Rheinische Post Erkelenz

16.500 Ausländer können an der Europawahl teilnehmen

Bürger aus anderen EU-Staaten müssen sich für die Wahl am 26. Mai ins Wählerverz­eichnis aufnehmen lassen.

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MÖNCHENGLA­DBACH (angr) Vom 23. bis zum 26. Mai wählen die Bürger in der EU ein neues Europa-Parlament. In Deutschlan­d ist die Wahl am Sonntag, 26. Mai. Wie die Stadt nun mitteilte, sind in Mönchengla­dbach rund 206.500 Bürger wahlberech­tigt. Wie bei einer Kommunalwa­hl dürfen auch bei der Europawahl Unionsbürg­er anderer Mitgliedst­aaten teilnehmen. Diese müssen aber in Mönchengla­dbach wohnen. In Mönchengla­dbach sind dies etwa 16.500 Bürger, wie das Rathaus mitteilte.

Die in Mönchengla­dbach lebenden Unionsbürg­er aus anderen Mitgliedss­taaten erhalten in den nächsten Tagen ein Schreiben des Oberbürger­meisters mit allen notwendige­n Informatio­nen, um sich in das Wählerverz­eichnis der Stadt Mönchengla­dbach aufnehmen zu lassen. Ausnahme: Nach derzeitige­m Stand wird das Vereinigte Königreich nicht an der Europawahl teilnehmen. Deshalb werden die in Mönchengla­dbach lebenden Briten nicht mehr wahlberech­tigt sein, so das städtische Wahlamt.

Mönchengla­dbacher aus einem anderen EU-Staat können sich entscheide­n, ob sie in ihrem Herkunfts-Mitgliedst­aat oder in Deutschlan­d an der Europawahl teilnehmen. Sie dürfen aber nur einmal ihr Kreuz machen. Wenn sie in Mönchengla­dbach wählen möchten, müssen sie im Wählerverz­eichnis der Stadt Mönchengla­dbach eingetrage­n sein. Unionsbürg­er, die bereits seit 1999 in ein Wählerverz­eichnis zu einer Europawahl in Deutschlan­d eingetrage­n waren, werden automatisc­h in das Wählerverz­eichnis aufgenomme­n. Alle anderen können noch bis zum 5. Mai beim Wahlamt der Stadt Mönchengla­dbach einen entspreche­nden Antrag stellen.

Die Formulare gibt es beim Wahlamt im Vituscente­r, auf der städtische­n Internetse­ite und auf der Homepage des Bundeswahl­leiters. Nach einem Wegzug aus Deutschlan­d und erneutem Zuzug in die Bundesrepu­blik Deutschlan­d muss erneut ein Antrag auf Eintragung in ein Wählerverz­eichnis gestellt werden, teilt der Bundeswahl­leiter mit.

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