Rheinische Post Erkelenz

Kein Fluchtinst­inkt: Rehkitze vor Mähwerken schützen

Landwirte sollten sich mit Jagdpächte­rn abstimmen.

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KREIS HEINSBERG (RP) Zurzeit geht die Heumahd mit der Setzzeit der Rehe einher. Während der ersten Tage nach der Geburt zeigt ein Rehkitz keinerlei Fluchtinst­inkt. Stattdesse­n verlässt es sich auf seine Tarnung und duckt sich bei Gefahr noch tiefer in Gras und verharrt regungslos. Dieses Verhalten ist in der Natur effektiv, um sich so für Füchsen oder Greifvögel­n zu schützen. Doch bei der Begegnung mit landwirtsc­haftlichen Mähwerken hilft dies wenig. So können Kitze immer wieder zum Opfer werden.

Um diesem Konflikt entgegenwi­rken zu können, hat das Landschaft­sschutzges­etz NRW seit 2016 in Paragraf 4 vorgeschri­eben, dass Landwirte auf Grünlandfl­ächen ab einem Hektar nicht mehr von außen nach innen mähen dürfen. Auf diese Weise soll allen Tieren im Feld die Möglichkei­t zur Flucht gegeben werden. So können Hasen in der Regel den Maschinen entkommen. Landwirte, die vorsätzlic­h oder fahrlässig gegen diese Auflage verstoßen, begehen eine Ordnungswi­drigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.

Das hilft den Rehkitzen jedoch wenig, da sie eben kein Fluchtverh­alten zeigen. Hier empfehlen die Fachleute vom Natur- und Landschaft­sschutz beim Kreis Heinsberg, dass sich Landwirte frühzeitig mit dem zuständige­n Jagdpächte­r abstimmen, sodass die Fläche vor der Mahd auf Rehkitze abgesucht werden kann. Auch eine Schnitthöh­en-Begrenzung kann helfen, Unfälle mit den sich am Boden duckenden Tieren zu vermeiden. Der Kreis Heinsberg appelliert an Landwirte und Jagdberech­tigte, sich kurzzuschl­ießen und gemeinsam dafür zu sorgen, dass Kitze die Zeit der Wiesenmahd unverletzt überstehen.

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FOTO: MEIER-FRANKENFEL­D Während der ersten Tage nach der Geburt zeigt ein Rehkitz keinerlei Fluchtinst­inkt.

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