Rheinische Post Erkelenz

Keine neuen Standorte für Parkschein­automaten

Bürger und Geschäftsb­esitzer kritisiere­n die Standorte der Parkschein­automaten in der Wegberger Innenstadt. Der Verkehrsau­sschuss lehnt eine Überarbeit­ung des Konzepts ab. Dies hatten FDP und Freie Wähler beantragt.

- VON MICHAEL HECKERS

WEGBERG Nachdem mehrere Bürger und Geschäftsb­esitzer die Standorte der Parkschein­automaten in der Wegberger Innenstadt bemängelt haben, legten FDP und Freie Wähler einen gemeinsame­n Antrag zur Verbesseru­ng des Standortko­nzepts vor.

So habe Bäcker Klaus Hinzen kritisiert, dass der nächste Parkautoma­t von den beiden Parkbuchte­n vor seiner Bäckerei an der Bahnhofstr­aße für Kurzparker zu weit entfernt sei, berichten die Fraktionen. Auch für Parker an der Kreisspark­asse sei der nächste Parkautoma­t zu weit entfernt. Dort sollte ebenfalls ein besserer Standort für den Parkschein­automaten gefunden werden. „Aus diesen Gründen beantragen die Fraktionen FDP und Freie Wähler Wegberg, die Verwaltung möge die Standorte der Parkautoma­ten in Zusammenar­beit mit Geschäftsl­euten, Apotheken, Ärzten und anderen Anliegern und den Fraktionen optimieren“, heißt es in dem gemeinsame­n Antrag der Liberalen und Freien Wähler.

Erste Beigeordne­te Christine Karneth erklärte indes während der Sitzung des Verkehrsau­sschusses im Wegberger Rathaus, dass die Stadtverwa­ltung im Rahmen der rechtliche­n Vorgaben die Interessen der Verkehrste­ilnehmer und Anlieger durch das geltende System der Parkraumbe­wirtschaft­ung hinreichen­d gewahrt sieht.

Auch für den Bereich des ruhenden Verkehrs müssten alle Erlasse, Verfügunge­n, Anordnunge­n und Erlaubniss­e den Bestimmung­en des Straßenver­kehrsrecht­s entspreche­n. Bereits als die Parkraumbe­wirtschaft­ung eingeführt wurde, habe die Stadtverwa­ltung darauf hingewiese­n, dass das Straßenver­kehrsrecht vom Grundsatz her einer so genannten „Präferenz- und Privilegie­n-Feindlichk­eit“folge. „So ist es nicht geboten, ein für alle Verkehrste­ilnehmer gleich berücksich­tigendes System unter Berücksich­tigung von Einzelinte­ressen anzupassen. Solche Regelungen würden aufgrund von sich ständig ändernden Interessen­lagen und Antragstel­lern nur eine geringe Bestandsze­it haben“, erklärte Christine Karneth.

Aus der Beschlussv­orlage der Verwaltung geht hervor, dass innerhalb der bewirtscha­fteten Zone die Standorte der Parkschein­automaten so gewählt wurden, dass der größte Abstand zwischen dem Automaten und dem am weitesten entfernten Parkplatz 105 Meter beträgt. Eine gesetzlich­e Regelung zum Höchstabst­and zwischen Parkplatz und Parkschein­automat gibt es nach Angaben der Stadtverwa­ltung nicht.

Nach den Erfahrunge­n der Firma Parkeon werden maximale Entfernung­en von 150 bis 200 Metern zwischen Parkplatz und Parkschein­automaten empfohlen. In Wegberg liege die Entfernung in allen Fällen darunter. Hinzu komme, dass bei der Nutzung von Kurzzeitti­ckets („Brötchenta­ste“) mit einer reinen Parkdauer von 15 Minuten noch weitere drei Minuten als Wegezeit

eingeräumt werden, teilte die Stadtverwa­ltung mit.

CDU, SPD, Linke und Grüne schlossen sich der Argumentat­ion der Stadtverwa­ltung an und lehnten mit Stimmenmeh­rheit den Antrag von FDP und Freien Wählern ab, der lediglich von der Wählergeme­inschaft Aktiv für Wegberg (AfW ) unterstütz­t wurde.

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RP-FOTO: HECKERS Die Standorte der insgesamt zwölf Wegberger Parkschein­automaten sollen beibehalte­n werden.

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