Straßenbaubeiträge unterschiedlich geregelt
Rechtsgrundlage Straßenbaubeiträge werden erhoben, wenn in einer bereits vorhandenen Straße zum Beispiel die Fahrbahn, der Gehweg, der Parkstreifen, der Radweg, die Beleuchtung oder der Straßenkanal erneuert oder verbessert wird. Rechtsgrundlage für die Erhebung dieser Beiträge ist § 8 des Kommunalabgabengesetzes NRW (KAG NRW).
Gebrauchsvorteil Begründet wird die Erhebung des Beitrags damit, dass den Eigentümern beziehungsweise den Erbbauberechtigten der anliegenden Grundstücke durch die Baumaßnahme ein besonderer Gebrauchsvorteil entsteht. Beitragspflichtig ist, wer zum Zeitpunkt des Zugangs des Beitragsbescheides im Grundbuch als Eigentümer oder Erbbauberechtigter eingetragen ist.
Ländervergleich Straßenausbaubeiträge werden in Bremen, Hessen, Niedersachsen, NRW, Rheinland-Pfalz, im Saarland, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein erhoben – teilweise verpflichtend, teilweise im Ermessen der Gemeinde. In den Ländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen sollen die Beiträge abgeschafft werden. Die CDU in Sachsen-Anhalt will angeblich erst nach den Landtagswahlen das Thema wieder aufgreifen. das nahe Ende vorausgesagt wurde, hätten rabiate deutsche Zipfelmützen am liebsten Lichterketten gebildet. So mancher erregte Dörfler erklärte seinen Weiler zur „atomwaffenfreien Zone“. Als sich ein Bonner Regierungssprecher über das „Waldsterben“-Furioso seiner Landsleute lustig machte, wurde er öffentlich geteert und gefedert: Parteien, Publizistik und Popolus teutonicus grimmig entschlossen vereint, sich die Ängste vor dem Waldsterben nicht therapieren zu lassen. Der Journalist Stefan Aust wird es zu spüren bekommen, was es heißt, den Deutschen ihre Panik vor der „Klimakatastrophe“ausreden zu wollen. Warten wir doch, bis der Klimahype abgeklungen ist – so lautete der Rat von Aust. Die Heilige Inquisition der Greta-Bewegung wird ihm als „alten weißen Mann“die Höchststrafe an den Hals wünschen. Denn man darf uns Deutsche mit Steuern und Abgaben traktieren, darf uns hanebüchene Energiewendekosten aufbürden oder eine ausgezehrte Regierung zumuten – nur eines lassen wir uns nicht gefallen: dass man unsere Ängste nicht todernst nimmt. Da kennen wir kein Pardon, frei nach Wilhelm Zwo: Am weinerlichen deutschen Wesen möge die Welt genesen.
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