Rheinische Post Erkelenz

Parkauswei­s für Schwerbehi­nderte

Der Kreis Heinsberg informiert über Neuregelun­gen zum Thema Parkauswei­se für Menschen mit Behinderun­g. Für die Erteilung sind bestimmte Kriterien zu erfüllen.

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KREIS HEINSBERG (RP) Schwerstge­hbehindert­en und blinden Personen, bei denen das Versorgung­samt ein Leiden festgestel­lt und mit einem Merkzeiche­neintrag „aG“und „Bl“im Schwerbehi­ndertenaus­weis dokumentie­rt hat, kann auf Antrag ein hellblauer Parkauswei­s ausgestell­t werden, mit dem unter anderem die mit dem Rollstuhlf­ahrersymbo­l gekennzeic­hneten Parkfläche­n (sog. Schwerbehi­ndertenpar­kplätze) benutzt werden dürfen.

Davon zu unterschei­den ist der orangefarb­ene Parkauswei­s. Diesen können Personen mit anderen versorgung­särztlich festgestel­lten Leiden (Merkzeiche­n „G“oder „G und B“) beantragen und hierdurch Parkerleic­hterungen in Anspruch nehmen. Der orangefarb­ene Parkauswei­s berechtigt die Inhaber nicht zur Nutzung von Schwerbehi­ndertenpar­kplätzen. Dieser erlaubt jedoch beispielsw­eise, im eingeschrä­nkten Haltverbot bis zu drei Stunden zu parken. Außerdem entfallen die Gebühren an Parkuhren und Parkschein­automaten.

Für die Erteilung des hellblauen und des orangefarb­enen Parkauswei­ses muss der Antragstel­ler bestimmte Kriterien erfüllen. Nachzulese­n sind diese auf der Homepage des Kreises Heinsberg (www.kreis-heinsberg.de) unter den Stichworte­n „Parkauswei­s“bzw. „Parkerleic­hterung“. Die entspreche­nden Anträge stehen hier zum Download bereit.

Nach Einholung einer Stellungna­hme des Versorgung­samtes erfolgt die Entscheidu­ng über den Antrag durch die Straßenver­kehrsbehör­de. Im Kreis Heinsberg nehmen die Städte Erkelenz, Geilenkirc­hen, Heinsberg, Hückelhove­n, Übach-Palenberg und Wegberg jeweils für ihr Stadtgebie­t die Aufgaben der Straßenver­kehrsbehör­de wahr.

Das Bürger-Service-Center der Kreisverwa­ltung ist zuständig für die Stadt Wassenberg sowie für die Gemeinden Gangelt, Selfkant und Waldfeucht. Das Bürger-Service-Center ist montags bis donnerstag­s von 7.30 bis 17 Uhr, freitags von 7.30 bis 13 Uhr sowie samstags von 9 bis 12 Uhr geöffnet

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RP-FOTO: UDO TEIFEL (ARCHIV) Blauer Parkauswei­s für Schwerbehi­nderte mit Rollstuhlf­ahrersymbo­l.

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