen und Antragstellern nur eine geringe Bestandszeit haben“, erklärte Christine Karneth.
Aus der Beschlussvorlage der Verwaltung geht hervor, dass innerhalb der bewirtschafteten Zone die Standorte der Parkscheinautomaten so gewählt wurden, dass der größte Abstand zwischen dem Automaten und dem am weitesten entfernten Parkplatz 105 Meter beträgt. Eine gesetzliche Regelung zum Höchstabstand zwischen Parkplatz und Parkscheinautomat gibt es nach Angaben der Stadtverwaltung nicht.
Nach den Erfahrungen der Firma Parkeon werden maximale Entfernungen von 150 bis 200 Metern zwischen Parkplatz und Parkscheinautomaten empfohlen. In Wegberg liege die Entfernung in allen Fällen darunter. Hinzu komme, dass bei der Nutzung von Kurzzeittickets („Brötchentaste“) mit einer reinen Parkdauer von 15 Minuten noch weitere drei Minuten als Wegezeit
eingeräumt werden, teilte die Stadtverwaltung mit.
CDU, SPD, Linke und Grüne schlossen sich der Argumentation der Stadtverwaltung an und lehnten mit Stimmenmehrheit den Antrag von FDP und Freien Wählern ab, der lediglich von der Wählergemeinschaft Aktiv für Wegberg (AfW ) unterstützt wurde.